Dienstag, 29 März 2016 09:06

Leserbriefe Ausgabe 7-16

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Frohen Mutes
Meine Erkenntnis aus dem Autonomiekonvent lautet: Wir akzeptieren unsere Vergangenheit und Gegenwart. Aus dem was vor uns liegt, machen wir das Beste, ruhig, besonnen und frohen Mutes.
Bernd Christanell, Naturns

Berge auch weiterhin gemeinsam erleben
s12 100922Liebe Mountainbiker und Bergfreunde
Auf den Wegen, die doppelt genutzt werden, kommt es auf die gegenseitige Rücksichtnahme an.
Bin überzeugt, dass wir nur mit Respekt und etwas Feingefühl  in den Bergen sicher an einander vorbei kommen werden.
Es gibt bereits ausgewiesene Downhill Strecken, unbedingt sollte das Radverbot auf Waalwegen und  Wandersteigen beachtet werden – dafür sind wohl Kontrollen nötig.
Schauen wir doch ab und zu über die Grenze und auf  die Erfahrungen unserer Nachbarn:  eine ausgeklügeltes Beschilderungs-System der Wanderwege mit Hinweis auf die Biker.
Das hunderte Kilometer lange Forstwege Netz in Südtirol sollte für die Radfahrer reichen.
Sensible Gebiete oberhalb der Waldgrenze sollten verschont bleiben.
Wanderführer  Reto Wiesler,  Taufers im Münstertal

Neue Gülle-Regelung in Natura-2000 Gebieten: Ist das das Ende für blumenreiche Goldhaferwiesen?
Grundlegende Bemerkungen
Ein aus naturschutzfachlicher Hinsicht nicht nachvollziehbar Regelung soll im neuen Beschluss der LR festgeschrieben werden. Blumenreiche wenig intensive Gold- und Glatthaferwiesen (der sog, Wiesentyp C) dürfen künftig wieder mit Gülle gedüngt werden. Mit einem für Natura 2000 Gebieten erstaunlich hoch angesetzten Viehbesatz von 2,4 GVE/ha sind sie den intensiven Fettwiesen nahezu gleichgestellt (2,5 GVE/ha) und können genau wie diese entsprechend intensiv gedüngt werden.
Das Paradoxe an dieser neuen Regelung: Glatt- und Goldhaferwiesen in Natura 2000 Gebieten können nunmehr intensiver gedüngt werden als für Wiesen im Bioanbau und Wiesen für EU-Prämien vorgesehen ist. Dies ist eine eindeutige Verschlechterung, was die nachhaltige Nutzung dieser Naturschutzflächen betrifft.
Wie man aus Studien und praktischen Erfahrungswerten weiß, vertragen Gold- und Glatthaferwiesen keine größeren Mengen an Gülle. Werden sie intensiv gedüngt, sind Biodiversität und Blumenreichtum nach wenigen Jahren unwiederbringlich verloren. Genau diese artenreichen Gold- und Glatthaferwiesen zählen aber EU-weit zu den nach der FFH-Richtlinie besonders geschützten Lebensräumen und müssen, um erhalten werden zu können, unbedingt weniger intensiv bewirtschaftet werden, wie es die die neue Gülle-Regelung vorsieht.
Das Verschwinden der Gold- und Glatthaferwiesen in Südtirol hätte aber auch für Italien Auswirkungen, da Südtirol einen besonders hohen Flächenanteil dieser zwei Wiesentypen aufweist. Ein großflächiger Verlust könnte Italien von Seiten der EU ein Vertragsverletzungsverfahren vonseiten der EU einbringen. In der Folge wäre auch denkbar, dass Südtirol auf Druck Roms Neuausweisungen von Natura 2000-Gebieten durchführen müsste.
Die Vereinigung Südtiroler Biologen fordert die Landesregierung auf, den vorgelegten Entwurf abzuändern und die Gold- und Glatthaferwiesen aus der Kategorie der intensiven Fettwiesen herauszunehmen und als eigene Wiesenkategorie getrennt zu behandeln mit entsprechend reduziertem Viehbesatz und einer maßvollen Düngung. Denkbar wäre auch, diese Wiesen mit Landschaftspflegeprämien zu bezuschussen, um auch für die Bauern einen Anreiz zu schaffen, diese ökologisch nachhaltig und dennoch wirtschaftlich zu bearbeiten.
Zudem fordert sie, die fachlich nicht begründete hohe Bestandszahl von 2,4 GVE/ha auf eine sinnvolle Anzahl zu reduzieren, so wie es von Experten bereits vorgeschlagen wurde.
Der Beschluss enthält noch etliche fachlich nicht nachvollziehbare Annahmen und Schlussfolgerungen, ist in Teilen widersprüchlich und unpräzise. Diese Mängel, die wir Punkt für Punkt aufgelistet haben, gilt es nachzubessern.
Die Vereinigung Südtiroler Biologen bewertetet die im Beschlussentwurf der LR zur Ausbringung von Gülle in Natura-2000-Gebieten (vorgelegt am 14.03. 2016 in der Sitzung der Arbeitsgruppe “Gülle”) vorgeschlagene Regelung in einigen Punkten aus naturschutzfachlicher Hinsicht als unpräzise, auf falschen Annahmen aufbauend und nicht nachvollziehbar. Eine Nachbesserung des Beschlussentwurfes ist dringend erforderlich.
Norbert Dejori / Vorsitzender


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