Dienstag, 26 September 2017 12:00

Kanonen auf Spatzen

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s6 2736Glurns - In Glurns, an der Stadtmauer beim Malsertor, hat sich ein Jungbauer erfrecht, eine Apfelanlage  anzulegen - mit Holzpfählen. Der Bann ist gebrochen - die 100 Meter Bannzone ist angetastet. Das musste so kommen. Ist der Aufschrei darüber gerechtfertigt? Und will BM Luis Frank mit Kanonen auf Spatzen schießen? Eine Rekonstruktion einer vermeintlichen Ungeheuerlichkeit.

von Erwin Bernhart

Klar Position bezogen haben der Heimatpflegeverband und die Grünen auch: So gehe es nicht.

Die Landesregierung habe die Bannzone, die sie selbst im Jahr 2014 ausgewiesen habe, ad absurdum geführt. Man habe die Gutachten der eigenen Ämter - in diesem Fall des Denkmalamtes - in den Wind geschlagen. „Man bringt nicht den Mut und den Willen auf, getroffene Maßnahmen zum Schutz unserer Kulturlandschaft auch konsequent zu verteidigen“, schreibt der Heimatpflegeverband.

Boris Sprenger, der Jungbauer in Glurns, versteht die Aufregung nicht. Sprenger hat im Frühjahr damit begonnen, eine Obstanlage in seiner 4000 Quadratmeter Wiese, direkt an der Stadtmauer angrenzend,  anzulegen, Holzpfähle in Metallschuhen als Stützbauten für die Apfelbäume. „Erst der Stadtrat hat uns auf die Idee mit den Holzsäulen gebracht“, sagt Sprenger. In einem Gespräch mit BM Alois Frank habe dieser ihm zu verstehen gegeben, dass er auf die Abstände achten und sich beim Bauernbund informieren solle, was er in der Bannzone machen dürfe. Die Bannzone sei eine Grauzone, soll der BM gesagt haben. Tatsächlich kam der Dorfpolizist während des Aufstellens der Säulen vorbei und habe die Abstände gemessen. Von einer Baugenehmigung war im Gespräch mit dem BM nicht die Rede, auch der Bauernbund habe ihn auf eine mögliche Baugenehmigung nicht aufmerksam gemacht. Das sollte sich rächen.

Das alarmierte Denkmalamt hat, nachdem das Gerüst stand, am 12. April einen Lokalaugenschein durchgeführt und prompt reagiert. BM Alois Frank wurde vom Denkmalamt über diese  baulichen Maßnahmen informiert. Es seien dem Denkmalamt laut gesetzlichen Bestimmungen „alle baulichen Maßnahmen sowie Änderungen des Zweckes zur Genehmigung vorzulegen.“ Weil dies nicht geschehen sei, werde der BM aufgefordert, „die Bauarbeiten unverzüglich zu stoppen.“ Unverzüglich, am Tag nach dem Lokalaugenschein, hat BM Luis Frank einen sofortigen Baustopp verfügt.
„Dann hat uns das Denkmalamt nach Bozen zitiert“, sagt Sprenger. Dort sei es zu keiner Einigung, zu keinem Kompromiss gekommen, denn die Amtsdirektorin Waltraud Kofler Engl und die technische Inspektorin für die Zone Vinschgau Rosa Sigmund waren grundsätzlich gegen die Querverspannungen und gegen die Höhe der Holzsäulen. Eine mündliche Zusage gab es allerdings für das Pflanzen der Bäume. Mit dabei bei diesem Gespräch: BM Alois Frank und die Bauernvertreter, kein Geringerer als BB-Direktor Siegfried Rinner und Andrea Steger. Nach dieser Besprechung in Bozen stellt die Mutter des Jungbauern und noch Grundbesitzerin, Gertrude Schöpf, beim Denkmalamt den „Antrag um Genehmigung von Maßnahmen an Bau- und Kunstdenkmälern“:  eine Bio-Apfelanlage, 1.000 Topaz-Bäume (die eine Wuchshöhe von 3,5 Metern erreichen) an Bambusstäben befestigt, grüne Holzpfähle in einer Höhe von 3,3 Metern, Tropfberegnung.

Im Protokoll zu dieser Sitzung, unterzeichnet auch von der geschäftsführenden Abteilungsdirektorin Christine Roilo halten Waltraud Kofler Engl und Rosa Sigmund unter anderem fest: „Die Pflanzung der Apfelbäume wurde bereits bei der Besprechung am 27.04.2017 mündlich zugesagt und wird von diesem Amt genehmigt. Die Errichtung von Hilfsbauten mit einer Gerüstekonstruktion und deren Verspannung in mehrere Richtungen ist aus denkmalpflegerischer Sicht nicht vertretbar und wird abgelehnt, da die Bannzone zum Schutz der historischen Stadtmauern ausgewiesen worden ist und die geplante Gerüstkonstruktion eine Einschränkung der freien Sicht und der unmittelbaren Umgebung darstellt.“ „Bei der Besprechung am 27.04.2017 wurde angemerkt, dass der Beschluss der Landesregierung Nr. 1211, vom 14.10.2014 Interpretationsspielraum zulässt, solange, wie im genannten Beschluss als Willensäußerung klar ausgedrückt - “die Wahrung des Erscheinungsbildes, der Ansicht und des Wirkungsfeldes der Befestigungsanlage” - als von übergeordnetem Interesse respektiert wird. Aus denkmalpflegerischer Sicht ist die Bepflanzung mit Obstbäumen zulässig, jedoch nicht die Errichtung von Gerüstbauten und Hilfskonstruktionen. Die Besitzerin wurde über die Möglichkeit des Rekursweges im Sinne des Gesetzes informiert. Eine Klärung der Situation ist im Hinblick auf weitere Anträge zur Errichtung von Obstplantagen in der Bannzone und damit eine mögliche massive Veränderung der bestehenden Situation mit erheblicher Reduzierung der freien Sicht auf die historischen Stadtmauern als Präzedenzfall bedeutend.“

Eine zweite Aussprache in Bozen brachte keine Einigung und endete in der Substanz ergebnislos. Diesmal waren zusätzlich zu den Anwesenden der ersten Sitzung auch Florian Mussners Leute in der Runde: Ressortdirektor Valentino Pagani und dessen Sekretärin Helga Morandell, zudem Abteilungsdirektorin Christine Roilo. Der einzige Konsens, der in dieser Runde geherrscht haben soll, so sagt es Boris Sprenger, sei der gewesen, dass die Landesregierung über den Fall befinden solle und wie auch immer die Landesregierung entscheide, dann sei Ruhe zu geben.

s7 2980Am 15. Juni 2017 reicht die Eigentümerin Schöpf bei der Landesregierung eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Maßnahme der Abteilung Denkmalpflege ein und begründet diese Beschwerde mit einem 7-seitigen Schreiben. Darin findig: „Bereits die wörtliche Auslegung des Beschlusses der Landesregierung Nr. 1211 vom 14.10.2014 lässt keinen anderen Schluss zu, als dass innerhalb der genannten Bannzone das Errichten von Foliendächern, Hagelnetzen sowie Betonsäulen verboten ist. Nichts von alledem hat die Antragstellerin beabsichtigt.“ Und noch pikanter: „Wenn einerseits Holzpfähle als notwendige Stützen in der Landwirtschaft aus denkmalpflegerischer Sicht nicht vertretbar sind und abgelehnt werden, da die geplante Gerüstkonstruktion eine Einschränkung der freien Sicht und der unmittelbaren Umgebung [der Stadtmauer] darstellt, andererseits riesige Betoneinfahrten unmittelbar angrenzend an die Stadtmauer genehmigt werden, entsteht der Eindruck, dass mit zweierlei Maß gemessen wird.“

Nach diesem „Vorführen“ sowohl der Stadtverwalter als auch des Denkmalamtes hat die Landesregierung am 29.08.2017 die Aufsichtsbeschwerde angenommen. Im Beschluss steht unter anderem: „In der Sitzung vom 08.08.2017 hat sich die Landesregierung nach einer kurzen Erläuterung der Thematik für die Annahme der Aufsichtsbeschwerde ausgesprochen: in der Sitzung vom 02.09.2014 hatte sich die Landesregierung bereits dahingehend geäußert, in der fraglichen Zone einfache landwirtschaftliche Hilfsbauten wie Holzsäulen zuzulassen.“
Im Klartext: Noch bevor die Landesregierung den Beschluss für die Bannzone am 14. Oktober 2014 gefasst hatte, war allen Beteiligten klar, dass Holzsäulen zugelassen werden.
Nachdem nun die Landesregierung die Holzsäulen von Boris Sprenger genehmigt hatte, gab es den eingangs erwähnten Aufschrei. Auch BM Luis Frank zeigt sich von der Landesregierung enttäuscht, „weil sie die Bannzone nicht exakt definiert hat.“ Frank fühlt sich unter Druck. Vor allem von Seiten des Heimatpflegeverbandes, von Seiten des Denkmalamtes, von allen Seiten, die die Vorstellung haben, dass die Bannzone frei von jeder Obstanlage sein müsse, frei von jedem Apfelbaum auch, bestenfalls also Wiese.

BM Frank sieht sich in der misslichen Lage, eine Abbruchverfügung erlassen zu müssen. Weil er sich aber nicht alleine die Finger verbrennen möchte, hat er in der letzten Woche den Gemeinderat zu einer Dringlichkeitssitzung geladen. Er wollte aus den Gemeinderäten heraushören, ob und welcher Handlungsbedarf vorherrsche. Ob eine Abbruchverfügung in Glurns eine Mehrheit finden könnte. Im Stadtrat sei die Sache klar, sagte Frank im Gemeinderat. Tatsächlich haben sich von den 11 anwesenden Räten 8 dafür ausgesprochen. Explizit geäußert haben sich der Obmann des Heimatpflegevereines Glurns Karl Sagmeister: „Wenn das durchgeht, welche Zukunft hat dann der Heimatpflegeverein. So etwas darf nicht vorkommen.“ Jürgen Wallnöfer: „Es ist unsere Pflicht, den 100 Meter Bannstreifen zu schützen. Es hat allerlei Bemühungen zu Alternativen gegeben.“ Der Gemeindereferent für Landwirtschaft Armin Bertagnolli: „Ich war damals gegen den Beschluss der Landesregierung, habe aber gesehen, dass ein Schutz notwendig ist. Ich bin für die Verschärfung.“ Ägidius Wellenzohn: „Ich vertrete die Meinung des Heimatpflegevereines. Es geht darum Wertvolles zu schützen. Wir kennen den Bauernbund bzw. die Lobby sehr gut, die sagt, wir machen die Gesetze, wie wir sie brauchen.“
Gegen Maßnahmen von Seiten des Bürgermeisters sprachen sich Heinz Riedl („Die Beschlüsse sind so. Hört doch auf. Wir haben in Glurns ganz andere Probleme.“), Rosa Pichler Prieth („Mich stört der Parkplatz mehr als die Obstanlage. Es geht anscheinend darum, die Bauern untern Hund hinunterzutun.“) und Martin Prieth („Ich war schon damals gegen die Bannzone.“) aus. Diese Äußerungen würden, so sagt es BM Alois Frank, in etwa die Stimmung und die Aufteilung auch in der Bevölkerung wiedergeben. Der Landesregierung wirft Frank vor, ein Formulierungsversäumnis gemacht zu haben. „Mit diesen Formulierungen kann die Stadtverwaltung urbanistisch nicht arbeiten.“ Die „Dolomiten“ titelt dann in „Bild“-Manier „10 Meter hohe, rote Plastikpfähle“, weil theoretisch alles erlaubt sei, was nicht explizit verboten sei.
BM Alois Frank stellt, so ist es vorgesehen,  spätestens am heutigen Donnerstag, den 28. September eine Abbruchverfügung aus und bezieht sich dabei auf das fehlende positive Gutachten des Denkmalamtes. Boris Sprenger, der Jungbauer, versteht das nicht.

Alles könnte allerdings nochmals umgeworfen werden: Dann nämlich, wenn es zu einem Grundtausch mit der Stadtgemeinde Glurns kommen könnte. Bisher sei das von der Stadtgemeinde gar nicht in Betracht gezogen worden , sagt Sprenger.

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