Mals/Trient - Hat es in der letzten Nummer nur für eine Randnotiz gereicht, wollen wir diesmal etwas differenzierter nachlegen: Die Prozesse rund um die Volksabstimmung wegen der Pestizidfrage in Mals können teuer werden. Während sich BM Ulrich Veith und sein Gemeindeausschuss aus der prall gefüllten Steuerkasse bedienen kann, müssen die rekurrierenden Bürger und Bauern zusammenkratzen. Das Landesgericht Bozen hat im Mai 2016 das Urteil gesprochen, „mit welchem die Fragestellung und in der Folge sämtliche Akten, Maßnahmen und Handlungen in Zusammenhang mit der Volksabstimmung vom 22.08.2014 bis 05.09.2014 bis einschließlich der Kundmachung des Bürgermeisters über den Ausgang der Volksabstimmung vom 05.09.2014 Prot. 3881 als ungültig und folglich rechtsunwirksam erklärt worden sind“. So steht es im Ausschussbeschluss der Gemeinde Mals, die gegen dieses Urteil Rekurs beim Oberlandesgericht in Trient einreichen wird. Von der Gemeinde beauftragt ist der Trientner Rechtsanwalt Marino Marinelli (Bild). Marinelli hatte in der ersten Instanz die Gemeinde Mals vertreten und nun wird Marinelli mit einem Steuer-Kampfgeld von brutto 46.691,84 Euro ausgestattet. Ähnliche Mittel werden die Bürger und Bauern für ihren Rechtsanwalt berappen müssen. Die nächste Instanz wäre die Kassation in Rom. Das kann teuer werden. (eb)
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