Montag, 30 November 2015 00:00

Recht auf Gesundheit

s14 8067Schlanders - Aus gutem Grund wurde der Internationale Tag der Kinderrechte heuer vor dem Krankenhaus Schlanders abgehalten. Das Recht auf Gesundheit, Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention hat die VKE-Sektion Schlanders (s. Bild) mit einer Aktion am 21. November hochgehalten. Warum das Krankenhaus samt Pädiatrie und Geburtenabteilung erhalten bleiben muss, wurde deutlich ausformuliert: Weil es wichtig ist, für Kinder vor Ort kompetente und schnelle Hilfe zu bekommen. Weil es wichtig ist, wenn Kinder krank sind, dass ihre Familie in der Nähe ist. Weil es wichtig ist, wenn ein Kind ein Geschwisterchen bekommt, seine Mutter täglich besuchen zu können. Weil eine weite Anfahrt zum Krankenhaus eine große zusätzliche Belastung darstellt. Und nicht zuletzt, weil es für ein Kind besser ist im Krankenhaus zur Welt zu kommen, als im Krankenwagen. Luftballone machten auf die Aktion aufmerksam. Rollenrutsche, Malen und Fingerstricken haben viele Kinder angelockt. Ganz nebenbei bemerkt: 40 Jahre feiert das Mutterhaus VKE im heurigen Jahr. (ap)

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Publiziert in Ausgabe 24/2015

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