Pressemitteilung
Die Fragestellung zum Rambach ist irreführend und falsch.
Am 25. November 2012 finden in den Gemeinden Mals und Taufers i. M. Volksabstimmungen über die Zukunft des Rambaches statt. Beide Gemeinderäte haben dazu folgende Fragestellung beschlossen: „Sind Sie für die Errichtung eines Kleinkraftwerkes mit einer maximalen Nennleistung von 3 Megawatt am Rambach?“ Die Initiative ProRambach und die Umweltschutzgruppe Vinschgau haben die Bürgermeister beider Gemeinden bereits darauf aufmerksam gemacht, dass die Fragestellung fehlerhaft ist und geändert werden muss. Von einem Kleinkraftwerk bis 3 Megawatt (= 3000 Kilowatt) zu reden, ist nämlich falsch und irreführend. Im Wassernutzungsplan der Autonomen Provinz Bozen sind die Kraftwerke eindeutig klassifiziert. Als Kleinwasserkraftwerke werden jene Anlagen bezeichnet, welche eine Nennleistung von weniger als 220 kW aufweisen. Anlagen mit einer Nennleistung von 220 kW bis 3000 kW werden als Mittelwasserkraftwerke bezeichnet. Kraftwerke mit einer Leistung über 3 Megawatt gelten als Großwasserkraftwerke. Für die verschiedenen Klassen sind auch unterschiedliche Prozeduren vorgesehen. Nach dieser Definition ist klar, dass man am Rambach kein Kleinwasserkraftwerk, sondern ein Mittelwasserkraftwerk bauen will. Mit 3000 kW ist die Dimension einem Großkraftwerk sehr nahe.
Dass es sich nicht um ein Kleinwasserkraftwerk handelt, wie man den Bürgern vormacht, erkennt man auch an den Dimensionen einer dafür nötigen Ableitung. Ein Rohr von 1,5 Metern Durchmesser und fast 6 Kilometern Länge würde laut Berechnungen von Fachleuten das Wasser am Rambach ableiten.
Da die obgenannte Fragestellung irreführend ist und von den Tatsachen ablenkt, werden die Gemeinderäte aufgefordert, den Bürgern reinen Wein einzuschenken und die Frage zur Volksabstimmung richtigzustellen.
Christoph Wallnöfer,
Initiative Pro Rambach;
Rudi Maurer, Umweltschutzgruppe Vinschgau