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s12 5610Nachkauf Studienjahre –
Zusatzrentenfond

Der Nachkauf der Studienjahre ist ohne Obergrenze von der Einkommensteuer-Grundlage abzugsfähig. Dies wurde von der Einnahmenagentur mit der Auskunft Nr. 298/E/2020 bestätigt. Die freiwilligen Zahlungen für den Nachkauf der Studienjahre, die freiwillige Weiterzahlung der Beiträge nach Rentenantritt und die Zahlungen für die Anrechnung der Rentenjahre bei anderen Pensionskassen sind immer ohne Obergrenze abzugsfähig. Sollten Sie zudem in eine Zusatzrentenkasse einzahlen, dann können diese Zahlungen bis zu einem Betrag von 5.164,57 Euro pro Jahr in Abzug gebracht werden.
Befreiung RAI – Gebühren
Grundsätzlich können Personen, die das Alter von 75 Jahren erreicht haben und zusammen mit der/dem Ehepartner*in im Vorjahr ein Einkommen von 8.000 Euro nicht überschreiten, die Befreiung von den Rundfunkgebühren RAI beantragen. Die Befreiung steht für das gesamte Jahr zu, falls der 75. Geburtstag vor dem 31. Januar desselben Jahres liegt. Liegt der 75. Geburtstag zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli, wird die Befreiung lediglich für die zweite Jahreshälfte gewährt. Falls die Befreiung besteht, aber die Rundfunk-Gebühren bereits in der Stromrechnung angelastet sind, kann ein entsprechender Rückerstattungsantrag eingereicht werden. Neben der genannten Befreiung aus Alters- und Einkommensgründen ist auch dann eine Befreiung möglich, falls
a) in der Wohnung in der ein Stromanschluss für Wohnzwecke besteht, kein eigenes TV-Gerät oder das eines Familienangehörigen steht.
b) die TV-Gebühr über den Stromanschluss eines anderen zusammenlebenden Familienmitglieds bereits abgerechnet wird. Die eFormulare und weitere Hinweise hierzu finden sich auf der Internetseite der Agentur der Einnahmen:
https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/Schede/Agevolazioni/Canone+TV/
Frist vorausgefüllte Steuererklärung
Am 10.05.2021 hat die Steuerbehörde die vorausgefüllte Steuererklärung Modell 730 (sog. „730 precompilato“) online gestellt. Steuerpflichtigen können seither Einsicht nehmen und eventuell Ergänzungen an der Steuererklärung vornehmen oder dieselbe ohne Änderungen annehmen und versenden. Die Versendung der Steuererklärung Modell 730 „precompilato“ muss bis 30. September 2021 erfolgen.

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