Dem Siegerprojekt des Planungswettbewerbes für den Neubau des Kindergartens mit Musikprobelokal wurde vom Technischen Landesbeirat einstimmig in technischer, verwaltungsmäßiger und wirtschaftlicher Hinsicht ein POSITIVES GUTACHTEN erteilt.
Laut Vereinbarung der Gemeindenfinanzierung werden die Kindergärten  gemäß Hauptprogramm für Schulbauten finanziert, sowie gibt es die Möglichkeit zusätzliche Finanzierungen aus Art. 5 zu erhalten, (z.B. für Musikprobelokal!). Nach Genehmigung des Vorprojektes vom Kindergarten mit Musikprobelokal durch den Gemeinderat, nach Erstellung des Einreiche- und Ausführungsprojektes, Ausschreibungen und Stillhaltefristen, kann bestenfalls in einem Jahr mit dem Bau begonnen werden. Zugleich kann sich die Gemeindeverwaltung auf die weitere Vorgehensweise des Um- bzw. Neubaus des Altenheimes konzentrieren: Schaffung der urbanistischen Voraussetzungen, Projektierung über einen internationalen Planungswettbewerb, usw.. Um korrekte Informationen und eine absolute TRANSPARENZ den Mitbürgern gegenüber zu gewährleisten, wird am 07. November eine Bürgerversammlung stattfinden.   
Erwin Wegmann, BM Schluderns

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Publiziert in Ausgabe 22/2014

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