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Seit heute (Donnerstag, 14. November) Mittag bis Samstag Mittag gilt angesichts der bevorstehenden ergiebigen Niederschläge der Zivilschutzstatus Bravo (Voralarm).

Bei einer Sitzung der Bewertungsgruppe im Landeswarnzentrumin der Agentur für Bevölkerungsschutz wurde heute (14. November) Mittag beschlossen, ab heute mittags um 12 Uhr bis Samstag (16. November) um 12 Uhr landesweit den Zivilschutzstatus Bravo (Voralarm) auszurufen. Das Lagezentrumbei der Berufsfeuerwehr ist seit gestern rund um die Uhr im Einsatz.

Von Zero (Normal) auf Bravo (Voralarm)

Damit, erklärt der Vorsitzende der Bewertungskonferenz und Koordinator des Landeswarnzentrums Willigis Gallmetzer, wird der Zivilschutzstatus von Zero (Normalzustand) auf Bravo (Voralarm) gesetzt, die dritte Stufe der vierstufigen Skala. Das bedeutet, dass ein für den Zivilschutz relevantes Ereignis - mit Straßensperren und Stromausfällen, wie gestern mit einer Pressemitteilung berichtet - eingetreten ist, die Einsatzkräfte sind auf den Plan gerufen, alle Behörden im Zivilschutzsystem sind informiert. Der Voralarm wird ausgelöst, wenn ein Ereignis die Bevölkerung betrifft und einen koordinierten Einsatz erfordert. Das Landeswarnzentrum und die Einsatzzentralen halten Kontakt mit dem betroffenen Gebiet und setzen alle nötigen Maßnahmen, um die Gefahr für Gebiet und Bevölkerung einzudämmen.

Ab heute Nacht wieder ergiebige Niederschläge

Für heute Nacht ab circa 3 Uhr und den morgigen Freitag sagt der Landeswetterdienst im Hydrographischen Landesamt ergiebige Niederschläge von bis zu 70 Litern pro Quadratmeter bzw. bis zu 70 Zentimetern Schnee voraus. Die Schneefallgrenze bewegt sich zwischen 500 und 1200 Metern Meereshöhe. Der Schwerpunkt liegt im Ultental und Passeiertal und in den Dolomiten, ergiebige Schneefälle sind auch für Ridnaun und Brenner zu erwarten.

Erwartet werden Lawinen und Gleitschneelawinen, Baumstürze, Steinschläge und Rutschungen, kleinräumige Überflutungen, Stromausfälle und Kommunikationsausfälle und Verkehrsbehinderungen.

Neben dem Landeswetterdienst waren an der Bewertungskonferenz Vertreter des Lawinenwarndienstes, des Bereichs Hydrographie des Hydrographischen Amtes, der Wildbachverbauung, der Landesforstabteilung, des Landesamtes für Geologie, der Berufsfeuerwehr und der Landesverkehrsmeldezentrale beteiligt.

Bewertungskonferenz tagt morgen wieder

Die Bewertungskonferenz tagt morgen (15. November) um 11 Uhr wieder, um 12 Uhr wird der Zivilschutzstatus aktualisiert. Angesichts der bevorstehenden Ereignisse wurde die für den morgigen Freitagabend angesetzte Hochwasserübung abgesagt.

Informationen zur Verkehrssituation auf der Seite der Landesverkehrsmeldezentrale, zur Wetterlage auf wetter.provinz.bz.it und zum Zivilschutzstatus auf www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz.

LPA/mac

Die Region fördert Initiativen zur Stärkung der Sprachminderheiten. Ansuchen können bis zum 2. Dezember eingereicht werden.

Die Region Trentino-Südtirol fördert regionale Sprachminderheiten in Umsetzung des Regionalgesetzes Nr. 3/2018. Unterstützt werden Initiativen, Projekte und Tätigkeiten zu Schutz und zur Pflege der deutschen, ladinischen, fersentalerischen und zimbrischen Minderheit. Die Region will damit die besondere kulturelle Identität der jeweiligen Minderheit durch bewusstseinsbildende Maßnahmen unterstützen.

Im Rahmen ihrer Sitzung am gestrigen Mittwoch (13. November) hat die Regionalregierung das "Tätigkeitsprogramm für die Initiativen zur Förderung und Aufwertung der Sprachgruppen der Region" für das Jahr 2020 genehmigt.

Förderbare Initiativen

Gefördert werden Initiativen in verschiedenen Bereichen. Im Bereich der Sprachen sind dies der Unterricht und Verbreitung der Minderheitensprache, die Realisierung von Lehr- und Lernmaterial zum Erlernen und zur Verbreitung der Minderheitensprache. Was die Kultur angeht, so werden Studien, historische Recherchen und sonstige Tätigkeiten, die zur Rekonstruk­tion der Geschichte der Sprachminder­heiten beitragen, unterstützt, ebenso innovative Projekte, Bildungsmaßnahmen zur Verbreitung der Minderheitenkultur sowie Studien zur Wahrung und Wiedergewinnung der typischen Landschaft und der typischen Siedlungen. Im Sektor der Kommunikation können der Gebrauch der Minderheitensprache im öffentlichen und privaten Bereich sowie in sämtlichen gesellschaftlich relevanten Tätigkeiten und die Produktion von Fernseh- oder Rundfunkprogrammen bezuschusst werden, die vorwiegend die Minderheitensprache verwenden. Ein weiterer Bereich ist die Hochschulbildung. Zum Zug kommen Kooperationsprojekte zwischen Universitäten und anderen im Hochschulbereich tätigen Einrichtungen und Instituten, die sich mit Unterricht, Fortbildung und Forschung befassen. Schließlich kann die Region auch Veranstaltungen und Events finanziell unterstützen, die die Identität und das Bewusstsein der Zugehörigkeit zu einer Sprachminderheit sowie die sozialen Bindungen auch durch die Einbeziehung von breiteren Bevölkerungsschichten festigen. 

Gesuche bis 2. Dezember einreichen

Um Förderung von Initiativen, die für das Jahr 2020 geplant sind, kann bis Montag, 2. Dezember 2019, 12.30 Uhr, im Amt für Sprachminderheiten und Bibliotheken der Region in Trient, Via Gazzoletti 2, oder in Bozen, Universitätsplatz 3, angesucht werden. Die Gesuche können auch per Post übermittelt werden. In diesem Fall gilt das Datum des Poststempels. Die Vordrucke sowie alle weiteren Informationen stehen online auf der Webseite der Region im Bereich Sprachminderheiten zur Verfügung.

LPA/fg/mpi

Insgesamt 600.000 Euro stellt die Region für 60 Stipendien zur Verfügung, wenn Oberschüler ein Auslandsjahr einlegen. Heute (13. November) gab es dafür grünes Licht von der Regionalregierung.

Oberschüler und Oberschülerinnen aus Südtirol und dem Trentino können sich auch in den kommenden zwei Jahren um ein Stipendien der Region für das Schuljahr im Ausland bewerben. Die Regionalregierung hat heute (13. November) für 2020 insgesamt 250.000 Euro, für 2021 gar 350.000 Euro bereitgestellt. Das Stipendium steht Oberschülerinnenund Oberschülern zu, die das vierte Schuljahr an einer Schule in Deutschland, Österreich, Großbritannien, Irland oder Frankreich absolvieren. "Wir tragen durch diese Unterstützung dazu bei, unserer Jugend Europa näher zu bringen und sich zu vernetzen. Dadurch wird auch die Bedeutung unserer Region und ihrer Brückenfunktion zwischen dem deutschen und dem italienischen Kulturraum gestärkt", betont Arno Kompatscher, der Präsident der Regionalregierung.

Der Antrag wurde heute (13. November) in der Regionalregierung auf Vorschlag von Assessor Giorgio Leonardi gutgeheißen. "Diese Initiative ist eine wichtige, ermöglicht sie es doch, dass die Schülerinnen und Schüler bedeutende Erfahrungen außerhalb ihres gewohnten Schul- und Familienumfeldes sammeln können", erklärt Leonardi. Nach ihrer Rückkehr seien die Schüler gereift und könnten für ihr soziales und späteres berufliches Umfeld Erfahrungen einbringen. Das Stipendium der Region ist an die Einkommenssituation geknüpft, anspruchsberechtigt sind Schüler aus Familien, deren Einkommen laut ISEE-Berechnung unter 65.000 Euro liegt.

LPA/fg/ck

Der Landesbeirat der Eltern für die deutsche Schule hat bei der Vollversammlung am vergangenen Samstag die beiden Vorsitzenden sowie einige neue Vorstandsmitglieder gewählt.

Heidrun Goller, bisher geschäftsführende Vorsitzende des Landesbeirates der Eltern (LBE), ist bei der Vollversammlung Ende vergangener Woche zur neuen LBE-Vorsitzenden gewählt worden. Sie konnte die meisten Stimmen auf sich vereinen. Zu ihrem Stellvertreter wurde Gabriel Gabrielli bestellt. Ebenso wurden ausgeschiedene Vorstandsmitglieder nachgewählt. Zur Vollversammlung am Sitz des Realgymnasiums und der Fachoberschule für Bauwesen in Bozen kamen zahlreiche Delegierte aus allen Landesteilen.

Zugegen waren auch Bildungslandesrat Philipp Achammer, der über "Rolle und Funktion der LBE-Delegierten" referierte, sowie Familienlandesrätin Waltraud Deeg, die sich mit der "Bedeutung der Familie im Bildungsbereich" auseinandersetzte.

Landesrat Achammer machte sich unter anderem für eine engere Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus stark. Er mahnte auch eine Entschleunigung in der Schule ohne ständigen Neuerungsdruck von außen an, um einen konstruktiven und ruhigen Unterricht zu gewährleisten.

Landesrätin Deeg wies auf die Bedeutung der Familie als ersten Bildungsort hin, der ausschlaggebend für den Bildungsverlauf des Kindes sei. "Bildungspolitik und Familienpolitik dürfen nicht getrennt voneinander gesehen werden und agieren. Schließlich bringt eine gute Zusammenarbeit der Betreuungs- und Bildungseinrichtungen mit den Familien allen, vor allem aber den Kindern, einen Mehrwert", betonte die Landesrätin.

LPA/jw

Mittwoch, 13 November 2019 15:25

LBS Zuegg: Diplom für mehr als 90 Absolventen

Über starken Nachwuchs freut sich die Berufsschule "Luis Zuegg" in Meran: Über 80 Lehrlinge verschiedener Handwerksbranchen sowie zehn Maturantinnen nahmen vergangene Woche ihr Diplom in Empfang. 

Bei der diesjährigen Abschlussfeier der Landesberufsschule für Handel, Handwerk und Industrie "Luis Zuegg" verwies Landesrat Philipp Achammer auf die Bedeutung des Lehrlingswesens. Die gesellschaftliche Einschätzung des dualen Ausbildungsweges als zweite Wahl müsse endgültig aus den Köpfen der Menschen verschwinden, erklärte der Bildungslanesrat. Auch der Vizepräsident des LVH, Giorgio Bergamo, bestärkte die Jugendlichen, den von ihnen eingeschlagenen und von ihm als "goldrichtig" bezeichneten Ausbildungsweg weiterzugehen.

Die Landesvorsitzende der Junghandwerker, Jasmin Fischnaller, gab Einblick in ihre eigene Ausbildungsbiographie: Als ehemalige Maturantin mit Hochschulstudium habe sie ihre Berufung als Tapeziererin und Raumausstatterin gefunden. Die Direktorin der Landesberufsschule, Isolde Moroder, zeigte sich sichtlich erfreut über die erfolgreiche Aneignung beruflicher Qualifikationen durch die ehemaligen Schülerinnen und Schüler ihrer Schule, machte aber auf die Schwierigkeiten aufmerksam, mit denen die Berufsschulen konfrontiert sind. Es gelte, dem zunehmenden Rückgang an Fachkräften und Fachlehrpersonen entgegenzuwirken, da dieser die hohe Ausbildungsqualität gefährde. Eine Lösung des Problems sieht die Schulleiterin nicht nur in der Verbesserung der Rahmenbedingungen, sondern auch in einer entsprechenden Aufwertung des Lehrberufes.

Nach der Diplomverleihung an die über 80 Lehrlinge verschiedener Handwerksbranchen sowie zehn Maturantinnen prämierte Landesrat Achammer jene Lehrlinge, welche die Prüfung mit der Bestnote 9 und darüber abgeschlossen haben. Es sind dies Danny Stecher aus dem Bereich Elektrotechnik, Irene Unterholzner aus dem Bereich Verkauf und die Kfz- Mechatroniker Daniel Cava, Adrian Wallnöfer und Thomas Winterholer. 

LPA/jw

Zuschüsse gibt es für den Besuch von Sprachkursen, die zwischen 3. September 2019 und 31. August 2020 beginnen.

Wer Sprachkurse besucht, kann weiterhin um Landesförderung ansuchen. Das Land Südtirol gewährt Beiträge für den Besuch von Zweit- und Fremdsprachenkursen. Die Wettbewerbsausschreibung für solche Kurse, die im Zeitraum vom 3. September 2019 bis 31. August 2020 beginnen, ist gestern (12. November) auf Antrag von Landesrat Philipp Achammer von der Landesregierung genehmigt worden. Die Landesregierung hat gestern ebenfalls je 100.000 Euro zweckgebunden. 

Die besuchten Lehrgänge zum Erlernen der Zweiten Sprachemüssen mindestens zwei aufeinanderfolgende Wochen (mindestens 10 Tage Unterricht) und 45 Kursstunden umfassen. Bei länger dauernden Kursen darf das wöchentliche Mindestpensum im Schnitt nicht weniger als 20 Kursstunden ausmachen. Was die Zweitsprachkurse betrifft, so erhalten deutschsprachige Bewerberinnen und Bewerber einen Zuschuss für Kurse in Italien, außerhalb Südtirols; italienischsprachige für Sprachkurse im deutschsprachigen Ausland. Den Ladinern stehen beide Möglichkeiten offen.

Die Fremdsprachlehrgänge müssen eine Mindestdauer von drei Wochen (19 aufeinanderfolgende Kalendertage) haben und mindestens 20 Kursstunden pro Woche umfassen. Die Unterrichtssprache muss Amtssprache und Umgangssprache der Bevölkerung des Staates oder Gebietes sein, in dem die Kurse stattfinden.

Ab 15. Jänner 2020 ansuchen!

Die Ansuchen können ab 15. Jänner 2020 im Landesamt für Hochschulförderung in der Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen (Tel. 0471 41 29 42) eingereicht werden. Zwischentermin ist der 29. Mai, letzter Einreichtermin der 31. August 2020.

Die Kriterien für die wirtschaftliche Bedürftigkeit sowie die Voraussetzungen für die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Antragstellenden sind in der Wettbewerbsausschreibung festgelegt. Sie können ab dem Gesuchszeitraum auf den Web-Seiten des Landes unter www.provinz.bz.it/zuschuss-sprachkurs eingesehen werden. Dort sind auch die Wettbewerbsausschreibungen und die Antragsformulare zu finden.

LPA/jw

280 Einsätze wurden seit gestern (12. November) über die Notrufzentrale angefordert, 15.000 Abnehmer sind derzeit ohne Strom, Pustertaler Bahnlinie und Straßen gesperrt.

280 Einsätze wurden seit gestern (12. November) ab 19 Uhr bis heute (13. November) um 10 Uhr über die Landesnotrufzentale angefordert und an die Freiwilligen Feuerwehren weitergeleitet. Gleichzeitig wurden von der Landesnotrufzentrale rund 170 Rettungseinsätze disponiert, berichtet Offizier Marco Baldasso vom Lagezentrum derBerufsfeuerwehr in Bozen.

15.000 Abnehmer ohne Strom

In Barbian und Lajen, im Pustertal und im Gadertal sind derzeit laut Angaben von Edyna circa 15.000 Abnehmer ohne Strom. Bei der Behebung dieser Situation ist Edyna mit verschiedenen Mannschaften im Einsatz.

Straßen und Pustertaler Bahnlinie gesperrt

Die Pustertaler Bahnlinie ist derzeit gesperrt, auf die Geleise gestürzte große Bäume müssen von der Bahnstrecke entfernt werden. Die Arbeiten werden bis voraussichtlich in die Abendstunden anhalten.

Aus Sicherheitsgründen oder ebenfalls wegen umgestürzter Bäume aufgrund des heftigen Schneefalls mussten zahlreiche Straßen vor allem in der östlichen Landeshälfte gesperrt werden.

Aktuelle Informationen über die Situation auf Südtirols Straßen finden sich online auf der Seite der Landesverkehrsmeldezentrale.

LPA/mac

Die Weiterbildungsorganisation Cieffe aus Trient wird in den Bildungsjahren 2019-20 und 2020-21 das Projekt der vorschulischen Mehrsprachigkeitsförderung an den italienischen Kindergärten fortführen.

An den italienischen Kindergärten wird auch in den kommenden zwei Bildungsjahren die spielerische Vermittlung der deutschen und englischen Sprache gefördert. Die Landesregierung hat heute (12. November) auf Vorschlag des italienischen Bildungslandesrats Giuliano Vettorato die Fortsetzung des Projekts genehmigt und die Organisation Cieffe GmbH aus Trient damit beauftragt. Das Unternehmen hatte im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung das günstigere von insgesamt zwei Angebot unterbreitet. Cieffe wird somit die 2017 von der Sozialgenossenschaft Alpha & Beta im Auftrag des Landes initiierte Tätigkeit zur Vermittlung der Mehrsprachigkeit an den italienischen Kindergärten in den Bildungsjahren 2019/20 und 2020/21 fortführen. Mit ihrem heutigen Beschluss hat die Landesregierung auch die notwendigen Mittel von jährlich über 600.000 Euro zweckgebunden.

Landesrat Vettorato zeigt sich überzeugt, dass das "Projekt 'Mehrsprachigkeit im italienischen Kindergarten' effizient und mit großem Verständis für den Spracherwerb im Vorschulalter fortgesetzt wird". Das heute genehmigte Projekt umfasst insgesamt 13.622 Stunden deutsche Sprachvermittlung und 4616 Stunden englische Sprachvermittlung. Während für die deutsche Sprache drei bis fünf Stunden pro Woche vorgesehen sind, ist der englischen Sprache eine Stunde vorbehalten. 

Seit dem Jahr 2017 wird an allen italienischen Kindergärten des Landes neben der Annäherung an die deutsche Sprache und Kultur auch die englische Sprache eine Stunde wöchentlich spielerisch vermittelt. Der didaktische Ansatz an den italienischen Kindergärten orientiert sich somit nicht mehr an der Zweisprachigkeit, sondern der Dreisprachigkeit (Italienisch, Deutsch und Englisch). 

LPA/tl/jw

In Sachen Impfpflicht bleibt die Landesregierung kohärent: Bei Nichtbeachtung der Vorgaben verfällt die Einschreibung in den Kindergarten. In diesem Sinne wurden zwei Aufsichtsbeschwerden abgewiesen.

Zur Vorbeugung einer Reihe lebensbedrohlicher Krankheiten gilt italienweit eine Impfpflicht. Die Erfüllung der Impfpflicht ist Voraussetzung für den Besuch von Kindergarten und in der Folge der Schule. Die Nichterfüllung der Impfpflicht hat laut staatlicher Gesetzgebung und Rechtsprechung im Klein- und Kindergartenalter den Ausschluss öffentlicher Bildungseinrichtungen zur Folge. Für nichtgeimpfte Schulkinder sind hingegen Geldstrafen vorgesehen.

Die Impfsituation der in die Kindergärten eingeschriebenen Kinder wird über einen Datenaustausch mit dem Sanitätsbetriebüberprüft. Bei Nichterfüllung der Impfpflicht werden Eltern oder Erziehungsberechtigte der Kinder, die nicht alle vorgeschriebenen Impfungen erhalten haben, eingeladen, die vorgeschriebenen Impfungen vorzunehmen. Als letzten Termin für die Vorlage der Impfdokumentation (oder die erfolgte Vormerkung des Impftermins beim Sanitätsbetrieb) hatte die Landesregierung den 9. August festgelegt.

An den deutschen Kindergärten waren in diesem Jahr 336 Familien säumig und erhielten daher eine entsprechende Aufforderung zur Vorlage der Impfdokumentation. Zwei Familien, die dieser Aufforderung nicht nachgekommen sind, haben nun eine Aufsichtsbeschwerde gegen den von der Direktion des jeweiligen Kindergartensprengels verfügten Verfall der Einschreibung vorgelegt.

Die Aufsichtbeschwerden dieser Familien aus Bozen und aus Seis hat die Landesregierung heute (12. November) abgewiesen. "Wir gehen den eingeschlagenen Weg weiter mit dem Ziel, Gesundheit zu schützen und Leben zu retten", erklärte in diesem Zusammenhang Landeshauptmann Arno Kompatscher. Es sei eine Frage der Solidarität, dass jeder seinen Beitrag leiste, um den nötigen Herdenschutz zu gewährleisten, damit auch die gesundheitlich Schwächsten vor gefährlichen Krankheiten geschützt seien. "Wir wollen die Eltern von der Sinnhaftigkeit der Schutzimpfungen überzeugen und ihnen die Sicherheit geben, dass sie das Richtige tun, wenn sie ihre Kinder impfen lassen", betonte der Landeshauptmann, der auch auf die eindeutige Gesetzeslage verwies. 

In ihrem Abweisungsbeschluss rollt die Landesregierung die jüngste Rechtsprechung im Detail auf. Dabei wird vor allem der Vorrang des Rechts auf Gesundheit vor dem Recht auf den Besuch eines Kindergartens hervorgehoben. Zudem wird auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 18. Juli 2019 verwiesen, nach dem die Impfpflicht mehrere Bereiche betrifft, die allesamt in die ausschließlich staatliche Gesetzgebungsbefugnis fallen: nämlich die Grundausrichtung in den Bereichen des Gesundheitsschutzes, des Bildungswesens und der internationalen Gesundheitsvorsorge.

LPA/jw

Am kommenden Freitag (15. November) wird wie jedes Jahr überprüft, ob bei einem Hochwasser an Etsch und Eisack die Alarmierung und die Kommunikation zwischen allen Einsatzbeteiligten funktionieren.

Wenn Katastrophen drohen oder eintreten, muss alles schnell gehen und trotzdem optimal aufeinander abgestimmt sein. Das gilt auch bei Hochwasser, wie der für Bevölkerungsschutz zuständige Landesrat Arnold Schuler unterstreicht: "Ziel der Hochwasserübung ist vor allem, die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten zu verstärken, um für den Ernstfall gerüstet zu sein." Gleichzeitig soll sie auch bei der Bevölkerug Bewusstsein schaffen, sagt Schuler: "Besondere Anerkennung verdienen alle Beteiligten für ihren unermüdlichen Einsatz.“

Die Übung wird an diesem Freitag (15. November) schon im Laufe des Vormittages vorbereitet. Über das Hydrographische Landesamt werden verschiedene Regenwetterszenarien angekündigt. Das Landeswarnzentrum in der Agentur für Bevölkerungsschutz verschickt dann die entsprechenden Warnungen. Am Nachmittag - etwa gegen 17 Uhr - erreichen die Pegelstände von Etsch und Eisack die simulierte Vorwarnstufe.Ab diesem Zeitpunkt beginnt die eigentliche Hochwasserübungmit Beteiligung der Freiwilligen Feuerwehren in den jeweiligen Bezirken.

Hochwasserzentrale und Lagezentrum

Zuerst wird die Hochwasserzentrale in der Cesare-Battisti-Straße in Bozen besetzt und von dort werden sämtliche Aktivitäten koordiniert. Sofort werden auch die Einsatzzentralen der vier Feuerwehrbezirke Bozen, Meran, Brixen und Unterland sowie die Flussbeobachtungsstellen entlang der beiden Flüsse Etsch und Eisack mit Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren besetzt. Gleichzeitig werden auch im Lagezentrum der Berufsfeuerwehrin der Drususallee Vorbereitungen für eine Verstärkung der Einsatzkräfte und für das Hochfahren des Zivilschutzstatus getroffen. Sobald gegen 18.30 Uhr die Pegel die simulierte Warnstufe erreichen, werden die Deichwachen der Freiwilligen Feuerwehren Kontrollgänge entlang der Etsch und des Eisacks vornehmen.

"Wie jedes Jahr", erklärt der Direktor der Agentur für Bevölkerungsschutz Rudolf Pollinger, "wird auch heuer geprüft, ob die Hochwasseralarmierung laut Alarm- und Einsatzplan des Landes und die Kommunikation zwischen allen Einsatzbeteiligten funktionieren; zusätzliche Szenarien an den Flüssen sind keine geplant". Es ist aber wichtig, dass die Freiwilligen Feuerwehrleute die Dämme direkt vor Ort kontrollieren: Nur so können sie sich eine Kenntnis der lokalen Begebenheiten aneignen, etwa über Zugänge oder Schlüssel für Schranken, die bei einem richtigen Einsatz sehr hilfreich sind.

An der Kommunikationsübung beteiligen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Bevölkerungsschutz mit den Bereichen Wildbachverbauung, Zivilschutz, Hydrographisches Amt und Berufsfeuerwehr sowie die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren in den vier Feuerwehrbezirken. In die verschiedenen Kommunikationen mit eingebunden sind auch das Regierungskommissariat, das die Ordnungskräfte im Territorium informiert, und die Gemeinden, die im Einflussbereich der beiden Flüsse liegen.

Die Übung endet gegen 21 Uhr, nachdem gegen 20 Uhr die Pegelstände auf die simulierte Vorwarnstufe gesunken sind.

LPA/mac


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