Dienstag, 18 Oktober 2011 00:00

Leserbriefe

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Servus Italien!
Eine bekannte Lebensweisheit sagt Folgendes: „Mit Verwandtschaft trink und lach, aber keine Geschäfte mach“. Diese Aussage bringt einen zum Nachdenken, wenn man berücksichtigt, dass die EU sich selbst als große Staatenfamilie sieht. Insbesondere, da Italien seit jeher zu den Sorgenkindern gezählt werden kann, vor allem in Bezug auf seine Finanzen. Als ein interressantes Wagnis auf Schultern des kleinen Bürgers kann man wohl auch deshalb den EU-Rettungsschirm deuten, insofern Italien in seinen 150 Jahren des Daseins vehement mehrmals unter Beweis gestellt hat, sich wenig um die Einhaltung von Verträgen zu kümmern. Mehrmals kann obgenannte Ansicht auch auf das Verhältnis Südtirols mit der römischen Regierung herangezogen werden. Für eine logisch denkende Person entsteht dadurch nur eine einfache Schlussfolgerung; Servus Italien, willkommen Eigenstaatlichkeit!
Dietmar Weithaler, Partschins

Kleine Herzen danken
„Kinderherz. Verein für herzkranke Kinder“ dankt den Betrieben von Schlanders für die wunderbare Organisation des Kinderfestes am 22. Juli in Schlanders. Mit dem Erlös aus dem Glückstopf können wir Familien mit herzkranken Kindern ganz konkret unterstützen. In Südtirol werden jährlich zwischen 50 und 60 Kinder mit einem angeborenen Herzfehler geboren. „Kinderherz. Verein für herzkranke Kinder“ hat es sich zur Aufgabe gemacht, Sprachrohr für diese betroffenen Familien zu sein und sie auf ihrem Weg zu begleiten und zu unterstützen. Eure Spende ist deshalb ein wertvoller Beitrag in diesem Auftrag. Herzlichen Dank dafür!
Martina Ladurner, Präsidentin von „Kinderherz. Verein für herzkranke Kinder“

Lei a guats Weirtl!
Selbscht dr hertigscht Mensch
braucht amol a guats Weirtl
aa di zaachigscht Haut
hatt gearn a worms Eirtl!

Warum sein dia guat Weirtlan
lei olm assou dinn gseit?
Bedenkt liabe Leit
soulongma nou lepp,
war fir „guate Weirtlan“ nou Zeit!
Rosina Spiess

Erschließung mit Straßen geht weiter:
Vorschlag zur Schadensbegrenzung
Zwei weitere Straßenprojekte zur Erschließung von Almen wurden im Juli 2011 von der Schnalser Baukommission genehmigt, die der Alpenverein, Sektion Untervinschgau ,und der Heimatpflegeverband besorgt zur Kenntnis nehmen müssen. Aber zumindest einen Vorschlag zur Schadensbegrenzung haben sie.
Die „Obermairalm - Moaralm“ am Fuchsberg zählt zu den ältesten und baugeschichtlich interessantesten Almen in Südtirol. Dendrochronologische Untersuchungen haben ergeben, dass die Alm Mitte des 15. Jahrhunderts errichtet wurde, also über 500 Jahre alt ist. Der „Schlern“ schreibt im Heft 4/2006: „Auf der Obermairalm im Schnalstal konnten sich über Jahrhunderte hinweg bestehende Almgebäude in bisher kaum veränderter Form bis heute erhalten, wohl als Folge fehlender Zufahrtsmöglichkeiten.“ Die Alm liegt zwar auf Naturnser Gemeindegebiet, aber jetzt wurde ein Straßenprojekt von der Baukommission Schnals genehmigt, da die vorgesehene Straße für „nachhaltige Waldbrandbekämpfung und Wasserversorgung“ auf Schnalser Gemeindegebiet verläuft. Die bestehende Forststraße soll von Katharinaberg aus über den „Schrofler Sattel“ zur Alm führen, ganze 2.300 Meter lang durch vorwiegend steiles und unwegsames Gelände, zudem stark lawinen- und steinschlaggefährdet im Natura 2000-Gebiet. Michael Langes von der Ortsgruppe Schnals im AVS bemängelt hier die Politik: „Was sollen die Bezeichnungen Naturpark und Natura 2000-Gebiete heute noch, wenn hier fast mehr gebuddelt wird als außerhalb? Zwar wurde die Genehmigung zum Straßenbau nur unter der Bedingung genehmigt, dass die Trasse von ursprünglich 3,50 Meter auf 2,50 Meter reduziert wurde, aber wertvolles Bergland wird unwiederbringlich zerstört und die Folgekosten in diesem Gelände werden erheblich sein. Unverständlich ist es für uns auch, dass die Besitzer den Vorschlag des Naturparks nicht angenommen haben, dass dieser die Alm auf Kosten des Naturparks komplett sanieren würde, sofern die Besitzer auf die Errichtung der Straße verzichten.“ Gemeinsam mit dem AVS Untervinschgau und dem Heimatpflegeverband macht man deshalb nun den Vorschlag einer Erschließung von der Naturnser Dickeralm aus, um die Schäden für die Landschaft und die Kosten für die öffentliche Hand möglichst gering zu halten: Diese Straße ist bereits teilweise gebaut sowie genehmigt und eine Fortführung zur „Moaralm“ war eigentlich in der ursprünglichen Planung auch vorgesehen. „Die Trasse würde sich auf nur ca. 600 Meter belaufen und zudem durch wesentlich besser geeignetes Gelände führen, was neben den Bau- auch die Folgekosten reduzieren würde.“ erklärt Helmut Weiss, 1. Vorsitzender der Sektion Untervinschgau im AVS.
Straße versus Wanderweg – die Zweite
Auch die nächste Straße im Schnalstal befindet sich bereits in Bau, denn nach mehrfach abgelehnten Anträgen seit 1986 wurde nun auch die Zufahrtsstraße vom „Gurschlhof“ zur „Gurschlalm“ in der Baukommission genehmigt. Da die 2.400 Meter lange Trasse mehrfach den bestehenden Wanderweg schneidet, verliert das Schnalstal hiermit noch ein weiteres Stück Ursprünglichkeit.
AVS, Ortsstelle Schnals

Land Südtirol wird freier und autonomer:
Am 8.10.2011 ist die neue Durchführungsbestimmung über die Aufgaben des Rechnungshofs  im Amtsblatt der Republik veröffentlicht worden, die nun am 24.10.2011 in Kraft treten wird und wichtige Neuerungen für Südtirol enthält.

Die Durchführungsverordnungen zu Landesgesetzen sowie zur Umsetzung von EU-Recht, die bisher vom Rechnungshof geprüft und registriert werden mussten, können nun sofort im Amtsblatt der Region veröffentlicht werden und unterliegen also ab dem 24.10.2011 nicht mehr der Gesetzmäßigkeitskontrolle des Rechnungshofes.
Eine weitere wesentliche Neuerung besteht darin, dass die Kontrolle der  Finanzgebarung, einschließlich der Einhaltung des Stabilitätspaktes durch die Gemeinden, Landeskörperschaften, Handelskammer, Universität Bozen sowie den Sanitätsbetrieb nicht mehr vom Rechnungshof vorgenommen werden darf, sondern durch das Land Südtirol selbst erfolgt.
Die Kontrollsektionen des Rechnungshofes können mit einem zusätzlichen Mitglied, das vom Landtag designiert und vom Staatspräsidenten ernannt wird, ergänzt werden. 
Es ist festzuhalten, dass die Befugnisse des Rechnungshofes in Bezug auf die Landesverwaltung sowie jene der rechtsprechenden Sektionen in Bezug auf allfällige Klagen gegen Verwalter wegen Verschwendung öffentlicher Gelder aufrecht bleiben.
„Durch diese neue Durchführungsbestimmung, um die wir jahrelang in der 12-er-Kommission gekämpft haben, wird die längst fällige Angleichung an die Verfassungsreformen 2001 und an das Mailander Abkommen von 2009 vorgenommen. Südtirol wird dadurch freier und autonomer. Doppelgleisigkeiten in der Kontrolle werden abgeschafft und Landesbestimmungen können schneller in Kraft treten“, freuen sich Karl Zeller und Siegfried Brugger.
Karl Zeller, SVP-Kammerabgeordneter

donmarioNachgedacht

von Don Mario Pinggera

Nicht nur in Deutschland, Österreich und der Schweiz, sondern mittlerweile auch in unserer Diözese sind sie zum Thema geworden: die Seelsorgeeinheiten. Auch aufgrund der derzeitigen Zulassungsbedingungen zum Priesteramt hat sich die Zahl der Priester, welche den Pfarreien als Pfarrer zur Verfügung stehen, stark reduziert. Unter dem Druck dieser Umstände versucht man, durch die Einrichtung der Seelsorgeeinheiten die Seelsorge wenigstens einigermaßen zu gewährleisten. So sehr die Nutzung der Synergien im Bereich Pfarreiverwaltung (EDV, Finanzen, Räte usw.) begrüßenswert ist, so prekär ist der Eingriff in funktionierende Strukturen. Vor kurzem beklagte sich eine Mutter bei mir, dass in ihrer Pfarrei dieses Jahr keine Erstkommunion stattfindet und ihr Kind deshalb ein weiteres Jahr warten muss. Grund ist offensichtlich, dass der verantwortliche Pfarrer mehrere Pfarreien „verwaltet“ und deshalb entschied, die Erstkommunion im Wechsel durchzuführen: ein Jahr in dieser, das andere Jahr in der anderen Pfarrei. Ehrlich gesagt, ist mir dieses System nicht ganz einleuchtend, denn die Messe wird ja sonntäglich (noch) in allen Pfarreien zelebriert. So ließe sich auch problemlos die Erstkommunion in allen Pfarreien ansetzen.
Die Erstkommunion gehört grundsätzlich zum Pflichtprogramm einer Pfarrei. Sie ist ein Muss! Wenn damit begonnen wird, in solche Grundstrukturen einzugreifen, wird ein Erfolg von Seelsorgeeinheiten doch sehr eingeschränkt bleiben. Selbstverständlich ist eine Erstkommunion auch gemeinsam mit allen Pfarreien der Seelsorgeeinheit denkbar (vorausgesetzt, die Kirche ist groß genug).
Demgegenüber kann es Sinn machen, einen Pfarrgemeinderat auf Ebene der Seelsorgeeinheit zu errichten. Einigermaßen klug angegangen, könnte das heißen: weniger Sitzungen und das sinnvolle Nutzen von Infrastruktur, Synergien etc.
Die Seelsorgeeinheiten sind etwas Neues. Und Neuem begegnet man mit Skepsis. Wenn es gelingt aufzuzeigen, dass Seelsorgeeinheiten dazu beitragen, die Begegnung der Pfarreimitglieder untereinander zu fördern, die Verwaltungsarbeit zu koordinieren und zu vereinfachen, und den Priester wirklich nur für die priesterlichen Dienste einzusetzen (für die er ja geweiht ist), dann sind diese Seelsorgeeinheiten eine wirkliche Chance.
Und als Hinweis für die kirchliche Obrigkeit: Dass ein Pfarrer plötzlich drei oder mehr Pfarreien betreut (für den gleichen niedrigen Lohn!), heißt nicht, dass die eingesparten Gehälter einfach einbehalten werden dürfen. So kann damit zum Beispiel ein ständiger Diakon vergütet, der die Pfarrei vor Ort leitet und/oder aber ein Sekretariat eingerichtet werden, das die Verwaltung der Seelsorgeeinheit koordiniert.


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