Mittwoch, 25 Juli 2012 00:00

Der Schuh-Manager

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Mals

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Die ff, das Südtiroler Wochenmagazin, hat in seiner Ausgabe am vergangenen Donnerstag Brisantes und Heikles in Mals zutage gefördert. Die Sache könnte sogar ein Fall für den Staatsanwalt werden. Die ff bleibt in ihrer Analyse vorsichtig: „Doch es gibt einen kleinen Schatten auf der ansonsten stets makellosen Weste von Ulrich Veith.“
Die ff hat ein nach der Wahl zum Bürgermeister fingiertes Arbeitsverhältnis von Ulrich Veith thematisiert. Veith konnte sich in einem Interview rechtfertigen. „Ich habe die Karten immer auf den Tisch gelegt“, sagt Veith unter anderem. Er habe im Gemeindeausschuss und im Gemeinderat gesagt, „dass mich mein Bruder angestellt hat und ich jetzt in den Wartestand gehe.“  Veith hatte sich nach seiner mit 1757 Stimmen überwältigenden Wahl zum Bürgermeister im Jahr 2009 von seinem Arbeitgeber HOPPE in Müstair getrennt und er hat sich bei seinem Bruder Gerd Veith in dessen Sportgeschäft anstellen lassen. Als eine Art „Schuh-Manager“ mit fürstlichem Gehalt: 4675 Euro brutto im Monat. Laut ff geht Veith zwei Monate nach der Anstellung in den Wartestand. Aus politischen Gründen.
Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, Arbeitnehmern die Sozialabgaben (Renten-, Kranken- und Unfallversicherung) zu bezahlen. Bei Selbstständigen ist dies nicht der Fall. Ein Bürgermeister kann sich aber auch selbst versichern. Eine Art Mindestversicherung. „Bis Ende Juni 2012 hat die Gemeinde Mals für Veith rund 65.000 Euro an Sozialabgaben bezahlt“, schreibt die ff. Die Gemeinde Mals hat demnach die Sozialabgaben für einen - für ein Schuhgeschäft - hochdotierten Managerposten bezahlt. Ob das rechtens ist, fragt sich nicht nur die ff. Die ff zitiert einen Fall, der jenem Veiths zu ähneln scheint: Für Benny Nicotra, ehemaliger BM der Stadtgemeinde Santena bei Turin, wurden von der Gemeinde 60.000 Euro Sozialabgaben bezahlt. Nicotra war nach seiner Wahl (2007) ein (fingiertes) Arbeitsverhältnis eingegangen, um kurze Zeit danach in den Wartestand zu treten. Die Staatsanwaltschaft hat sich des Falles als „erschwerten Betrug zulasten der öffentlichen Hand“ angenommen. Die Folgen: Nicotra ist im Mai 2011 als BM zurückgetreten, im Mai 2012 kommt es zu einem Vergleich vor Gericht. Die ff schreibt: „Darin akzeptiert Nicotra zehn Monate Haft und 200 Euro Strafe, außerdem muss er der Gemeinde die gesamten Sozialabgaben zurückzahlen, sowie weitere 10.000 Euro wegen Wiedergutmachung des Imageschadens berappen.“ (eb)


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