pr-info Bauernbund

Das ehemalige regionale Familiengeld trägt nun den Namen „Landeskindergeld“. Ab September können die Gesuche für das Bezugsjahr 2020 wieder gestellt werden.

Die Zugangsvoraussetzungen sind wie folgt:
• mindestens zwei minderjährige Kinder/ oder ein Kind unter 7 Jahren
• Familien mit einem behinderten Kind (auch nach dessen Volljährigkeit)/ oder ein minderjähriges Kind mit einem mitlebenden volljährigen Geschwister
Der notwendige fünfjährige bzw. historische Wohnsitzung muss gänzlich in der Provinz Bozen vorgewiesen werden. Davon ausgenommen sind Personen, welche im Jahr 2018 das regionale Familiengeld bezogen haben und die Voraussetzungen des fünfjährigen Wohnsitzes in der Region Trentino- Südtirol erfüllt haben, sowie zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrages für 2018 auch in Südtirol wohnhaft waren.
Für die jeweiligen Anträge wird die „Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung“ – EEVE benötigt. Das Bauernbund Patronat ENAPA steht allen Bürgern kostenlos bei der Erstellung der EEVE-Erklärung, sowie der Antragstellung zur Verfügung.

 

Bezirksbüro Schlanders:
Dr.-H.-Vögele-Str. 7, 39028 Schlanders
Tel.: 0473 737 820, enapa.schlanders@sbb.it

Bezirksbüro Meran: Schillerstr. 12, 39012 Meran
Tel.: 0473 213 420 enapa.meran@sbb.it

Publiziert in Ausgabe 18/2019

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