Dienstag, 10 Januar 2012 00:00

Die Kanonen des Staatsanwalts

Vinschgau - AUS DEM GERICHTSSAAL

„Voller Freispruch in allen Anklagepunkten“. So lautete das Urteil, das der Richter bei der Außenstelle Meran, Dr. Stefan Tappeiner, kürzlich in der Strafsache gegen den früheren Fraktionsvorsteher von Latsch, Matthias Oberhofer, sprach. Damit fand ein langwieriges Verfahren endlich seinen Abschluss, welches im Jahre 2007 eingeleitet worden war und damals als „Latscher Müllskandal“ für Schlagzeilen gesorgt hatte. Ins Visier des Staatsanwaltes geraten war Oberhofer deswegen, weil er Bauwilligen in der Gemeinde Latsch erlaubt hatte, das beim Grundaushub anfallende Material (Erde, Sand und Torf) in der Örtlichkeit Valtneid abzulagern, und zwar an der gleichen Stelle, wo bereits in den 50-iger Jahren die Montecatini über 100.000 m³ Aushub vom Stollenbau aufgeschüttet hatte. Oberhofers Pech war, dass den letzten Fuhren auch Bauschutt beigemengt war und Valtneid sich im Einzugsgebiet des Nationalparks befand. Ein dem Vorsteher besonders wohlgenossener Dorfgenosse muss ihn wohl bei den Ordnungshütern „angeschwärzt“ haben, Tatsache ist jedenfalls, dass sich daraufhin der Staatsanwalt der Sache annahm und seine Umweltscherriffs von der Leine ließ. Diese witterten wohl den großen Müllskandal, beschlagnahmten das ganze Areal, wühlten alles um und entnahmen Bodenproben. Die Ermittlungen zogen sich über Monate hin, die gesamte Buchhaltung der Eigenverwaltung wurde durchforstet und auf verdächtige Geldbewegungen durchsucht. Wochenlang verging kaum ein Tag, an dem nicht irgendwelche Uniformierte vor dem Hause Oberhofers aufmarschierten. Doch die aufwendigen Recherchen brachten ein eher mageres Ergebnis: Das aufgeschüttete Material war tatsächlich Erdreich, die beigemengten Materialien enthielten keinerlei toxischen Stoffe und stellten nicht die geringste Gefahr für die Umwelt dar. Doch statt an diesem Punkt das Verfahren einzustellen, erhob der Staatsanwalt Anklage. Die Verhandlungen zogen sich über Jahre hin und endeten schließlich mit dem  vollen Freispruch des Hauptangeklagten. Die Frage, welche sich der Staatsanwalt wohl gefallen lassen muss, ist, ob er nicht Steuergelder verschleudert und mit Kanonen auf Spatzen geschossen hat!

Peter Tappeiner, Rechtsanwalt

Zeitung Vinschgerwind Bezirk Vinschgau

Publiziert in Ausgabe 1/2012

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