Dienstag, 28 Juni 2011 00:00

Die Eva, der Besen und die Trikolore

Vinschgau - AUS DEM GERICHTSSAAL

Am 13. Juni hat ein Strafsenat beim Obersten Gerichtshof in Rom das Urteil im Verfahren gegen die Abgeordnete Eva Klotz gesprochen. Die Staatsanwaltschaft in Bozen hatte ihr vorgeworfen, die italienische Fahne verunglimpft zu haben. In einem Flugblatt vom Oktober 2010 hatte sie und ihr Mitstreiter Sven Knoll der vor 90 Jahren erfolgten Annexion Südtirols durch Italien in der Weise gedacht, dass sie einen über eine Tirolerfahne streichenden Besen abbildeten, der eine italienische Fahne in den Kehricht fegt. Auf dem Plakat fehlte auch nicht der Hinweis darauf, dass Südtirol auf Italien ohne weiteres verzichten könnte, da es seit 90 Jahren nur damit beschäftigt sei, die Probleme zu bereinigen, welche ihm der Staat einbrockt.
Nun kann man über den Inhalt des beschlagnahmten Flugblattes geteilter Meinung sein. Ich würde darin eher eine grobe Geschmacklosigkeit sehen. Aber wenn man bedenkt, aus welcher politischen Ecke das inkriminierte Plakat stammt, dann braucht man sich darüber nicht weiter zu wundern. Sie meinen zwar, den Patriotismus gepachtet zu haben, betreiben aber vorzugsweise Zündelei. Allerdings sind wir spätestens seit dem Auftreten der Lega Nord in Oberitalien die schrillen Töne und die verbalen Entgleisungen gegenüber der römischen Zentralregierung gewohnt. Deren Politiker überbieten sich gegenseitig darin, wer mehr Terroni-, Neger-, und Ausländerkinder zum Frühstück verspeisen kann!
Was hingegen nicht unwidersprochen bleiben kann, ist, wenn Klotz und Konsorte diesen Vorfall zum Anlass nehmen, um sich als politisch Verfolgte und Opfer einer faschistischen Gesetzgebung hinzustellen, welche ihr Recht auf freie Meinungsäußerung mit Füßen tritt. Denn sie verschweigen dabei, dass es auch im Vaterland Österreich, in der Bundesrepublik Deutschland und in der Schweiz ähnliche Bestimmungen gibt, welche die „Herabwürdigung und die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole“ unter Strafe stellen. Und die Ironie des Schicksals will es, dass die Sanktionen, welche das Italienische St.G.B. vorsieht, von allen drei Staaten die mildesten sind!

Peter Tappeiner, Rechtsanwalt,

Bezirkszeitung Vinschgerwind, Vinschgau

Publiziert in Ausgabe 13/2011

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