Montag, 15 Februar 2016 09:26

Verleihung des Jungbergbauernpreises 2016

s20 0411Burgeis/Kastelbell/Vinschgau - Am letzten Samstag im Jänner,  war die Fürstenburg in Burgeis Schauplatz für die Verleihung des Jungbergbauernpreises 2016. Jedes Jahr wird in Zusammenarbeit mit der Stiftung „Südtiroler Sparkasse“ ein Förderpreis für junge Bauern vergeben, die sich für den Erhalt und Ausbau ihres Hofes besonders engagieren.
Kriterien für die Vergabe sind unter anderem das Alter, das nicht über 35 Jahre liegen darf, die Übernahme des Hofes, die Erschwernispunkte über 75, Kinder, sowie ein besonderes Engagement für den Erhalt und Ausbau des Hofes.
In diesem Jahr ging der Preis im Vinschgau nach Kastelbell, auf den Flatscher-Hof am Trumser Sonnenberg. Verliehen wurde er an Martin Brunner und seine Lebensgefährtin Miriam Auer. Martin Brunner ist 30Jhre alt, hat vor 8 Jahren den elterlichen Hof übernommen und seitdem den Hof schrittweise energetisch saniert, erweitert und umgestaltet. Eine Bewässerungsanlage erbaut, die nun rund die Hälfte der Hoffläche bewässert und von Milchproduktion auf Rinderzucht umgestellt. Die Jungrinderzucht ist ein wichtiges Einkommen für die junge Familie, die in den letzten Jahren stetig aufgebaut wurde. Den Beruf als Bauern übt er mit Leidenschaft aus, jedoch im Nebenerwerb. Wie so viele Bergbauern benötigt er einen Zweitberuf, um seinen Betrieb aufrecht zu erhalten. Als ausgebildeter Maurer kann er einen Zusatzverdienst einbringen und diese Fähigkeiten auch am Hof einsetzen. Seine Partnerin Miriam unterstützt die Arbeit am Hof, das Brotbacken und versorgt die Familie, doch auch sie arbeitet in Teilzeit in einem Geschäft. Die Arbeit begleitet die Familie durch das gesamte Jahr, Auszeiten sind gering, doch durch die gegenseitige Ergänzung und auch die Mithilfe der Eltern, ist eine Arbeitsteilung noch möglich. Und dennoch finden beide Zeit für ehrenamtliche Tätigkeiten bei der Bauernjugend, dem Braunvieh Jungzüchterclub Untervinschgau, den Bäuerinnen und der Feuerwehr. (bw)

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Publiziert in Ausgabe 4/2016

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