Dienstag, 05 Februar 2013 00:00

Land ficht Gemeinderatsbeschluss an

Artikel bewerten
(0 Stimmen)

Schlanders/Bozen

s4_2589s5_0582

Die Gemeinde Schlanders ist konsequent und die Landesregierung ist auch konsequent. Wer Recht hat oder nicht oder wer Recht kriegt oder nicht, wird das Verwaltungsgericht entscheiden. Recht haben oder Recht bekommen sind in der Juristerei bekanntlich zwei Paar Schuhe. In der Dezembersitzung hat der Schlanderser Gemeinderat beschlossen, auch die Straße von Göflan bis zum Trafratz-Hof als Gemeindestraße zu klassifizieren. Dieses Teilstück hat den Schlandersern noch gefehlt, um dann den Marmorabtransport ausschlielich auf einer Gemeindestraße organisieren zu können. Denn bereits im Mai 2012 haben die Schlanderser beschlossen, die Straße ab Einfahrt Tafratzhof bis zum Göflaner Wantl-Bruch als Gemeindestraße zu klassifizieren. Gegen die Beschlüsse im Mai hat die Landesregierung rekurriert. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes steht noch aus. Und Ende Jänner 2013 hat die Landesregierung beschlossen, auch gegen den Schlanderser Ratsbeschluss vom Dezember Rekurs einzulegen. Die Begründung der Landesregierung für ihren Rekurs: „...weil der Erlass desselben unter anderem eine klare Verletzung der Einschränkungen darstellt, welche vom Konsortium Nationalpark Stilfserjoch in Bezug auf den Abstransport von Marmor auf der Forststraße K.G. Nördersberg darstellt.“


Warning: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable in /www/htdocs/w00fb819/vinschgerwind.it/templates/purity_iii/html/com_k2/templates/default/item.php on line 248
Gelesen 2442 mal
Mehr in dieser Kategorie: « Schicksalswahl Die SVP Speerspitzen »

Schreibe einen Kommentar

Make sure you enter all the required information, indicated by an asterisk (*). HTML code is not allowed.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.