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Die Verordnung des Landeshauptmanns zu den Sportveranstaltungen mit Publikum wurde heute (28. August) aktualisiert. Der Inhalt und somit die Vorgaben bleiben gleich.

Meisterschaften verschiedener Sportdisziplinen starten an diesem Wochenende. Der Landeshauptmann hat gestern (27. August) die Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 37 zur Teilnahme von Zuschauern an Sportveranstaltungen erlassen. Heute wurde der Text dieser Verordnung aktualisiert, in einigen Teilen korrigiert und in einer neuen Verordnung mit der Nummer 38 wiederveröffentlicht. Der Inhalt bleibt gleich. 

Ab heute (28. August) darf demnach Publikum an einzelnen Sportveranstaltungen teilnehmen. Dabei darf die maximale Anzahl von 500 Zuschauern im Freien und die maximale Anzahl von 200 Zuschauern für Hallensportanlagen nicht überschritten werden. Das Publikum darf sich nur in jenen Bereichen der Sportanlagen aufhalten, in denen es möglich ist Zuschauerplätze zuzuweisen. Dabei muss der vorgegebene zwischenmenschliche Abstand eingehalten werden. In geschlossenen Räumen muss für genügend Luftaustausch gesorgt werden. 

Beim Eintritt wird bei allen Zuschauern die Körpertemperatur gemessen. Alle müssen dabei Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Organisatoren müssen eine Liste mit den Namen aller Personen, die als Publikum an der Veranstaltung teilnehmen, anfertigen und diese für zwei Wochen aufbewahren.

Die Verordnung Nr. 38 ist gemeinsam mit allen bisherigen Verordnungen und mit dem Landesgesetz Nr. 4/2020 samt entsprechender Anlage A auf dem Neustart-Portal der Internetseite des Landes Südtirol abrufbar.

san

 

 

Sportveranstaltungen mit bis 200 Zuschauern drinnen und bis 500 Zuschauern draußen sind ab 28. August möglich. Die Coronaschutz-Regeln dafür hat der LH in einer Dringlichkeitsmaßnahme definiert.

Dieser Tage werden für verschiedene Sportarten die Meisterschaften wieder aufgenommen. Deshalb hat der Landeshauptmann heute (27. August) eine Dringlichkeitsmaßnahme erlassen. Diese nunmehr 37. Verordnung seit dem Auftreten des neuartigen Coronavirus in Südtirol legt die Regeln für Sportveranstaltungen fest.

Ab 28. August sind demnach Sportveranstaltungen mit Zuschauern möglich. Dabei gilt für Sportveranstaltungen im Freien, dass maximal 500 Menschen als Publikum erlaubt sind und für Sportveranstaltungen in Gebäuden maximal 200 Menschen. Die Sitzplätze müssen im Verhältnis zur verfügbaren Fläche und nach den geltenden Abstandsregeln zugewiesen werden. In Indoor-Sportanlagen muss regelmäßig gelüftet werden.

Beim Zutritt zu den Sportveranstaltungen wird die Körpertemperatur gemessen (Zugangsverbot bei einer Temperatur von über 37,5 Grad). Außerdem muss Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Auch der Ein-Meter-Abstand zwischen Personen muss eingehalten werden.

Für Sportveranstaltungen mit mehr als 500 Zuschauern im Freien beziehungsweise 200 Zuschauern in geschlossenen Räumen, die nur in Ausnahmefällen stattfinden können, müssen die Organisatoren ein Sicherheitsprotokoll unterbreiten. Dieses legt der Landeshauptmann dann der zu Beginn der sogenannten Phase 2 ernannten Expertenkommission zur Begutachtung vor.

san

Das Platzangebot für die stationäre Aufnahme, Therapie und Rehabilitation von Suchtkranken wird erweitert und eine neue, teilstationäre Betreuungsform eingeführt.

Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit machen auch in Südtirol vor keiner gesellschaftlichen Gruppe halt. Um den verschiedenen Formen von Abhängigkeit und ihren Veränderungen Rechnung zu tragen, besteht auch hierzulande der Bedarf nach neuen Betreuungsformen. Zu diesem Zweck wurde das Finanzierungssystem zur teilstationären und stationären Betreuung von Personen mit Suchterkrankungen durch akkreditierte private Einrichtungen am Dienstag (25. August) mit Beschluss der Landesregierung ergänzt und teilweise abgeändert. 

Ziel des Beschlusses sei es, das bestehende Betreuungsangebot zu stärken und die Aufnahmekapazität der Wohneinrichtungen zu fördern, betont der zuständige Gesundheitslandesrat. Außerdem gehe es darum, ein differenziertes Betreuungsangebot je nach Schweregrad und Verlauf der Suchterkrankung anbieten zu können.

Die Neuerungen wurden in Zusammenarbeit mit dem Verein HANDS Onlus als konventionierter Privatpartner sowie mit den Fachleuten des Dienstes für Abhängigkeitserkrankungen im Südtiroler Sanitätsbetrieb erarbeitet.

Therapeutische Tagesstätten zur besseren Begleitung chronisch-rezidivierender Patienten

Unter anderem wird eine neue Betreuungsform für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen eingeführt, nämlich die halbstationäre Tätigkeit, die zur besseren Begleitungstabilisierter, chronischer Patienten durch therapeutische Tagesstätten führen soll. Das Konzept der therapeutischen Tagesstätte für Menschen mit chronischen Abhängigkeitskrankheiten ist italienweit einzigartig und soll der Komplexität der Zielgruppe Rechnung tragen, die aufgrund wiederkehrender Krankheitsschübe häufige Notbehandlungen erfordert. Im Rahmen der halbstationären Tätigkeit sollen genau diese Patienten betreut und in eine Rehabilitation eingebunden werden, um wiederholte Notzugänge zu den sanitären Strukturen zu vermeiden und die Lebensqualität der Betroffenen aus gesundheitlicher und psychischer Sicht zu verbessern.

Mehr Plätze und Notbetten für die stationäre Betreuung

Zudem können durch den Beschluss zusätzliche Plätze für die stationäre Aufnahme in therapeutisch-rehabilitativen Gemeinschaften geschaffen werden, die für eine kurzzeitige Notfallbehandlungen zur Verfügung stehen und im Falle akuter Krisen dazu dienen, dass die Betroffenen nicht auf einen freien Platz in anderen Gesundheitseinrichtungen warten müssen.

Ein weiteres Ziel, das dadurch erreicht werden könne, sei die Stärkung des Territoriums, sprich der wohnortnahen Betreuung, um einerseits den Druck auf die Krankenhäuser zu reduzieren und die Betroffenen in einem vertrauten und auch physisch weniger distanzierten Kontext zu betreuen, sagt der Gesundheitslandesrat.

kl

Für Studierende an Universitäten oder Fachhochschulen hat die Landesregierung eine Anpassung der Studienbeihilfen sowie neue Maßnahmen im Fall eines Gesundheitsnotstandes gutgeheißen.

In ihrer gestrigen Sitzung (25. August) hat die Landesregierung für Studierende die Verordnung für die Studienbeihilfen beschlossen: Einerseits hat sie die Bewertung der wirtschaftlichen Lage bei Studienbeihilfen für Studierende einer universitären Einrichtung oder Fachhochschule im Vergleich zum Vorjahr angepasst. Andererseits hat die Landesregierung – ebenfalls auf Antrag des zuständigen Landesrates für Bildungsförderung – Maßnahmen eingeführt, die das Recht auf Hochschulbildung im Fall eines Gesundheitsnotstandes – wie im Fall der Corona-Pandemie – allemal gewährleisten.

Anpassungen bei der Feststellung der wirtschaftlichen Lage der Studierenden

Studierende an Universitäten oder Fachhochschulen, die aus Studiengründen während des Studienjahres außerhalb ihrer Familie untergebracht sind, können alljährlich um die ordentliche und außerordentliche Studienbeihilfe ansuchen. Seit dem vergangen Jahr dient hierfür als Berechnungsgrundlage die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) und der "Faktor wirtschaftliche Lage" (FWL), der sich auf die Kernfamilie bezieht. Die Einführung der EEVE und der damit einhergehenden FWL-Bescheinigung hatte allerdings Auswirkungen auf die Höhe der Stipendien. Dies ergab eine interne Evaluierung des Amtes für Hochschulförderung.

Die Landesregierung hat nun auf Antrag des zuständigen Landesrates für Bildungsförderung die Parameter im Bereich der Studienbeihilfen ab dem akademischen Jahr 2020/21 zugunsten der Studierenden teilweise angepasst. Will heißen: Die FWL-Schwelle wurde bereits ab dem ersten Mitglied der Kernfamilie, das aus Studiengründen außerhalb der Familie untergebracht ist, um 0,5 Punkte angehoben und nicht erst ab dem zweiten Mitglied. In diesem Zusammenhang erklärt der für die Bildungsförderung zuständige Landesrat: "Dadurch, dass die FWL-Schwelle aufgrund der Erfahrungen des Vorjahres angepasst worden ist, sorgen wir nicht nur für eine gerechtere Verteilung der Studienbeihilfen, sondern die Stipendien fallen auch etwas höher aus."

Online-Antrag voraussichtlich ab 28. September

Voraussichtlich vom 28. September bis zum 20. November 2020 können Studierende an Universitäten oder Fachhochschulen den Online-Antrag um eine ordentliche und außerordentliche Studienbeihilfe einreichen. Die Abteilungsdirektorin für Bildungsförderung Rolanda Tschugguel ruft die Familien dazu auf, sich frühzeitig für die Antragsstellung zu rüsten und rechtzeitig EEVE und FWL bei den konventionierten Patronaten oder den Steuerbeistandszentren (CAAF) zu beantragen. Weitere Informationen finden sich auf der entsprechenden Landeswebseite. Da die EEVE mit dem FWL bei Gesuchstellung einer Studienbeihilfe bereits vorliegen muss, sei es ratsam, ab sofort einen Termin zu vereinbaren, erklärt Abteilungsdirektorin Tschugguel.

Recht auf Hochschulbildung auch bei (Gesundheits-)Notstand

Universitäten und Fachhochschulen haben im Frühjahr aufgrund des coronabedingten Gesundheitsnotstandes ihre Lehrtätigkeit in Präsenz unterbrochen und auf Fernlehre umgestellt. Dies hat dazu geführt, dass zahlreiche Studierende ihr Studium oder ihre Ausbildung nicht wie geplant fortführen konnten. "Wir dürfen nicht zulassen, dass Studierenden, die ein Stipendium beziehen, wegen der Corona-Pandemie einen Nachteil erleiden, weil beispielsweise Lehrangebote oder Prüfungen nicht stattgefunden haben, nicht absolviert oder abgelegt werden konnten", betont der Landesrat für Bildungsförderung.

Aus diesem Grund hat die Landesregierung auf Antrag des zuständigen Landesrates in der gestrigen Sitzung (25. August) im Sinne der Studierenden beschlossen, möglich erschwerte Umstände im Falle eines Gesundheitsnotstandes zu berücksichtigen. Damit wird im Falle eines Gesundheitsnotstandes nicht nur die Studienbeihilfe, sondern auch das Recht auf Hochschulbildung gewährleisten. Die diesbezügliche überarbeitete Verordnung sieht Möglichkeiten vor, dass Studierende, die in der Zeit des Gesundheitsnotstandes ihr Studium nicht innerhalb der vorgesehenen Zeit abschließen oder nicht alle Prüfungen ablegen konnten, unter bestimmten Voraussetzungen doch noch um die Studienbeihilfe oder um eine außerordentliche Studienbeihilfe ansuchen können.

eb

Im Mittelpunkt der heutigen (26. August) Eröffnungskonferenz standen die aktuellen Herausforderungen für das anstehende Kindergarten- und Schuljahr.

Über 100 Führungskräfte der deutschsprachigen Schulen und Kindergärten sind heute (26. August) im Waltherhaus in Bozen mit der ersten Dienstkonferenz ins neue Arbeitsjahr 2020/21 gestartet. Landesschuldirektorin Sigrun Falkensteiner wies einleitend auf den Auftakt für ein besonderes Schuljahr hin, das vor allem wegen der Corona-Pandemie eine Herausforderung für die Bildungswelt sei.

Der Landesrat für Deutsche Bildung begrüßte die anwesenden Direktorinnen und Direktoren der deutschsprachigen Kindergärten, Grund-, Mittel- und Oberschulen sowie der Berufs-, Musik- und Fachschulen und bemerkte: "Selten zuvor war das Scheinwerferlicht so stark auf den Schulbeginn gerichtet." Präsenzunterricht sei wichtig, es zähle aber in dieser besonderen Situation nicht die Quantität der Präsenzstunden, sondern die Qualität, unterstrich der Landesrat: "Im gegenseitigen Vertrauen werden wir aber auch diese besondere Situation meistern."

Bildungsdirektor Gustav Tschenett ging auf das Thema "Bildungsorte als Resonanzräume ein". Er unterstrich, dass Bildung mehr als Stoffvermittlung sei: "Wir hoffen, dass wir so viel Zeit wie möglich gemeinsam in Präsenz verbringen können, damit wir uns als selbstwirksam erfahren und die Resonanzachsen zum Schwingen bringen können", fasste der Bildungsdirektor zusammen.

Im Rahmen der Veranstaltung, die von der Deutschen Bildungsdirektion organisiert wurde, verabschiedeten Landesschuldirektorin Falkensteiner und Bildungsdirektor Tschenett jene Schuldirektorinnen und -direktoren, die ab September in den Ruhestand treten. Zudem begrüßten sie die neuen Schulführungskräfte, die in diesem besonders herausfordernden Jahr ihren Dienst antreten. Die Formation "GigaPercussion", ein Percussion-Ensemble der Musikschulen Unterer Vinschgau und Lana/Ulten/Nonsberg sorgte bei dieser Eröffnungskonferenz für schwungvoll-rhythmische Unterhaltung.

LPA

Die Unterstützung für Genossenschaften in Form von Mietbeiträgen soll heuer nicht zur Erreichung der De-Minimis-Schwelle beitragen: Das hat die Landesregierung gestern (25. August) beschlossen.

Um COVID-bedingte Umsatzeinbrüche auszugleichen, hat die Landesregierung im Mai die Anzahl der anspruchsberechtigten Genossenschaften für die Beantragung von Mietbeiträgen ausgedehnt und der Beitrag aufgestockt. Für den Zeitraum Februar-Dezember 2020 können somit alle Genossenschaften mit sozialem oder innovativem Charakter einen Beitrag von 50 Prozent der Mietkosten beantragen, auch rückwirkend. Zusätzlich hat die Landesregierung nun die Anwendung eines EU-Rahmens für staatliche Antikrisenbeihilfen vom 21. Mai 2020 beschlossen, womit diese Beihilfen nicht mehr unter die De-minimis-Regelung fallen.

Mietbeiträge tragen nicht zum Erreichen der De-Minimis-Schwelle bei

Letztere beschränkt die Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel auf maximal 200.000 Euro im Dreijahreszeitraum. Für die Genossenschaften bedeutet das: Die Mietbeiträge tragen nicht zum Erreichen dieser Schwelle bei, sondern können als zusätzliche Unterstützung darüber hinaus in Anspruch genommen werden. Der De-Minimis-Plafond kann dadurch zur Gänze für die Inanspruchnahme von Standardbegünstigungen ausgeschöpft werden.

Wie der für Genossenschaften zuständige Landesrat betont, könne eine Genossenschaft aufgrund dieses Beschlusses somit neben den üblichen Beihilfen von 200.000 Euro im Dreijahreszeitraum (de minimis) zusätzlich bis zu 800.000 Euro für Mietbeihilfen und andere außerordentliche Beihilfen in Anspruch nehmen. Insgesamt stehen für die außerordentliche Förderung 4,5 Millionen Euro bereit.

Zielgruppe: 250 Sozialgenossenschaften

Im Detail umfasst die Zielgruppe rund 250 Sozialgenossenschaften und andere Genossenschaften, die die Eingliederung von Frauen, Langzeitarbeitslosen oder Jugendlichenbetreiben, innovative Projekte realisieren sowie Arbeitergenossenschaften, die in Folge einer Betriebsschließung entstanden sind. Es handelt sich unter anderem um Kindertagesstätten, Weltläden, Genossenschaften in der Seniorenbetreuung, im Kultur- und Bildungsbereich sowie Genossenschaften, die Arbeitseingliederung von benachteiligten Menschen betreiben und in den verschiedensten Wirtschaftssektoren tätig sind.

Wer für das Jahr 2020 bereits um Mietbeitrag angesucht hat, kann eine Aufstockung des gewährten Beitrages beantragen. Ansuchen können noch bis 31. Oktober 2020 mittels PEC-Mail beim Amt für die Entwicklung des Genossenschaftswesens in Bozen eingereicht werden. Weiterführende Informationen und Dokumente finden sich auf der Webseite der Landesverwaltung unter diesem Link.

kl

Im Herbst stehen erstmals 49 Heimplätze im "Elisabethinum" Uni-Studierenden zur Verfügung. Im Zuge der nächsten drei Jahre sollen es mehr werden. Das hat die Landesregierung beschlossen.

In Südtirols Landeshauptstadt sei der der Bedarf an Wohnplatz für Studenten groß, weiß der zuständige Landesrat für Bildungsförderung: "Die Anzahl der Anträge von Universitätsstudentinnen und Universitätsstudenten ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen". Es sei daher notwendig, dass Hochschülerinnen und Hochschüler im Herbst im Studentenheim "Elisabethinum" in der Bozner Runkelsteinstraße Unterkunft fänden.

Auf Antrag des zuständigen Bildungslandesrats hat die Landesregierung in ihrer gestrigen Sitzung (25. August) beschlossen, dass bereits im akademischen Jahr 2020/2021 von den insgesamt 82 Wohnheimplätzen voraussichtlich 49 Heimplätze erstmals an Studierenden der Universität gehen. Die verbleibenden Heimplätze bleiben den Schülerinnen und Schülern der Landesfachschule für Sozialberufe "Hannah Arendt" vorbehalten. In einem Zeitraum von drei Jahren soll dann die Anzahl der im "Elisabethinum" untergebrachten Uni-Studierenden schrittweise erhöht, und die Anzahl der Schülerinnen und Schüler der Landesfachschule reduziert werden.

Das fünfstöckige Bozner Studentenheim "Elisabethinum" bewohnten in den vergangenen Jahren Schülerinnen und Schüler der Landesfachschule "Hannah Arendt". Inzwischen wurden für den Großteil der Schülerinnen und Schüler angemessene Alternativen gefunden. Ab dem akademischen Jahr 2022/2023 werden schließlich alle 82 Wohnheimplätze im "Elisabethinum" den Universitätsstudentinnen und Universitätsstudenten zur Verfügung gestellt werden können. Bis dahin aber werden sich die Studierenden der Freien Universität Bozen das Wohnheim mit den "Hannah Arendt"-Schülerinnen und Schülern teilen.

eb

Mittwoch, 26 August 2020 14:28

An Sommertagen auf UV-Strahlung achten

Die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz misst an zwei Messstationen die Werte der ultravioletten Strahlung (UV). Aktuelle Daten dazu sind, ebenso wie Tipps zum Sonnenschutz, online verfügbar.

Die ultraviolette Strahlung ist ein Phänomen, das im ganzen Jahr vorkommt, besonders aber an den Sommertagen mit hoher Sonneneinstrahlung zunimmt. Sie ist jene Komponente der Sonnenstrahlung, mit der die meisten gesundheitlichen Risiken verbunden sind. Der Umweltlandesrat ruft dazu auf, sich der Gefahren bewusst zu sein, denen man sich bei einem Sonnenbad aussetzt. Die täglich veröffentlichten Daten des UV-Index könnten der Bevölkerung dabei helfen, entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Auf der Webseite undefined werden in Echtzeit die Daten der beiden Messtationen in Leifers und am Ritten veröffentlicht. In der Darstellung findet man dabei auch eine allgemeine, stündliche Vorhersage der Werte, die bei einem wolkenlosen Himmel erwartet wird. Die Veröffentlichung der Daten erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Sektion für Biomedizinische Physik der Medizinischen Universität Innsbruck. Zudem hat der Südtiroler Sanitätsbetrieb zehn Tipps für den optimalen Sonnenschutz erarbeitet.

Was ist der UV-Index?

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat gemeinsam mit anderen Partnern durch den UV-Index ein einheitlich normiertes Maß eingeführt, um damit wichtige Informationen einfach und übersichtlich darstellen zu können. Der UV-Index gibt Auskunft darüber, wie stark die UV-Strahlung auf der Erdoberfläche ist. "Der UV-Index reicht von 0 bis 11 oder auch mehr. Jeder Wert entspricht den Angaben zum Risiko, dem man sich bei einer Sonnenexposition aussetzt. Je höher der Index ansteigt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Haut und Augen von der UV-Strahlung geschädigt werden", erklärt Luca Verdi, Direktor des Landeslabors für Luftanalysen und Strahlenschutz. Neben dem numerischen Index gebe es auch eine Farbskala, die das Risiko von grün bis rot anzeigt.

Die UV-Strahlungswerte (und damit auch der UV-Index) schwanken im Tagesverlauf. Die höchste UV-Strahlung lässt sich in den Mittagsstunden zwischen 11 und 15 Uhr feststellen, hohe Werte gibt es besonders in den Monaten Mai bis August. Zudem wirkt sich auch die Meereshöhe auf den UV-Wert auf: Alle 1000 Höhenmeter steigt der Wert um etwa 10 Prozent. Im Winter hingegen bewirkt der Schnee, der die UV-Strahlung reflektiert, dass die UV-Werte ansteigen können.

LPA/ck

In der Landwirtschaft zeichnen sich in der laufenden Erntesaison bemerkenswerte Entwicklungen ab. Die neue, online abrufbare Ausgabe der Arbeitsmarkt-News informiert darüber.

Aufgrund der unsicheren Verfügbarkeit auswärtiger landwirtschaftlicher Arbeitskräfte werden zunehmend in Südtirol wohnhafte Personen angestellt, in etwa 500 bis 1000 mehr als im Vorjahreszeitraum 2018 und 2019. Der überwiegende Teil dieser neuen, befristet beschäftigten Arbeiterinnen und Arbeiter ist zum ersten Mal in diesem Sektor tätig. Abhängig vom Zeitpunkt arbeiten um 6000 bis 7300 Arbeitskräfte mit Wohnsitz in Südtirol in der Landwirtschaft. Traditionell stammt allerdings ein Großteil der Erntehelferinnen und Erntehelfer aus Rumänien, Bulgarien, Polen und der Slowakei.

Mehr ansässige Arbeitskräfte in der Landwirtschaft tätig

In den vergangenen Jahren lag der Anteil der ausländischen Arbeitskräfte während der Erntesaison im Monatsschnitt bei 60 Prozent. Einige der traditionellen Herkunftsregionen der Arbeitskräfte gehören zu den von der COVID-19-Pandemie stark betroffenen Landstrichen. Dies kann Auswirkungen auf die Verfügbarkeit der Arbeitskräfte haben – gerade zur Zeit der arbeitsintensiven Apfelernte und des Wimmens. "Die ersten Wochen der Erntesaison verdeutlichen, dass verstärkt auf bereits in Südtirol ansässige Arbeitskräfte gesetzt wird", informiert Stefan Luther, Direktor der Landesabteilung Arbeit.

In diesem Zusammenhang ist allerdings hervorzuheben, dass es heuer eine Reihe von Erleichterungen für landwirtschaftliche Arbeiten gegeben hat, die nicht meldepflichtig sind. Diese betreffen unter anderem die Ausdehnung der Mitarbeit auf Verwandte und Bekannte oder die Möglichkeit Arbeitskräfte im Lohnausgleich zu beschäftigen. "Zu Spitzenzeiten der Erntesaison stammen allerdings über 60 Prozent der meldepflichtigen Arbeitskräfte aus dem Ausland", unterstreicht Luther die Bedeutung der auswärtigen Erntearbeiter und weist auf die hohe Außenabhängigkeit dieses für Südtirol so wichtigen Wirtschaftszweiges hin. Dabei gibt es Unterschiede nach Erntegebiet und Untersektor.

Herausforderungen für den Arbeitssektor Landwirtschaft

Wie kann der Arbeitsmarktsektor Landwirtschaft zukunftssicher gestaltet werden? Dazu sagt Abteilungsdirektor Luther: "Aus arbeitsmarktpolitischer Sicht ist es generell sinnvoll, einen möglichst hohen Teil der Arbeitskräfte aus der wohnhaften Bevölkerung beziehen zu können. Denn abgesehen von der derzeitigen Ausnahmesituation: Es ist nicht absehbar, ob uns auswärtige Arbeitskräfte auch noch in näherer Zukunft gewissermaßen auf Abruf zur Verfügung stehen werden." Luther sieht zwei Ansatzpunkte: Zum einen sollen bereits Berufstätige der Privatwirtschaft wie des öffentlichen Dienstes unbürokratischere Vereinbarkeitsmöglichkeiten für zeitlich begrenzte Nebentätigkeiten erhalten. "Zudem sehe ich die Arbeitsvermittlung in der Pflicht: Wir werden in Zukunft gezielt geeignete Erwerbslose aktivieren müssen. Klar ist, das hierzu an mehreren Stellschrauben gedreht werden muss", sagt der Abteilungsdirektor. Damit meine er einerseits die Arbeitsbedingungen, aber ebenso die Zumutbarkeitsregelungen: Es brauche wenige, aber gezielte Maßnahmen, um noch mehr motivierte ansässige Arbeitskräfte für die Landwirtschaft zu gewinnen.

Weitere Angaben, detaillierte Informationen über die diversen landwirtschaftlichen Sektoren und Ernteregionen finden sich in der aktuellen Ausgabe der Arbeitsmarkt-News 8/2020. Ein tagesaktuelles Monitoring der Auswirkungen von COVID-19 auf den Südtiroler Arbeitsmarkt ist online abrufbar oder kann von den Landeswebseiten als PDF heruntergeladen werden.

LPA/ck

Alle Infos und Dienste rund um die öffentliche Mobilität in Südtirol gibt es übersichtlich und leicht zugänglich auf einer neuen App und einer neuen Webseite. Diese wurden am 26. August vorgestellt.

Einfach, übersichtlich und nutzerfreundlich: So präsentiert sich seit heute, 26. August, die neue Webseite und die neugestaltete App südtirolmobil mit allen Infos und Diensten rund um die öffentliche Mobilität in Südtirol. App und Webseite wurden heute in Bozen vorgestellt.

Mit der neuen App kann das Auto daheimbleiben

"Damit starten wir und in die digitale Ära und stellen den Fahrgästen ab sofort eine umfassende und digitale Information bereit", unterstreicht der Mobilitätslandesrat und bezeichnet dies "nach der Einführung des Südtirol Pass 2012 als wichtigen erreichten Meilenstein in der öffentlichen Mobilität in Südtirol." Leicht und überall zugängliche Fahrgastinformation wird für die öffentlichen Verkehrsmittel künftig zentral. "Denn je besser die Information darüber ist, wann und wo öffentliche Verkehrsmittel abfahren, desto leichter fällt die Entscheidung, auf das eigene Auto zu verzichten", ist der Mobilitätslandesrat überzeugt.

Echtzeitinformationen für Zug und innerstädtische Öffis

Künftig steht den Fahrgästen das gesamte öffentliche Verkehrsnetz der Regional-, Stadt- und Citybusse sowie alle Züge auf einen Klick zur Abfrage bereit. "Und zwar mit Echtzeitinformationen, die – schrittweise für immer mehr Verkehrsmittel eingeführt – über die tatsächlichen An- und Abfahrtszeiten Auskunft geben", erklärt Joachim Dejaco, Generaldirektor der STA - Südtiroler Transportstrukturen AG, die im Auftrag des Landes die Fahrgastinformation betreut. Künftig werde es möglich sein, Webseite und App mit weiteren Informationen – etwa zum Car- oder Bikesharing – zu füttern. Bald folgen sollen neue Funktionen wie Push-Up-Nachrichten und Ticketkauf via App.

Einfache Handhabung

Die neue Webseite und die neue App präsentieren sich dem Nutzer im modernen Design, das eine einfache Handhabung verspricht. "Alle Informationen über die öffentlichen Verkehrsmittel können auf einer Südtirolkarte mit einem Klick abgerufen werden. Dabei passt sich die Webseite natürlich optimal und automatisch allen Formaten – Desktop, Smartphone oder Tablet – an," erklärt Patrick Dejaco, zuständiger Projektleiter bei der STA.

Adressgenaue Auskunft

Neu ist außerdem, so Dejaco weiter, dass die Fahrgäste eine adressgenaue Auskunft samt Wegbeschreibung zur nächsten Bushaltestelle bzw. zum nächsten Bahnhof abfragen können. Dazu gehören auch die Fußwege. Nicht zuletzt werden in Zusammenarbeit mit dem NOI Techpark auch sogenannte points of interest, also Museen, Gastlokale, Events usw. angezeigt.

Barriefreie Webseite 

Die neue Webseite und die App wurden so konzipiert, dass sie auch für Menschen mit Beeinträchtigung gut nutzbar ist. So wurden alle Texte, Fotos und Kartenansichten gemeinsam mit der Sozialgenossenschaft independent-L auf ihre Barrierefreiheit hin geprüft. "Damit sind die App und Webseite schlussendlich für alle Nutzer leichter zugänglich und besser verständlich, vor allem auch für Senioren", sagte Günther Ennemoser von independent-L.

EFRE-Finanzierung

Finanziert werden Webseite und App über den Europäischen Fonds für die regionale Entwicklung, und zwar über den strategischen Bereich nachhaltige Mobilität, wie die Direktorin der Landesabteilung Europa Martha Gärber erklärte. Denn man sei gemeinsam unterwegs, Mobilität grüner, smarter und intelligenter zu machen, so Gärber.

Die neue Webseite www.suedtirolmobil.info ist in den drei Landessprachen Deutsch, Italienisch und Ladinisch sowie in englischer Sprache verfügbar. Die App südtirolmobil lässt sich über Google Play Store für Android-Geräte oder den App Store für Apple herunterladen.

san

Die Landesregierung hat die Unterzeichnung des bereichsübergreifenden Kollektivvertrag zur strukturellen Einbringung genehmigt. Damit wird das Problem der Führungs- und Koordinierungszulagen gelöst.

Mit heutigem Beschluss der Landesregierung erhält die öffentliche Delegation das Mandat den bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV) zur sogenannten "strukturellen Einbringung der Führungs- und Koordinierungszuladen" definitiv zu unterzeichnen.

Über den BÜKV soll eine Lösung für die voriges Jahr vom Verfassungsgericht in Rom beanstandeten Führungs-, Stellvertreter- und Koordinierungszulagen herbeigeführt werden. Dabei dient die strukturelle Einholung als Alternativlösung zur andernfalls notwendigen individuellen Rückforderung der Geldern an die einzelnen Betroffenen.

Rechtssicherheit für Personal wahren

"Wir haben diesen Weg gewählt, weil es ungerecht wäre, von den Mitarbeitern Gelder zurück zu verlangen die sie auf der Basis eines Gesetzes und Kollektivverträgen bekommen haben", unterstrich der Landeshauptmann am 25. August im Anschluss an die Landesregierungssitzung. Für die strukturelle Einbringung werden Gelder genutzt, die für die Kollektivvertragsverhandlungenbereitgestellt worden sind. Diese Art der Einbringung beruht auf einer Expertise des Rechtsexperten Professor Giuseppe Caia. Auch die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof hatte diese Art der Einbringung anlässlich der Billigung der Rechnungslegung des Landes als mögliche Lösung angeführt.

Mehrheitlich Koordinatoren betroffen

Betroffen sind insgesamt 2119 Bedienstete in der Landesverwaltung, im Südtiroler Sanitätsbetrieb, in den Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Seniorenwohnheimen sowie im Institut für sozialen Wohnbau (WOBI). "Unter den Betroffenen sind ehemalige 388 Führungskräfte, 422 ehemalige stellvertretende Führungskräfte. Der Großteil der Betroffenen, nämlich 1309, sind Koordinatoren darunter beispielsweise auch Pflegekräfte in den Seniorenheimen".

Insgesamt können mit diesem speziellen bereichsübergreifenden Kollektivvertrag rund 16 Millionen Euro an die jeweiligen Körperschaften eingebracht werden.

Einbringungspflicht

Bekanntlich waren 1999 im Rahmen der Bereichs- und bereichsübergreifenden Kollektivvertragsverhandlungen die graduelle Umwandlung der ehemaligen Funktions- undKoordinierungszulage sowie jene für stellvertretende Führungskräfte in ein persönliches, auf das Ruhegehalt anrechenbares, getrenntes, fixes und bleibendes Lohnelement geregelt worden. Der Rechnungshof hatte bei der Begutachtung der allge­meinen Rechnungslegung des Landes diese Umwandlungen beanstandet. In der Folge wurden mit Landesgesetz (Nr. 9/2017 und Nr.1/2018) die Regelung für die Umwandlung der Führungs- und Koordinierungszulagen in ein persönliches an das Ruhegehalt anrechen­bares Lohnelement neu definiert. Das Verfassungsgericht befand diese Gesetzesregelung für verfassungswidrig (Urteil Nr. 138/2019). Dieses Urteil zieht die Pflicht zur Einbringung der zu Unrecht ausgezahlten Zulagen nach sich, wobei eine zehnjährige Verjährungsfrist gilt.

san


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