Abschied

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Schlanders/Vinschgau - Bei der virtuell abgehaltenen Bezirksratssitzung vor einer Woche hat Bezirkspräsident Andreas Tappeiner Abschied genommen und sich für die angenehme und konstruktive Zusammenarbeit bedankt.

von Erwin Bernhart

Am Ende der Sitzung hat sich Andreas Tappeiner mit Dank an alle verabschiedet. Es dürfte die letzte Sitzung in der bisherigen Besetzung gewesen sein. Abschied genommen hat auch Karl Bernhart, der Tappeiner „für den Weg, alle BM einzubinden“ dankte. Lob kam für Tappeiner stellvertretend für alle BM von seinem Vize Dieter Pinggera.
Der Bezirksrat hat neben vielen anderen Punkten auch die Weichen für die künftige Besetzung vor allem des Bezirksausschusses gestellt. Die Satzung wurde dahingehend und an die Landesbestimmungen des Gleichstellungsgesetzes angepasst, dass im Bezirksrat selbst nicht ein Drittel Frauen vertreten sein müssen. Das wäre, so die Begründung, nicht gerechtfertigt, denn im Bezirksrat vertreten sind die gewählten BM des Tales. Die drei Großgemeinden Mals, Schlanders und Latsch entsenden jeweils ein/e zusätzliche/n VertreterIn. Die Tauferer BMin Roselinde Koch Gunsch richtete einen Appell an diese Gemeinden, möglichst Frauen als Vertreter namhaft zu machen, „das wäre ein schönes Zeichen.“ Anders ist es allerdings für den Bezirksausschuss. Dieser ist mit einem Drittel Frauen zu besetzen, mit zwei demnach. So sind die gewählten BMinnen von Taufers, Koch Gunsch und Laas, Verena Tröger wohl direkt im Ausschuss vertreten. Sofern ein möglicher Bezirkspräsident nicht zwei mögliche Frauen aus den Großgemeinden vorsieht. Der Bezirksrat und dann ein Bezirksausschuss können erst nach Inkrafttreten dieser Satzungsänderung operativ werden, also frühestens nach 30 Tagen. Geändert hat der Bezirksrat die Verordnung für die Vergabe und zwar in Abstimmung mit den anderen Bezirksgemeinschaften. In der Verordnung bleiben nur noch die Verträge. Die BZG sieht künftig vor, dass bis zur Vergabe von 40.000 Euro ein normaler Schriftverkehr, bis zu 500.000 Euro eine private und erst ab letztem Betrag eine öffentliche Urkunde vonnöten sein soll.
Mit der 6. Maßnahme der Änderungen am Haushaltsvoranschlag wird der Beitrag für die Sozialdienste in einer Höhe von insgesamt 8,1 Millionen Euro eingebaut. Darin enthalten sind die zusätzlichen Mittel für Covid-Maßnahmen, die Kosten für den bereichsübergreifenden Tarifvertrag und die Prämien für die Sozialdienste und für die Lebenshilfe. Die Genehmigung der Erfolgs- und Vermögensrechnung 2019 musste vertagt werden.

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