Montag, 23 Mai 2016 00:00

Ist der „Malser Weg“ eine Sackgasse?

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s4 6947Mals/Bozen - Wie ein Lauffeuer ist das Urteil des Landesgerichts Bozen am vergangenen Dienstag durch’s Land gerauscht: Die Gemeinde Mals sei gar nicht zuständig, die Pestizidfrage auf Gemeindeebene zu klären.

von Erwin Bernhart

Für helle Aufregung dürfte das am vergangenen Dienstag bekannt gewordene Gerichtsurteil vor allem in der Gemeinde Mals sorgen:

Mals sei in der Causa Pestizidfragen gar nicht zuständig. Auch habe sich der Rechnungshof bereits in die Causa eingeklinkt - mit der Frage, wenn auf dem Gemeindegebiet Mals die Pestizidfrage gar nicht zulässig bzw. die Gemeinde Mals gar nicht zuständig ist, welche Spesen wurden durch die Volksbefragung verursacht und wer hat diese möglicherweise nachträglich zu berappen.
Zur Erinnerung: Schon bevor das Dreiergremium damals die Frage nach einem Pestizidverbot für eine Volksbefragung zugelassen hat, war in der Gemeinde Mals jenes Gutachten der Staatsadvokatur von Trient bekannt, in welchem erklärt wurde, dass die Gemeinde gar nicht zuständig sei. Das Gutachten wurde sogar aus der Gemeindestube selbst in Auftrag gegeben. Auch die Warnungen von Seiten des Regierungskommissariates in Bozen und von Seiten des Präsidiums des italienischen Ministerrates waren den Promotoren und BM Ulrich Veith bestens bekannt. Diese Warnungen wurden alle ausgesprochen, bevor das Referendum im August/September 2014 über die Bühne gegangen ist. Die Ampeln standen im Vorfeld also alle auf Rot. Auch der Vinschgerwind hat des Öfteren darauf hingewiesen und wurde in dieser Form der Berichterstattung angefeindet. Anfang August wurde beim Landesgericht in Bozen vom Bozner Rechtsanwalt Arthur Frei der Antrag gestellt, das Gericht möge die Frage der Zuständigkeit klären. Rund 150 Malser BürgerInnen haben diesen Antrag unterschrieben. Das Gericht hat nun geurteilt, mit dem Ergebnis, die Gemeinde Mals sei gar nicht zuständig.
Über den Ausgang des Verfahrens wurde im Vorfeld einiges spekuliert. Denn mit einer authentischen Interpretation im Gemeinderat - kurz vor der Volksabstimmung - hat man die bis dahin zirkulierende Fragestellung rechtlich zurechtgestutzt und zwar mit dem Zusatz „im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten“ ergänzt. Und genau dieser Zusatz hat es dann ermöglicht, dass die Gemeinde Mals die Pestizidfrage nicht mit einem generellen Verbot, sondern mit einer großzügigen Abstandsregelung versehen hat. Jedenfalls hat das Urteil am vergangenen Dienstag rasch die Runde gemacht. Arnold Schuler sagt, dass das Urteil angeblich vernichtend sei. Ist der „Malser Weg“ nun eine Sackgasse? Ein Rekurs gegen die Verordnung, die der Gemeinderat beschlossen hat, ist auch unterwegs. Wenn Mals aber gar nicht zuständig ist, hat auch der Rekurs gute Chancen angenommen zu werden.

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