„Das Land betrachtet die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung als Grundrecht“. So steht es im Artikel 14 des Inklusionsgesetzes aus dem Jahre 2015. Früher wurden Behinderte versteckt und abgeschoben. Durch Staats- und Landesgesetze wird heute die Arbeitsintegration gefördert. Viele Fortschritte wurden erzielt, es bleibt aber trotzdem für alle eine große Herausforderung.
von Heinrich Zoderer
Lorena Habicher ist bereits dabei, ihrem Kollegen Peter Perkmann von der Lebenshilfe Vinschgau mit einem Haarschneider den Kopf zu rasieren, als ich um 11 Uhr im Friseursalon „TOPHAIR“ von Horrer Sabine in Schlanders eintrete.