Dienstag, 20 März 2018 00:00

Über unerwünschte Geldgeber

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Aus dem Gerichtssaal - In einer Zuschrift auf die letzte Rubrik meinte ein Leser: Lass doch endlich die Eva Klotz in Frieden, sie ist ja ohnehin schon genug damit gestraft, dass sie mit einer Million Euro Abfertigung und einer stattlichen Rente, beide gespeist aus dem Säckel des italienischen Steuerzahlers, in Pension gehen musste! Nun gut, dann erzähl ich eben eine Geschichte aus meinem Berufsleben, die ebenfalls von einem ungeliebten Geldgeber handelt. Da kam einmal ein Mann in meine Kanzlei, das Gesicht blutüberströmt und die Hände nur notdürftig verbunden. Gefragt, was ihm denn passiert sei, antwortete der Mann: „mich hat ein Hund gebissen.“ Auf meinen Hinweis, dass er wohl besser einen Arzt aufsuchen sollte, kam die lakonische, aber entschiedene Antwort:“ Der soll lei zohl’n!“ Auf die Frage, wer denn der Zahlmeister sein sollte, kam die kurze, aber bestimmte Auskunft: “Jo woll d’r Nochb’r, b’rum hängt er sein Hund nit an!“ Das also war des Pudels Kern! Flugs waren die rechtlichen Waffen gegen derlei tierische Übergriffe geschmiedet: Strafantrag wegen unterlassener Beaufsichtigung eines Tieres; Klage auf Schadenersatz gegen den Hundehalter. Kurz vor der Erstverhandlung im Zivilprozess meldete sich der Schadensliquidator der Versicherung, mit welcher der Halter des Hundes eine Versicherung abgeschlossen hatte. Die Schadenssumme für Verdienstausfall und Schmerzengeld war bald ausgehandelt, ebenso die Anwaltskosten. Als es zur Auszahlung des vereinbarten Betrags kommen sollte, tauchten jedoch unerwartete Schwierigkeiten auf. Der Gebissene wollte partout und ausschließlich vom Eigentümer des Tieres, nicht hingegen von dessen Versicherung entschädigt werden! Also mussten wir uns mit einer List behelfen: Die Versicherung gab das Geld dem Hundehalter, dieser ging mit dem Scheck auf seine Bank, löste ihn ein und überwies die vereinbarte Schadenssumme zu Gunsten des Gebissenen. Mir ist nicht bekannt, dass sich Eva Klotz bei der Übergabe ihrer Ruhestandsbezüge ähnlich geziert hätte wie der vom Hund Maltraktierte!

Peter Tappeiner,
Rechtsanwalt


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