Aus dem Gerichtssaal - Nun, sie ist mittlerweile auch schon gerichtsbekannt, die Auseinandersetzung zwischen den Befürwortern und den Gegnern des „Malser Weges“. Salopp ausgedrückt könnte man nach den bisher vorliegenden Zwischenergebnissen sagen: der Spielstand ist 1:1. Denn die Gegner haben die Zulässigkeit der Volksabstimmung vom Sommer 2014 angezweifelt und sind mit ihrem Einwand vor dem Ordentlichen Gericht, dem Landesgericht in Bozen, im Mai 2016 durchgedrungen, welches die Nichtigkeit des Referendums erklärt hat. Nun ist der praktische Nutzen dieses „Sieges“ zweifelhaft, denn das Gericht hat die Volksbefragung als rein programmatische Deklaration ohne konkrete Einschränkungen für die Bürger betrachtet. Wohl auch im Bewusstsein des relativen Wertes dieses Sieges haben die Gegner dann auch die Durchführungsverordnungen der Gemeinde Mals, mit denen die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln geregelt wurde (Verbot von giftigen Substanzen, Abstände, Hinwendung zu ökologisch-biologischer Landwirtschaft), vor dem Verwaltungsgericht in Bozen angefochten. Dieses hat nun im Juni ein Urteil erlassen, mit dem niemand so recht froh werden dürfte. Denn das Gericht hat sich um die Prüfung der Hauptargumente der Gegner in der Weise „gedrückt“, indem es ihnen ein Rechtsschutzinteresse absprach, weil sie nicht nachgewiesen hätten, dass sie durch die Verordnungen der Gemeinde konkret geschädigt sind.
Nun mag man von den Gerichten halten, was man will, mir scheinen sie jedenfalls nicht die geeigneten Einrichtungen zu sein, um die in Mals anfallenden Konflikte in befriedigender Weise zu lösen. Denn bei der Lektüre der Begründung des Verwaltungsgerichts fällt einem als Reaktion spontan der Ausspruch des Studiosus in Goethe`s Faust ein:“ Mir wird von dem allen so dumm, als ging mir ein Mühlrad im Kopfe herum“!
Doch ein paar Bemerkungen seien auch einem Nichtbauern in diesem Zusammenhang gestattet ohne gleich wegen Einmischung in „innere Angelegenheiten“ getadelt zu werden: Die Landwirte berufen sich, wenn sie auch im oberen Vinschgau herkömmlichen intensiven Obstbau betreiben wollen, auf ihr Recht auf freie wirtschaftliche Betätigung. Doch das gleiche Recht steht auch dem traditionellen Grünlandwirt zu, und diese beiden Bewirtschaftungsformen verhalten sich bekanntlich zueinander ungefähr so wie der Teufel und das Weihwasser! Die Bauern produzieren Lebensmittel, also hat der Konsument das Recht, sich über die Art und Weise der Erzeugung Gedanken zu machen! Und was hindert schließlich die offizielle Politik und den Bauernbund daran, auf den Volkswillen der Malser einzugehen und sie bei der Verwirklichung der Bioregion Oberland wenn schon nicht zu unterstützen, so zumindest nicht querzuschießen?
Das käme dann allerdings bei der derzeitigen aufgeheizten und gereizten Stimmung einem wahren Wunder gleich!
Peter Tappeiner,
Rechtsanwalt
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