Dienstag, 06 Februar 2018 00:00

Eva und die Trikolore

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Aus dem Gerichtssaal - s16 Besenplakat 1Die Mühlen der Justiz mahlen wirklich langsam! Da haben Eva Klotz und ihre Mitstreiter Sven Knoll und Werner Thaler im fernen Jahre 2010 aus Anlass der Wiederkehr des Tages der Annexion Südtirols durch Italien eine Plakataktion gestartet. Auf dem Plakat war eine italienische Trikolore abgebildet, über welche ein Besen drüberfährt. Am Ende der „Säuberungsaktion“ blieben nur mehr die Farben Weiß-Rot übrig, das Grün fiel dem Besen zu Opfer. Darüber stand der Hinweis: “Auf Italien kann Südtirol verzichten“. Die Staatsanwaltschaft in Bozen verfügte die Beschlagnahme der Plakate und leitete gegen Eva Klotz und Konsorten ein Strafverfahren wegen Schmähung der staatlichen Symbole ein. Das Verfahren durchlief alle Instanzen mit unterschiedlichem Ausgang. Die Erstrichter beim Landesgericht Bozen verhängten eine Geldbuße von Euro 3.000,00, das Oberlandesgericht hob die Verurteilung mit der Begründung auf, die Beschuldigten hätten von ihrem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht. Dagegen rekurrierte der Oberstaatsanwalt. Der Oberste Gerichtshof in Rom kassierte vor kurzem den Freispruch und verwies das Verfahren neuerlich vor das Oberlandesgericht, diesmal vor jenes von Trient, mit dem Hinweis, dass auch der Meinungsfreiheit Grenzen gesetzt sind: Wenn staatliche Symbole wie die Trikolore in der Weise verunglimpft werden, dass sie zu Abfall degradiert und auf den Müll gekehrt werden, dann seien die Grenzen der noch zulässigen, auch harschen politischen Kritik überschritten und die gehässige Herabwürdigung und Verunglimpfung von nationalen Symbolen verwirklicht. Eva Klotz und ihre Gesinnungsgenossen werden sich, wie schon in der Vergangenheit, natürlich wieder als politisch Verfolgte präsentieren. Ironie des Schicksals: Sowohl im Vaterland Österreich als auch in Deutschland und der Schweiz ist es verboten und auch strafrechtlich sanktioniert, Symbole des Staates herabzuwürdigen oder zu verunglimpfen. Ich stelle mir nur einmal rein theoretisch vor, ein Angehöriger der Kärntner Slowenen würde sich ähnlich abfällig über die rot-weiß-rote Fahne äußern wie es unsere Patrioten über die Trikolore getan haben. Ein Sturm der Entrüstung würde über die Alpenrepublik vom Boden- bis zum Neusiedlersee hinwegbrausen und den „Tschuschen“ zur Auswanderung veranlassen! Dabei können die Slowenen von einem Minderheitenschutz, wie wir ihn auch dank der jahrzehntelangen Bemühungen der österreichischen Bundesregierung genießen, nur träumen. In Kärnten hat es fast ein halbes Jahrhundert gebraucht, bis in gemischtsprachigen Gebieten zweisprachige Ortstafeln aufgestellt wurden! Und wenn dort jemand gar auf die Idee käme, für die Slowenen die doppelte Staatsbürgerschaft zu fordern, der müsste schleunigst in Ljubljana um politisches Asyl ansuchen!           
Peter Tappeiner,
Rechtsanwalt

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