Knochenparzelle?

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Foto: Amt für Bevölkerungsschutz Foto: Amt für Bevölkerungsschutz

Schlanders - Der Kapuzinergarten in Schlanders steht samt Umfriedungsmauer und barockem Gartenhaus ab sofort unter Denkmalschutz. Ist damit der Traum von einer Tiefgarage unterm Kapuzineranger ausgeträumt? Oder betrifft der Denkmalschutz eine mögliche „Knochenparzelle“ nicht?

von Erwin Bernhart

Die Landesregierung hat auf Vorschlag von Landeskonservatorin Karin Dalla Torre die Grundparzellen 142/1, 143 und 144 unter direktem Denkmalschutz gestellt. Die angeführten Parzellen umfassen den gesamten Kapuzineranger in der Gemeinde Schlanders. Die Gemeinde Schlanders dürfte im Gegensatz zum Denkmalschutz im Kasernenareal damit einverstanden sein. Ein Einwand gegen den Denkmalschutz im Kapuzineranger gab es jedenfalls von Seiten der Gemeinde nicht. Die Unterschutzstellung lag schon lange in der Luft, denn ein „eingehender Lokalaugenschein“ fand bereits vor gut einem Jahr im Mai 2023 statt.
Bereits 1980 wurden das Kapuzinerkloster und die Kirche St. Johannes der Täufer mit Beschluss der Landesregierung unter direkten Denkmalschutz
gestellt. Von daher ist die Unterschutzstellung des Kapuzinerangers - wenn auch mit großer Zeitverzögerung - konsequent. „Der Klostergarten ist ein unverzichtbarer Teil des Gesamtensembles, dessen Anlage auch
in Zukunft ablesbar bleiben muss“, heißt es im Beschluss der Landesregierung. Derzeit ist der Kapuzineranger mit einer Obstanlage bestückt, die weichen wird müssen, sobald die Gemeinde die in einem partizipativen Prozess erarbeitete Oberflächengestaltung in Angriff nehmen will.
Ob der Denkmalschutz an der Oberfläche auch eine mögliche darunterliegende „Knochenparzelle“ betrifft, bleibt noch offen. Auf die Frage vom Vinschgerwind, ob der vorliegende direkte Denkmalschutz eine unterirdische Nutzung per se ausschließt, antwortet die Landeskonservatorin Karin Dalla Torre: „Mit dieser Frage beschäftigen wir uns erst dann, wenn ein konkretes und vom Eigentümer eingereichtes Projekt vorliegt.“ Unter einem Teil des Kapuzinerangers, so das Bestreben der Wirtschaftstreibenden in Schlanders mit Sprachrohr Manfred Pinzger, wird eine doppelstöckige Tiefgarage ins Auge gefasst. Mit der Aussage vom Ingenieur Ulrich Innerhofer, dass die Oberflächengestaltung in der von vielen Bürgern geforderten Form trotzdem möglich sei (sh. „Zwei Denkschulen“ im Vinschgerwind 11/2024). Derweil hat der Schlanderser Gemeinderat die Bauleitplanänderung für die mögliche Tiefgarage „Verdross 2“ in die Wege geleitet, ohne Löschung der im Bauleitplan bereits eingetragenen „Verdross 1“-Variante. (eb)

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