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Über Kuhschellen, Kirchenglocken, Weidezäune und Spritzmittel

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Aus dem Gerichtssaal - Die Sympathiewerte eines Teiles unserer heimischen Landwirtschaft befinden sich derzeit nicht gerade in einem Hoch. Das hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass die offizielle Agrarpolitik und der Bauernbund im Umgang mit den Malsern keine glückliche Hand hatten. Denn wer glaubt, deren Bestrebungen nach einer Bioregion Obervinschgau niederknüppeln zu sollen, hat das politische Gespür eines Betonklotzes. Und wer auf die durchaus kontroversen Ansichten, welche von Alexander Schiebel in seinem Buch und gleichnamigem Film „Der Malser Weg“ vertreten werden, mit Strafantrag gegen den Autor reagiert, darf sich nicht wundern, wenn an seinem Verständnis für die Meinungsfreiheit gezweifelt wird. Aber neben diesen Negativbeispielen, welche dem Ansehen der Landwirtschaft abträglich sind, gibt es genug Begebenheiten, welche die Gerichte beschäftigen oder dort ausgetragen wurden, bei denen der Bauernstand unser aller Sympathie verdient. Ich denke da an einen Fall, der erst vor kurzem vom Oberlandesgericht München entschieden wurde: Im Jahre 2011 hatte ein Ehepaar in der ländlichen Gemeinde Holzkirchen in Oberbayern mitten im Grünen ein idyllisch gelegenes älteres Häuschen erworben und es anschließend mit großer Liebe und Sorgfalt restauriert. Nach ein paar Jahren fingen die zugezogenen Häuschenbewohner jedoch an, sich bei der Bäuerin, welche die angrenzende Wiese bewirtschaftete, über Geruchsbelästigung durch die dort ausgebrachte Gülle, das Bimmeln der Schellen der weidenden Kühe und die von diesen verbreiteten Fliegen zu beschweren. Der Fall landete schließlich vor dem Landgericht München, über welches der Bäuerin die Düngung der Wiese, die Weidehaltung sowie die Verwendung der Schellen verboten werden sollte. In der 1. Instanz wurde die Klage der Anwohner abgewiesen. In der Berufung wurde jetzt die Entscheidung mit der Begründung bestätigt: Wer in eine ländliche Gegend zieht, muss sich mit den dortigen Gegebenheiten abfinden. Und dazu gehören nun einmal auch der Geruch von Mist und das Bimmeln von Kuhglocken! Mit einer ähnlichen Begründung haben die Bewohner des malerischen, schönen piemontesischen Dorfes Mombello im Monferrat in einem Volksentscheid das Verlangen des Inhabers eines neuen Hotels in der Nähe der Kirche abgeschmettert, welcher das Läuten der Glocken verbieten lassen wollte. Ähnliches Unverständnis wie der Fall des versuchten Schellenverbotes in Holzkirchen verdient jener der deutschen Urlauberin auf einer Alm im Stubaital, die bei einer Attacke von Mutterkühen ums Leben kam. Als ob der Almbauer verpflichtet wäre, seine Kühe an die Leine zu nehmen! Noch weniger nachvollziehbar ist für mich eine Entscheidung des Landesgerichts Bozen, über die wir in dieser Rubrik vor ein paar Monaten berichteten: Ein Mountainbiker fährt auf einem Privatweg gegen einen vom Bauern zum Einzäunen seiner Kühe aufgestellten Weidedraht und kommt zu Sturz: der Bauer hätte den Weidedraht durch das Anbringen von Fähnchen für den Radfahrer sichtbar machen müssen! Was, bitteschön, hatte der Biker auf dem Grund des Bauern verloren? Also, solche Entscheidungen lassen die Sympathiewerte der Bauern wieder steigen!
Peter Tappeiner, Rechtsanwalt

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