Dienstag, 27 Mai 2014 00:00

Die Schlankmacher

Aus dem Gerichtssaal - Aus Rom weht frischer Wind. Zu spüren bekommt man dies derzeit im Strafprozess. Auch wenn die öffentliche Meinung eine härtere Gangart der Justiz vor allem im Umgang mit korrupten Politikern oder Diskoschlägern fordert, sollen die „patrie galere“ durch eine Grunderneuerung des Strafsystems entlastet, eine Reihe von Straftaten in Verwaltungsdelikte umgewandelt, Erststraffällige auf Probezeit bei gleichzeitiger Aussetzung des Prozesses den Sozialdiensten anvertraut und nicht auffindbaren Personen erst gar kein Prozess mehr gemacht werden.
Das Gesetz Nr. 67/2014 sieht als größte bereits geltende Neuerung die Aussetzung des Prozesses gegen einen bis dahin unbescholtenen Bürger vor, sofern er eines Verbrechens beschuldigt wird, für das eine Höchststrafe von nicht mehr als vier Jahren vorgesehen ist. Der Beschuldigte bringt einen Antrag ein, mit dem er für die Dauer von ein bis zwei Jahren in ein Programm der Sozialdienste aufgenommen werden möchte, dabei gemeinnützige Arbeiten erbringt und Einschränkungen unterworfen wird (z.B. nächtliche Ausgangssperre). In Anlehnung an das Jugendstrafrecht erlischt die Straftat bei Abschluss des Programms, ansonsten läuft der Prozess weiter.
Ein nächster Schritt wäre die Abschaffung einer Vielzahl von Straftaten, so z.B. der Beleidigung, einfachen Sachbeschädigung, illegalen Einwanderung, Nichteinzahlung von Sozialbeiträgen und generell fast aller Vergehen, welche nur mit einer Geldstrafe belegt sind. An Stelle der kostspieligen strafrechtlichen Verfolgung soll die Regierung nun innerhalb der nächsten acht Monate sogenannte „strafersetzende Zivilsanktionen“ einführen. Auch soll der Hausarrest die Regel sein und der Kerker die Ausnahme.
Einige der Maßnahmen sind zu begrüßen. Insbesondere jene, welche die Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit der Tat vorsieht. Anstatt sich mit Zustellungen von Akten zu befassen, könnte die Justiz ihre Ressourcen für wichtigere Aufgaben verwenden, wie den Abbau der Aktenberge im Zivilbereich. Problematisch ist hingegen, dass die Sozialdienste nicht für die Aufgaben gerüstet sind, welche in den nächsten Monaten auf sie zukommen.

Christoph Tappeiner
www.rechtsanwalt-tappeiner.it

Publiziert in Ausgabe 11/2014

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