Der dreißigjährige Krieg

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Aus dem Gerichtssaal - Wer hat nicht schon vom dreißigjährigen Krieg gehört, der von 1618 bis 1648 Deutschland verwüstete, ganze Landstriche entvölkerte und wirtschaftliche und soziale Verheerungen anrichtete, von denen sich manche Gegenden erst nach mehr als einem Jahrhundert erholten? Nun, so arg erging es den Beteiligten am Gerichtsstreit nicht, von dem hier erzählt werden soll. Allerdings hatte er ungefähr die gleiche Dauer und endete in Feindseligkeiten und Verbitterungen, die auch noch die nachfolgenden Generationen belasten. Dabei hätte der Vorfahre der Betroffenen alle Möglichkeiten der Welt gehabt, durch eine rechtlich durchdachte Regelung jeden Streit unter seinen Erben zu vermeiden. Er war einer der größten Bauern im Dorfe und hatte 5 Kinder, drei Söhne und zwei Töchter. So wie damals üblich, war er der Herr im Hause und auch sonst ein richtiger Patriarch. Daher erwartete er von seinen Kindern, dass sie um Gotteslohn in der Landwirtschaft mitzuarbeiten hatten. An dieser seiner Einstellung änderte sich auch nichts, als diese volljährig geworden waren und einen eigenen Hausstand gründen wollten. Für den Ältesten reichte es als Entgelt gerade mal für einen Beitrag zum Ankauf der Möbel, der Zweitgeborene erhielt das Geld für den Ankauf eines Grundstückes. Eine bevorzugte Position hatten da schon die Töchter, welche „wenigstens“ für ein paar Monate in der Schweiz im Fremdenverkehr arbeiten konnten und von dort, von ihren Brüdern beneidet, Bargeld mitbrachten. Als der Altbauer im Jahre 1978 starb, hinterließ er eine rechtliche „Wüste“: kein Testament, geschweige denn geschlossene Höfe mit geregelten Übergaben! Und nun fielen die Kinder buchstäblich übereinander her. Die Söhne, die am Hof gratis ihre Arbeitsleistung erbracht hatten, glaubten sich berechtigt, im Zuge der Erbteilung bevorzugt behandelt zu werden. Die „Weichenden“ hingegen wollten davon nichts wissen und pochten nicht nur auf Realteilung, sondern auch auf „Kollation“, also auf die Einbringung bzw. Anrechnung der von den „arbeitenden“ Brüdern erhaltenen indirekten Schenkungen. In diesem letzten Sinne fiel dann auch die Entscheidung des Landesgerichts Bozen aus, was die Unterlegenen dazu veranlasste, Berufung und Kassationsbeschwerde einzulegen. Von Rom wurde der Prozess wieder an das Landesgericht Bozen rückverwiesen, welches die konkrete Aufteilung des Nachlasses nach Köpfen vornahm.
Dieser jahrzehntelange Hickhack legt eine Überlegung nahe: Warum machen die Leute, auch eingedenk der allgemein bekannten Tatsache, dass die Justiz im Schneckentempo arbeitet, nicht öfter von der Möglichkeit Gebrauch, ihre Streitfälle durch einen Schiedsrichter entscheiden zu lassen? Dazu bedürfte es nur eines klugen Rechtsbeistandes, der einen „wasserdichten“ Schiedsvertrag ausarbeitet, und der Beiziehung eines in rechtlichen Dingen versierten und mit praktischem Sinn ausgestatteten Fachmannes. Wollen wir wetten, dass sich die Verfahren in Monaten und nicht erst in Jahren oder gar Jahrzehnten erledigen ließen und unter dem Strich auch noch kostengünstiger und stressfreier wären?

Peter Tappeiner,
Rechtsanwalt

 

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