Dienstag, 28 Juni 2011 00:00

Der Wurm drin

Mals

s4_7167In Mals ist der Wurm drin. Auf der Palme sind vor allem jene Betriebe entlang der General Verdross-Straße - jener engen Gasse, welche vom Hauptplatz Richtung Osten führt und die teilweise Einbahnstraße ist. Das Fass zum Überlaufen gebracht haben die jüngst im Gemeinderat geäußerten Überlegungen des Malser BM Ulrich Veith, die Straße alternierend zu sperren. Die Richtung ist klar und weist á la long auf eine Fußgängerzone hin. Eine Idee, an der sich seine Vorgänger schon jahrelang die Zähne wenn nicht ausgebissen so zumindest wund gerieben haben. Nun hat Veith einen Brief mit 30 Kaufleuteunterschriften auf dem Schreibtisch. Vehement wehrt man sich gegen eine alternierende Sperre und, einmal in Fahrt, auch gegen das Entfernen der wenigen Parkplätze. Veith wollte nämlich die Kurz-Parkplätze vor dem Geschäft Blaas entfernen und mit Steintrögen Straße und Fußgängerweg trennen. Die Steintröge für die Trennung, sagt man in Mals, seien seit längerem schon angekauft. Noch ein Kuriosum kommt in Mals dazu: Der dortige Kaufleuteobmann Robert Weirather und sein Ausschuss waren weder von einer alternierenden Sperrung noch von der Unterschriftenaktion der eigenen Mitglieder informiert. Es schaut so aus, als ob Kaufleuteobmann und -ausschuss von beiden Seiten zu Papiertigern degradiert worden sind. Vor vierzehn Tagen, kurz vor Veiths Urlaubsantritt, sind die Kaufleute mit den Unterschriften in der Gemeinde aufgekreuzt. Veith soll von einer Entfernung der Parkplätze Abstand genommen haben. Allerdings, so ein Kaufmann zum „Vinschgerwind“, komme möglicherweise eine alternierende Sperre doch durch die Hintertür: Dem Bauernmarkt wurde die General-Verdross-Straße an den Samstagen angeboten. Veith hat ein doppeltes Problem: Viele  MalserInnen fordern eine Verkehrsberuhigung, die Kaufleute mehr Frequenzen und für sie annehmbare Parkplatzalternativen. Die ganze Geschichte wird wohl noch einige Zeit in der Arbeitsgruppe Dorfgestaltung weiterköcheln müssen. (eb)

Publiziert in Ausgabe 13/2011

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