Dienstag, 23 August 2011 00:00

Auf Wiedersehen SISTRI

Wirtschafts-Info

...und sonstige Neuerungen der sogen. „Ferragosto“- Verordnung: Die Regierung überschlägt sich derzeit mit Neuerungen, um das Staatsdefizit einzuschränken und damit dem Druck der Finanzmärkte entgegenzuwirken. Einigermaßen überraschend kommt allerdings der im Gesetzesdekret 138 vom 13. August 2011 enthaltene Passus zur Abschaffung des Systems über die Rückverfolgbarkeit der Abfälle (SISTRI).

Im Gesetzesdekret wird jedoch darauf hingewiesen, dass mit Abschaffung des SISTRI die sonstigen im Bereich der Abfallbewirtschaftung vorgesehenen Normen bestehen bleiben. Mit anderen Worten, ist es damit weiterhin notwendig, die Rückverfolgbarkeit der Abfälle anhand des Registers über die Zu- und Abgänge (ital. registro di carico e scarico) sowie dem Abfallerkennungsschein (ital. formulario di identificazione dei rifiuti) zu gewährleisten. Abgeschafft wurde zudem die Verpflichtung ein Register über den Transport der eigenen nicht gefährlichen Abfälle zu führen sowie für jede einzelne Produktionsstätte ein getrenntes Register anzulegen. Schlussendlich wurden auch die Haftungsverhältnisse für unsachgemäße Entsorgung der Abfälle wieder auf den alten Stand gebracht, womit bei Entgegennahme des Abfalls durch die autorisierten Abfallbewirtschafter auch die Haftung auf diese über geht. Neben der Abschaffung des SISTRI sieht die Verordnung u.v.a. noch folgende wichtige Neuerungen vor:

• Herabsetzung des Höchstbetrages für die Verwendung von Bargeld auf Euro 2.500;

• „Betriebsschließung“ von 3 Tagen bis 1 Monat jetzt auch für Freiberufler, die ihren Kunden viermal in fünf Jahren kein gültiges Steuerdokument ausstellen;

• Festsetzung der Steuereinbehalte auf Kapitalerträge, Zinsen und Kursgewinne auf 20%;

• Ausweitung der Möglichkeit, eine Steuerfeststellung anhand der Branchenkennzahlen vorzunehmen;

• Grundsätzliche Liberalisierung freiberuflicher Tätigkeiten (mit bestimmten Ausnahmen) und Einführung einer obligatorischen Berufshaftpflicht-Versicherung bei Ausübung der Tätigkeit;

• Aufhebung von Beschränkungen im Bereich der Ausübung von unternehmerischen Tätigkeiten (in Bezug auf das Warensortiment, die Preispolitik und territoriale Vorgaben).

Lorin Wallnöfer, Wirtschaftsberater

Zeitung Vinschgerwind Bezirk Vinschgau

Publiziert in Ausgabe 17/2011

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