Dienstag, 07 August 2012 00:00

Das Eigentor in Schlanders

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Göflan/Schlanders

s4_0883Es hat den Anschein, als ob sich die Gemeindeverwaltung von Schlanders ein Eigentor geschossen hätte. Seit 1. August dürfen nämlich keine LKWs mehr Marmor aus dem Wantlbruch nach Schlanders bringen. Eine nächste Entscheidung soll es erst am 21. August geben.
Was ist los an der Marmorfront?


Die Gemeinde Schlanders ist vertraglich verpflichtet, für den Marmortransport vom Göflaner Wantl bis in den Betrieb der „Göflaner Marmor GmbH“ zu sorgen. Dieser Verpflichtung ist die Gemeinde Schlanders - im Auftrag der Fraktion Göflan - bisher auch nachgekommen. Mit provisorischen s4_2129Ermächtigungen von LH Luis Durnwalder aufgrund des provisorischen Einverständnisses des Präsidenten des Nationalparkes. Seit dem Jahre 2004 hat die Marktgemeinde Schlanders immer wieder um eine solche provisorische Ermächtigung angesucht, den Marmor über die Straße nach Göflan im Sommer abtransportieren zu können. Immer wieder hat LH Luis Durnwalder den Schlandersern Gnadenfristen gewährt - mit dem Hinweis, dass die Schlanderser bzw. die Göflaner mit den Laasern, mit der Fraktionsverwaltung dort und mit der „Lasa Marmo“ in ernsthafte Verhandlungen treten sollen. Denn letzliche sei es das Ziel, dass der Marmor beider Brüche über die Schrägbahn zu Tale gebracht werden sollte.
Voriges Jahr ist es bei den provisorischen Genehemigungen stockend vorangegangen.  Der LH stellt nur noch kurze zeitliche Fenster aus, eines vom 1. Juli bis 15. August 2011, ein zweites vom 20. September bis 31. Oktober 2011 - mit dem Zusatz „bzw. bis zur effektiven Inbetriebnahme der Schrägbahn“.
Im Laufe des heurigen Jahres haben nun die Schlanderser das Heft in die Hand nehmen wollen, weil sie mit den Laasern nicht handelseins geworden sind und - so hat es den Anschein - vom good-will des Landeshauptmannes unabhängig sein wollten. Im Mai machen die Schlanderser unter der Federführung von BM Dieter Pinggera und von Generalsekretär Georg Sagmeister (der gleichzeitig Sekretär der Fraktion Göflan ist) Nägel mit Köpfen: Ein Enteignungsverfahren wird eingeleitet, ein Enteignungsdekret erlassen. Dann beschließt der Gemeinderat am 24. Mai 2012, die Straße ab dem Tafratzhof bis zum Göflaner Wantl als Gemeindestraße zu klassifizieren. Dann kommt noch ein BM-Dekret für ein Fahrverbot - ausgenommen jene Fahrzeuge, welche in Besitz einer von der Forstbehörde ausgestellten Ausnahmegenehmigung sind.
Dem LH, so ist es anzunehmen, muss in Bozen der Kragen geplatzt sein. Die Landesregierung hat gegen all diese Beschlüsse in der Gemeindeverwaltung von Schlanders beim Verwaltungsgericht am 26. Juli 2012 Rekurs eingelegt. Die Rechtsanwälte des Landes haben sich dabei alle Mühe gegeben und das Geschehen rund um den Marmor auf 30 Seiten kleinweise aufgehäckselt. Dabei werden der Gemeindeverwaltung von Schlanders Verletzungen von diversen Landesgesetzen vorgeworfen. Zudem fehlen den Beschlüssen der Gemeindeverwaltung das Einvernehmen des Nationalparkes Stilfserjoch.
Der Rekurs wurde vom Verwaltungsgericht angenommen und die Beschlüsse der Schlanderser Gemeindeverwaltung - die Einleitung des Enteignungsverfahrens, das Enteignungsdekret des BM, der Beschluss des Gemeinderates zur Klassifizierung des Weges als Gemeindestraße und die Anordnung für das Fahrverbot - ausgesetzt.
Ergebnis: Derzeit darf kein einziger Stein vom Wantl-Bruch ins Tal gebracht werden.
Am 21. August 2012 soll es in Bozen im Richtersenat des Verwaltungsgerichtes eine erste Verhandlung in einer nichtöffentlichen Sitzung geben. (eb)


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