Mals - Die Gemeinde Mals bietet ihren Bürger und Bürgerinnen an, die wichtigsten Neuigkeiten direkt auf WhatsApp zu erhalten. Eine Unterbrechung in der Trinkwasserversorgung? Sperrung einer Straße? Änderung der Restmüllsammlung? Diese und weitere wichtige Informationen der Gemeindeverwaltung werden den BürgerInnen von Mals direkt durch WhatsApp übermittelt. Mit der Einführung einer sogenannten WhatsApp „Community“ (Gemeinschaft) fügt die Gemeinde Mals zu den bestehenden digitalen Diensten (Webseite mit News und digitaler Amtstafel) eine direkte Kommunikationsmöglichkeit ein.
Die Gemeindeverwaltung will damit einen Schritt auf die BürgerInnen zugehen und den Erhalt von Informationen erleichtern. Vor allem junge BürgerInnen sollten dadurch angesprochen werden und mehr Interesse am gemeinsamen Leben in der Gemeinde erhalten. Die Marktgemeinde Mals setzt damit einen weiteren Schritt Richtung Digitalisierung.
Interessierte BürgerInnen der Gemeinde können der „Community“ unverbindlich beitreten. Solch eine „Community“ ist vergleichbar zu einem normalen WhatsApp Chat mit dem Unterschied, dass nur die Gemeindeverwaltung Nachrichten senden kann. Der Aufwand, um über die aktuellsten Geschehnisse informiert zu bleiben, wird reduziert, zur gleichen Zeit können akute Geschehnisse wie z. B. der Bruch einer Wasserleitung besser kommuniziert werden.
Staben/Tabland - Das Glasfaserprojekt der Gemeinde Naturns – Baulos Staben und Tabland geht nunmehr in die Realisierungsphase, sodass die Haushalte und Betriebe bald schnell und sicher im Internet unterwegs sein und von vielfältigen Technologievorteilen profitieren können. „Die Infranet hat der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass mit der Verlegung von Glasfaserrohren– und kabeln nun begonnen wird“, freut sich die zuständige Gemeindereferentin Barbara Pratzner.
Alle Interessierten, welche bereits über die Infranet Webseite ihre Online-Bestellung gemacht haben, werden im Zuge der Arbeiten von dem verantwortlichen Techniker kontaktiert, um einen Termin für einen Lokalaugenschein in den betroffenen Gebäuden zu vereinbaren, bei welchem die bestmögliche Montageposition der Hausanschlussbox (BEP) bestimmt wird.
Die Arbeiten innerhalb der privaten Grundparzellen gehen zu Lasten der Eigentümer und müssen in Eigenregie oder von einer spezialisierten Firma durchgeführt werden, um die darauffolgende Verlegung der Glasfaserkabel vonseiten der Infranet zu ermöglichen.
Glurns - Im Zuge der jährlichen Weihnachtsfeier informierte Geschäftsführer Thomas Moriggl die Belegschaft über das abgelaufene Geschäftsjahr 2023, welches trotz Inflation und Zinssteigerungen durchaus erfolgreich verlief. „Unsere Mitarbeiteranzahl konnte erneut gesteigert werden, und die Aussichten auf das Jahr 2024 sind trotz der ungünstigen Rahmenbedingungen vielversprechend“, so Moriggl.
Seit vielen Jahrzehnten plant und realisiert MORIGGL für seine Kunden individuelle Lösungen, und konnte sich durch langjährige Erfahrung und ständige Innovationen als Branchenführer im Vinschgau in den Bereichen Elektro- und Wassertechnik etablieren. Gerade in diesen unsicheren und schwierigen Zeiten suchen die Menschen nach sicheren, günstigen und sauberen Lösungen im Bereich Energie. Als einziger Komplettanbieter im Bereich Elektro- und Wassertechnik in der westlichen Landeshälfte steht MORIGGL seinen Kunden seit jeher mit innovativen Lösungen beratend zur Seite. Erneuerbare Energiequellen wie beispielsweise Photovoltaik, Wärmepumpen oder Batteriespeichersysteme machen unabhängiger von internationalen Energiepreisentwicklungen und leisten darüber hinaus auch einen wertvollen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz.
Bei der Weihnachtsfeier berichteten die Führungskräfte der einzelnen Abteilungen über die umgesetzten Projekte mit Zahlen, Bildern und Fakten. Auch die Ziele und Herausforderungen für das kommende Jahr wurden der Belegschaft vorgestellt.
„Vor allem ist unser guter Ruf auch maßgeblich den motivierten und loyalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verdanken, welche seit vielen Jahren verlässlich für pünktliche und saubere Lösungen bei unseren Kunden im Vinschgau und darüber hinaus verantwortlich sind!“, unterstreicht Moriggl.
Mit Stolz und Dankbarkeit konnten im Zuge der Feierlichkeiten folgende MitarbeiterInnen für ihre langjährige Treue zu MORIGGL ausgezeichnet werden:
Jonas Nicente 15 Jahre
Sabine Bertagnolli 15 Jahre
Egon Moriggl 30 Jahre
Abschließend dankte Geschäftsführer Thomas Moriggl dem gesamten Team für den beispielhaften Einsatz und verabschiedete das 50-köpfige Team mit nützlichen Weihnachtsgeschenken in die wohlverdienten Ferien.
Nauders-Graun-Mals-Schluderns - Die zwischen Italien und Österreich vollständig als Erdkabel verlegte 220-kV-Stromleitung wurde in Betrieb genommen. Die Gesamtinvestition für die von Terna durchgeführten Arbeiten, der von Giuseppina Di Foggia geführten Betreibergesellschaft des nationalen Stromnetzes, belief sich auf 80 Millionen Euro.
Die Verbindung verläuft 28 km entlang der österreichisch-italienischen Grenze und verbindet die Umspannwerke von Glurns (in der Provinz Bozen) und Nauders (die erste österreichische Stadt nach der Alpenüberquerung des Reschenpasses). Das Projekt wird es den beiden Ländern ermöglichen, ihre Stromaustauschkapazität um 300 MW zu erhöhen und damit die derzeitige Kapazität zu verdoppeln, eine stärkere Integration erneuerbarer Energien zu ermöglichen und die Zuverlässigkeit des Stromnetzes in den betroffenen Gebieten zu erhöhen.
„Die Verbindung mit Österreich ist ein weiterer wichtiger Schritt in der Entwicklung eines zunehmend sicheren, effizienten und zusammenhängenden europäischen Stromnetzes“, sagte Giuseppina Di Foggia, Geschäftsführerin und Generaldirektorin von Terna. „Der zehnjährige Entwicklungsplan von Terna sieht Investitionen in Höhe von insgesamt 2 Milliarden Euro vor, um die Netzverbindungen mit dem Ausland zu verstärken, was eine immer stärkere Integration der erneuerbaren Energien ermöglicht und einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Ziele der Energiewende leistet“, fügte Di Foggia hinzu.
Auf italienischer Seite wurde die Intervention, die in den durch Artikel 32 des Gesetzes Nr. 99/2009 definierten Rechtsrahmen fällt, von der Firma Resia gefördert, mit der Terna einen vertraglichen Rahmen unterzeichnet hat, der den Bau, den Betrieb und die Wartung der Anlage regelt.
Darüber hinaus wird die Verbindung mit Österreich einen besseren Stromaustausch gewährleisten und Energie aus dem Ausland zu geringeren Kosten zu den Zentren mit dem höchsten Verbrauch leiten, was wiederum Vorteile für das nationale Stromversorgungssystem mit sich bringt.
Die Bauarbeiten, an denen zahlreiche Spezialfirmen beteiligt waren, wurden Ende 2020 von Terna in Abstimmung mit dem österreichischen Stromnetzbetreiber APG (Austria Power Grid) begonnen.
Das Projekt ist das Ergebnis eines langen Prozesses der partizipativen Entscheidungsfindung durch die lokale Gemeinschaft, bei dem das Unternehmen die Bevölkerung, die Behörden und alle lokalen Institutionen von Anfang an einbezogen hat.
(Pressemitteilung TERNA)
Vinschgau/Bozen - Die Landeskommission für Raum und Landschaft hat dem Parkplan und der Parkordnung des Nationalparks Stilfserjoch zugestimmt. Damit wurde ein wichtiges Etappenziel im Genehmigungsverfahren erreicht.
Das Verfahren für die Genehmigung des neuen Nationalparkplans und der neuen Nationalparkordnung für den Südtiroler Teil des Nationalparks Stilfserjoch läuft. Die Landesregierung hatte es im Juli 2022 per Beschluss eingeleitet. „Damit wollen wir den Nationalpark und seine Landschaft in die Zukunft tragen“, betont die zuständige Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer. „Ziel ist es, den notwendigen und unverzichtbaren Schutz der biologischen Vielfalt des Gebiets mit der nachhaltigen Entwicklung der Nationalparkgemeinden in Einklang zu bringen.“
Am 21. Dezember 2023 hat sich die Kommission für Raum und Landschaft (KRL) erstmals im Detail mit dem Nationalparkplan und der Nationalparkordnung befasst und diese positiv begutachtet. „Es freut mich, dass es heute gelungen ist, in der Landeskommission für Raum und Landschaft einen Konsens für den Parkplan und die Parkordnung zu finden“, sagt Landesrätin Hochgruber Kuenzer. Sie wisse, dass die beiden Dokumente nie für alle zu 100 Prozent in Ordnung gehen würden. „Wichtig ist aber, dass wir nun im Genehmigungsverfahren fortschreiten können.“ Eine große Herausforderung bestand in den zahlreichen Anmerkungen und Einwänden zum Nationalparkplan und zur Nationalparkordnung, die von Gemeinden, Bürgern und Bürgerinnen und Interessensgruppen in der Veröffentlichungsphase abgegeben wurden. „Sie sind Schritt für Schritt von der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung und dem Landesamt für den Nationalpark Stilfserjoch geprüft, kategorisiert und gegebenenfalls eingearbeitet worden“, berichtet Abteilungsdirektorin Virna Bussadori. Ende Oktober hat auch der Umweltbeirat des Landes ein positives Gutachten zum Nationalparkplan und zur Nationalparkordnung abgegeben.
Nächste Schritte
Als nächstes wird sich im Jänner der Führungsausschuss für den Nationalpark Stilfserjoch mit dem Nationalparkplan und der Nationalparkordnung befassen und sein Gutachten abgeben. Diesem Leitungsgremium des Nationalparks Stilfserjoch auf Südtiroler Seite gehören die zehn Parkgemeinden Martell, Stilfs, Glurns, Laas, Latsch, Mals, Prad, Schlanders, Taufers im Münstertal und Ulten sowie die Vertretenden der Forstwirtschaft, der Bürgerlichen Nutzungsrechte, des Tourismussektors, der Bauern- und Umweltverbände, des Alpenvereins und der Direktor des Landesamtes für den Nationalpark Stilfserjoch an. Der Führungsausschuss war bereits in die Ausarbeitung des Entwurfs für Parkplan und -ordnung eingebunden gewesen.
Zudem bedarf es noch des bindenden Gutachtens des Ministeriums für Umwelt und Energiesicherheit (MASE) in Rom. Das Genehmigungsverfahren für den Parkplan und die Parkordnung wird schließlich mit dem Beschluss durch die Landesregierung enden.
Laas - Den Dreijahresplan für Umweltausgleichsmaßnahmen im Gesamtausmaß von 3,8 Millionen Euro für das Wasserkraftwerk Vinschgau hat die Landesregierung am 29. Dezember 2023 genehmigt. Der Beirat der Anlage hat die Maßnahmen ausgearbeitet; vor der Umsetzung müssen sie von der Landesregierung, den Ufergemeinden und dem Konzessionär (Alperia Greenpower) gutgeheißen werden. Die Landesregierung hat am 29. Dezember 2023 diesen Schritt getan. Ufergemeinden werden vom Konzessionär Alperia Greenpower finanziert. Direkt wird Alperia Greenpower von 2023-2026 Maßnahmen im Ausmaß von 380.000 Euro finanzieren. Die weiteren Ausgaben werden aufgeteilt auf das Land Südtirol (1.317.325 Euro) sowie die Ufergemeinden Laas (760.000 Euro), Latsch (1.883,686 Euro) und Martell (1.320.000 Euro).
Das Land wird unter anderem die Etsch oberhalb von Laas verbreitern, um der Gemeinde einen besseren Hochwasserschutz zu garantieren (500.000 Euro). Finanzieren wird es auch eine zusätzliche Leitung bei der oberen Wasserfassung Laasertal für eine zusätzliche Trinkwasserversorgung der Gemeinde Laas und Lawinenschutzbauten in der Zone „Eberhöfer“ (200.000 Euro).
Die Gemeinde Laas wird das Aquädukt Tschengls und Eyrs neu bauen, einen neuen Auslass für die Wassertal-Quelle schaffen, die Kanalisierung sanieren und ausbauen und die Leitungen für die Versorgung mit Fernwärme bis zur Straße nach Eyrs legen. Die Gemeinde Latsch wird Investitionen in die Versorgung mit erneuerbaren lokalen Energiequellen tätigen, Martell hingegen wird Maßnahmen für die Erhaltung charakteristischer Landschaftselemente, den Ausbau von Wanderwegen, die Erneuerung und Erweiterung des Trinkwasserversorgungsnetzes, die Instandhaltung typischer Wasserkanäle und die Aufwertung ehemaliger Weideflächen unterhalb des Zufritt-Stausee-Damms finanzieren.
Der Konzessionär Alperia Greenpower wird gemeinsam mit dem Landesamt für Stauanlagen eine Studie und hydraulische Modellierung vornehmen, um die Abflussmengen, die bei außergewöhnlichen Hochwasserereignissen aus dem Zufritt-Stausee abgeleitet werden können, zu ermitteln.
Die Sorge der 14 Mitgliedsorganisationen der Allianz für Familie vor Rückschritten in der Familienpolitik. Eine Stellungnahme zu den aktuellen Koalitionsverhandlungen.
Aufgrund der ohnehin oftmals schon schwierigen Situation von Familien in Südtirol betont die Allianz für Familie mit Nachdruck, dass es in Sachen Familienpolitik der nächsten fünf Jahre weder Rückschritte noch einen Stillstand geben darf. „Eine rückwärtsgewandte Familienpolitik steht im klaren Widerspruch zu den Fortschritten, die moderne Gesellschaften in Bezug auf Gleichstellung und Vielfalt gemacht haben“, betont Christa Ladurner von der Allianz für Familie. Da die Vereinbarkeitsfrage im Wahlkampf kaum Thema war, ist die Sorge groß, dass sie in den Koalitionsverhandlungen und folglich in den nächsten fünf Jahren übersehen wird. Es braucht in diesem Regierungsprogramm einen eigenen Punkt zur Vereinbarkeit und zur Absicherung der Care-Arbeit mit konkreten, zukunftsstarken Maßnahmen.
Doris Albenberger, Sprecherin der Allianz für Familie, erläutert: „Die Allianz für Familie fordert neben einer konsistenten Investition in Bildung und Betreuung, eine Verbesserung der Situation von Familien durch den Ausbau von Vereinbarkeitsmöglichkeiten, wie etwa ein erhöhtes Betreuungsangebot und die finanzielle Absicherung von Pflege- und Sorgearbeit“. Ihr Grundsatz lautet: Familie ist Fürsorge und damit eine individuelle Lebensentscheidung. Eine Ausgrenzung von verschiedenen Familienkonstellationen oder eine Etikettierung dessen, was eine „richtige“ Familie sei, wird von der Allianz für Familie nicht toleriert. Ebenso wenig wie Rückschritte in der Gleichstellung der Frauen, die in den letzten Jahrzehnten für ihre Rechte gekämpft haben. Sollte es Verschlechterungen in dieser Hinsicht geben, ist mit massivem Widerstand der Frauen zu rechnen. Denn eine Familienpolitik, die auf traditionellen Rollenklischees basiert, ist weder zukunftstauglich noch wird sie den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2023 gerecht.
Die Allianz für Familie Südtirol wird in diesen Punkten genau hinschauen und ruft dazu auf, sich für eine zeitgemäße Familienpolitik einzusetzen, die auf Gleichberechtigung, Vielfalt und sozialer Unterstützung basiert. Nur durch einen offenen Dialog und die Förderung moderner Konzepte kann Südtirol eine familienfreundliche Zukunft gestalten, die den Anforderungen der jungen Menschen unserer Zeit entspricht.
Die aktuell laufende Sprachgruppenzählung ist die Basis für viele Aspekte des friedlichen Zusammenlebens und des Minderheitenschutzes in Südtirol. Noch bis Ende Februar läuft die Online-Erhebung.
Seit einem Monat läuft die Sprachgruppenzählung unter dem Motto "Du zählst". 484.000 Menschen, die in Südtirol wohnen, sind dabei aufgerufen, zu erklären, welcher der drei Sprachgruppen Deutsch, Italienisch oder Ladinisch sie sich angehörig fühlen bzw. welcher sie sich angliedern wollen.
Die Sprachgruppenzählung ist die Grundlage für viele Aspekte des Zusammenlebens und für den Minderheitenschutz. Sie wirkt sich beispielsweise auf die Verteilung der Stellen im öffentlichen Dienst (z.B. in der Landesverwaltung oder bei den Gemeinden), auf die Aufteilung der Landesgelder (z.B. bei der Zuweisung der Wohnungen des Wohnbauinstitutes Wobi) oder bei der Vertretung in Kollegialorganen (z.B. in der Landeskommission für Raum und Landschaft) aus. "Die Beteiligung an der Sprachgruppenzählung ist für alle italienischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Stichtag 30. September 2023 in Südtirol wohnhaft waren, eine Bürgerpflicht. Für Unterstützung sind wir, ebenso wie die Bürgerschalter in den Gemeinden allerdings gerne mit Rat und Tat zur Stelle", erklärt der Direktor des Landesinstituts für Statistik (ASTAT), Timon Gärtner.
In den vergangenen Wochen wurde jedem Haushalt bzw. jeder Familie ein Einladungsschreiben, adressiert an den Haushaltsvorstand, mit wichtigen Informationen zur Sprachgruppenzählung zugeschickt. Somit erhält beispielsweise eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren ein einziges Einladungsschreiben, das für alle Mitglieder der Familie gilt und sie zur Teilnahme an der Zählung einlädt. Eine Ausnahme bilden Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren: Sie erhalten ein eigenes Schreiben mit einem persönlichem PIN für die Online-Teilnahme an der Sprachgruppenzählung.
Erstmals kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger bei der laufenden Sprachgruppenzählung über die Webseite https://sprachgruppenzaehlung.provinz.bz.itselbst an der Erhebung beteiligen. Bis einschließlich 29. Februar 2024 ist das Online-Portal zugänglich. Um die Anonymität der Befragung zu garantieren, müssen nach der Zustimmung zur Datenschutzerklärung individuelle Zugangsdaten (Token und Pin) erstellt werden. Dafür benötigt man die digitale Identität SPID, eine aktivierte Bürgerkarte oder die Elektronische Identitätskarte (EIK). Da es sich bei Token und Pin um alphanumerische Codes handelt, sollte man sich die Codes entweder abschreiben oder in den Zwischenspeicher kopieren. Danach muss man von der Seite "Verwaltung von Authentifizierungscode und Passwort" wieder auf die Hauptseite der Sprachgruppenzählung wechseln (meistens muss dafür nur wieder auf die erste Registerkarte/Tab gewechselt werden). Unter dem vorher angeklickten Feld zur Generierung von Token und Passwort findet sich als zweiter Punkt das Feld "Erklärung abgeben". Indem man dort klickt, gelangt man auf das Anmeldefeld. Dann kann zuerst der Token und in einem zweiten Schritt das Passwort eingegeben oder eingefügt werden. Über den Punkt "Weiter" gelangt man schließlich auf die Seite, auf der man die eigene Sprachgruppe angeben muss. Man kann dabei einer Sprachgruppe angehören oder sich auch nur einer Sprachgruppe angliedern. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Elternteile unterschiedlichen Sprachgruppen angehören oder man aus einem anderssprachigen Land stammt (jedoch die italienische Staatsbürgerschaft besitzt). Zudem besteht die Möglichkeit, eine leere Erklärung abzugeben. Sobald ein Feld ausgewählt wurde und man auf "Weiter" klickt, erscheint eine Zusammenfassung. Mit "Erklärung absenden" wird die Teilnahme an der Sprachgruppenzählung erfolgreich beendet. Wenn gewünscht, kann man sich die Bestätigung für die Teilnahme auch ausdrucken. Ein Erklärvideo sowie ein PDF der einzelnen Schritte ist auf der Webseite zur Sprachgruppenzählung abrufbar.
Wer die Erklärung nicht online ausfüllen kann oder möchte, wird ab April 2024 von Datenerheberinnen und -erhebern der Wohnsitzgemeinde direkt kontaktiert, um die Erklärung in Papierform auszufüllen. Denn die Teilnahme an der Sprachgruppenzählung ist eine Bürgerpflicht für alle italienischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die zum Stichtag 30. September 2023 in Südtirol wohnhaft waren. Für Kinder bis 14 Jahren müssen die Eltern die Zählung ausfüllen. Seniorinnen und Senioren, die in einem Seniorenwohnheim leben, werden vom dortigen Personal beim Ausfüllen unterstützt.
Informationen, Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) und das Erklärvideo zur Teilnahme an der Sprachgruppenzählung sind auf der dreisprachigen Webseite abrufbar. Darüber hinaus bietet das ASTAT den Bürgerinnen und Bürgern weitere Unterstützung bei der Sprachgruppenzählung: Diese können sich bei Fragen auch an das Call Center unter der Rufnummer 0472 973860, an die E-Mail-Adresse sprachgruppenzaehlung@provinz.bz.it sowie an die Bürgerschalter der Gemeinden wenden.
ck
Die Maskenpflicht gilt laut der heute (4. Jänner) unterzeichneten Verordnung weiterhin in jenen Abteilungen der Gesundheitseinrichtungen, in denen Risikopatientinnen und -patienten aufgenommen sind.
Landeshauptmann Arno Kompatscher hat heute Nachmittag (4. Jänner) eine Verordnung unterzeichnet, mit der die Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in denen Risikopatientinnen und Risikopatienten aufgenommen sind, bis zum 30. Juni 2024 verlängert wird. Die Verordnung Nr. 1/2024 folgt damit auf die bis zum 31. Dezember geltende Verordnung Nr. 5/2023 zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus. Gesundheitsminister Orazio Schillaci hatte am 27. Dezember 2023 die staatliche Verordnung unterzeichnet, Landeshauptmann Arno Kompatscher hat sie am heutigen Donnerstag übernommen und an die verschiedenen Eigenschaften der Einrichtungen im Land adaptiert.
Wie bereits in der vorherigen Verordnung vorgesehen gilt die Maskenpflicht für die Beschäftigten, die Benutzenden und die Besuchenden in Einrichtungen des Gesundheitswesens, und zwar innerhalb jener Abteilungen, in denen gebrechliche, ältere und immunosupprimierte/immungeschächte Personen aufgenommen sind, vor allem solche mit einem hohen Betreuungsbedarf. Diese Abteilungen werden von den Sanitätsdirektionen der betroffenen Gesundheitseinrichtungen definiert.
Die Pflicht, einen Schutz der Atemwege zu tragen, gilt auch in der sozialen Pflege und der Sozialfürsorge, einschließlich der Aufnahmeeinrichtungen und jener der Langzeitpflege, der betreuten Pflegeheime, der Hospize, der Rehabilitationseinrichtungen, der Wohneinrichtungen für ältere Menschen, einschließlich der Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen, und für Wohneinrichtungen gemäß Artikel 44 des Dekretes des Ministerratspräsidenten vom 12.01.2017, jedoch ausschließlich in den Bereichen und in den Situationen, die vom ärztlichen Leiter der Einrichtung als Risikobereiche eingestuft werden. In Einrichtungen, in denen es keinen ärztlichen Leiter gibt, werden die entsprechenden Entscheidungen von der ärztlichen Bezugsperson der Einrichtung oder einer anderen, wie auch immer benannten, ärztlichen Figur getroffen, welche vergleichbare Funktionen für die Einrichtung ausübt.
In den Bereichen außerhalb der Abteilungen mit Patientinnen und Patienten entscheiden die Sanitätsdirektorinnen und -direktoren über die Maskenpflicht – auch für Personen mit Atemwegserkrankungen. Kinderärztinnen und Kinderärzte sowie Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner entscheiden über das Maskentragen in ihren Ambulatorien und Wartesälen. Die Befreiung von der Maskenpflicht gilt weiterhin für Kinder unter 6 Jahren sowie für Personen, die aus triftigen gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können.
Die Verordnung Nr. 5/2023 und weitere Verordnungen, Dokumente und Informationen zum Coronavirus sind im Corona-Portal des Landes Südtirol veröffentlicht.
red/ck
Klimafreundliches Bauen wird belohnt: 450.600 Euro an Beiträgen aus dem Holzbaufonds erhalten die Gemeinden Schalders, Truden, Mühlbach und Mals für in Holzbauweise realisierte öffentliche Bauten.
Zum Jahresende 2023 wurden erstmals Beiträge aus dem Holzbaufonds an vier Gemeinden vergeben: für den Bau des Mehrgenerationenhauses Wieserhof inTruden, für die Erweiterung des Kindergartens in Mühlbach, für die Errichtung einer Schulmensa in Mals und für die Wiedererrichtung der Grundschule und Kindergarten in Schalders. Insgesamt wurden den Gemeinden für die vier Bauvorhaben 450.582 Euro an Beiträgen zugesprochen. Die vier neuen öffentlichen Gebäude ergeben nach Bauabschluss zusammen einenKlimaschutzbeitrag von insgesamt 901 Tonnen an langfristig gebundenem Kohlenstoff.
Die Landesregierung hatte die Kriterien für die Förderung aus dem neuen Südtiroler Holzbaufonds im vergangenen Juni genehmigt; der Fonds wird bis 2030 jährlich mit 1,2 Millionen Euro ausgestattet. Zugang zu diesem Fonds haben öffentliche Gebietskörperschaften als Bauträger wie Gemeinden, Bezirksgemeinschaften oder Eigenverwaltungen von Gemeinnutzungsgütern. "Ziel der Maßnahme ist es, den Holzbau zu fördern, denn mit diesem Baumaterial kann im Tragwerk und in der Gebäudehülle Kohelndioxid gespeichert und gleichzeitig der Einsatz anderer Baumaterialien mit hoher CO2-Emission vermieden werden", sagt Forstwirtschaftslandesrat Arnold Schuler. "Die öffentlichen Körperschaften sollen Vorreiter in der Entwicklung hin zu einer klimapositiven Baukultur und im Erreichen eines klimaneutralen Gebäudebestandes sein“, sagt Schuler.
Gefördert wird der Neubau von Gebäuden für öffentliche Zwecke mit einer Bruttogeschossfläche von mindestens 300 Quadratmetern sowie Erweiterungen und Aufstockungen von Gebäuden für öffentliche Zwecke mit einer zusätzlichen Bruttogeschossfläche von mindestens 100 Quadratmetern und andere Bauvorhaben mit öffentlicher Nutzung in Holz- oder Holzmischbauweise.
Die Förderhöhe beträgt 500 Euro je Tonne der in den Holzbauelementen und Dämmstoffen gebundenen Kohlenstoffmenge in den oberirdischen Gebäudeteilen. Der Nachweis für den geplanten Einsatz der nachwachsenden, kohlenstoffspeichernden Bau- und Dämmstoffe aus nachhaltiger Bewirtschaftung erfolgt über das Berechnungstool "CO2-Tool_Wood": Damit wird die geplante beziehungsweise verbaute Menge an nachwachsenden Rohstoffen und die damit verbundene Speichermenge an CO2 im Projekt ermittelt.
Im angelaufenen Jahr 2024 können die nächsten Förderanträge an den Holzbaufonds gerichtet werden. Die Anträge müssen vor Baubeginn bei der Abteilung Forstdienst in elektronischer Form eingereicht werden und zwar vom 1. Februar bis zum 31. März.
red/uli