95 % haben keine Patientenverfügung

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Bei der 65. Generalversammlung von AVIS Vinschgau im Kultursaal in Schluderns: v. l.: Roland Wallnöfer (Präsident), Franz Kaserer (Gold mit Rubin), Andreas Raffeiner (Gold mit Rubin), Ilse Thoma (Sekretärin), Erwin Tumler (Kassier), Peter Paul Hofer (Vize-Präsident von AVIS Südtirol) Bei der 65. Generalversammlung von AVIS Vinschgau im Kultursaal in Schluderns: v. l.: Roland Wallnöfer (Präsident), Franz Kaserer (Gold mit Rubin), Andreas Raffeiner (Gold mit Rubin), Ilse Thoma (Sekretärin), Erwin Tumler (Kassier), Peter Paul Hofer (Vize-Präsident von AVIS Südtirol)

Schluderns/VV Freiwillige Blutspender - Bei der 65. Generalversammlung der Vereinigung der Freiwilligen Blutspender des Vinschgaus (AVIS) am 11. Februar stand der Bericht des Präsidenten Roland Wallnöfer im Mittelpunkt. Außerdem wurden mehrere Blutspender für 24 Spenden (Silber), 50 Spenden (Gold) und 75 Spenden (Gold mit Rubin) geehrt. Auch allen Spendern, welche das 65. Lebensjahr erreicht haben und nicht mehr spenden dürfen, wurde mit der Vergabe eines Diploms für das langjährige, freiwillige und unentgeltliche Blutspenden gedankt. Wie Roland Wallnöfer in seinem Bericht ausführte, konnte der Blutplan wieder exakt eingehalten werden. Insgesamt wurden 1.336 Blutbeutel abgegeben. Recht erfreut zeigte sich der Präsident über die 61 neuen Mitglieder. Derzeit hat die Blutspendervereinigung im Vinschgau 1.145 Mitglieder, davon 750 Männer und 395 Frauen. Wallnöfer bedankte sich beim Vorstand, den Rechnungsprüfern und auch bei der Sekretärin Ilse Thoma. Ein weiterer Höhepunkt der Vollversammlung ist immer ein Referat zu einem aktuellen Thema. In diesem Jahr referierte Wunibald Wallnöfer, der langjährige Gemeindearzt von Prad, über die Patientenverfügung. Es ist eine Willensäußerung für den Fall, dass ein Patient seinen Willen wegen einer weit fortgeschrittenen Demenzerkrankung oder wegen einer schweren Gehirnschädigung nicht mehr äußern kann. Die Patientenverfügung ist eine wichtige Hilfe und Entlastung für die Angehörigen, Ärzte und Pflegenden. In der Patientenverfügung entscheidet die betreffende Person zu Lebzeiten, welche Behandlung sie möchte und welche nicht. Die Patientenverfügung ist deshalb ein Ablehnungsrecht, meinte Wallnöfer, um zu vermeiden, das Leiden und Sterben zu verlängern. Man soll mit den Angehörigen und mit dem Hausarzt darüber reden, damit ein Sterben in „Würde“ möglich ist und man die Autonomie und Selbstbestimmung am Ende des Lebens nicht verliert. Das Thema ist hochaktuell, da rund 95 % der Menschen in Südtirol immer noch keine Patientenverfügung unterschrieben haben. (hzg)

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