Mit einer wilden Fichte und einem Korb Regionalprodukte, überreicht von VizeBM Josef Thurner und Referentin Marion Januth, wurde Ulrich Veith im offiziellen Teil aus dem Gemeinderat verabschiedet. Veith streute Rosen: Er bedankte sich bei den Ratsmitgliedern, die sich eingebracht hätten. Andere hätten den Wählerauftrag nicht so ernst genommen. Er bedankte sich auch bei Generalsekretärin Monika Platzgummer Spiess für „angenehme Zusammenarbeit inklusive kontroverse Diskussionen“.
Laut ASTAT sind im Studienjahr 2018/19 12.841 SüdtirolerInnen an ital. und österr. Universitäten eingeschrieben; 1.920 davon sind erstimmatrikuliert. Die Universitätsbesuchsquote der Frauen liegt mit 34,8% über jener der Männer (25,9%).
von Albrecht Plangger - Fast hätte es wegen eines neuen Wahlgesetzes mit reinem Verhältniswahlrecht - aber einer Sperrklausel von 5% oder 15% in der Region für ethnische Minderheiten – eine Regierungskrise gegeben. Zwischen den Regierungspartnern 5 Sterne Bewegung, Partito Democratico, LEU und Italia Viva war vor einem Jahr ausgemacht worden, daß das neue Wahlgesetz noch vor der Abhaltung des Referendums zur Reduzierung der Abgeordneten in erster Lesung durchs Parlament sein müsste. Renzi und seine Italia Viva sind ausgeschert. Nun folgte prompt die Retourkutsche bei der Neubestellung der 28 Kommissionspräsidenten in Senat und Kammer. Den für Italia Viva vorgesehenen Finanz-Kommissionspräsidenten Marattin konnte man von 20.30 Uhr bis 03.00 Uhr in der Früh nicht wählen. Aus Angst vor „Heckenschützen“, wurden sämtliche parlamentarische Regeln gebrochen. Nun ist politische Provokation angesagt. Zum Glück kommt der Sommer und das Parlament schließt für 2 Wochen die Tore. Dann können wir uns im Herbst mit dem Vereinfachungsdekret (Entbürokratisierungsdekret für öffentliche Auftragsvergaben) sowie mit dem sog. „decreto agosto“ befassen, welches noch einmal die Lohnausgleichskasse um weitere 9 Wochen und soziale Abfederungsmaßnahmen (Entlassungsverbot usw.) verlängern soll. Gleichzeitig kommt dann auch noch der Wahlkampf zum Referendum und zu den Gemeinde- und Regionalratswahlen im halben Land. Da wird für die Sachpolitik nicht viel Zeit übrigbleiben, obwohl es dies jetzt dringend brauchen würde, gibt es doch die € 81,9 Milliarden aus dem europäischen „Recovery Fund“ verantwortungsvoll einzusetzen, damit die Wirtschaft wieder in Fahrt kommt.
Ich wünsche einen erholsamen Mitsommer.
Einreise, Testung und Quarantäne der Erntehelfer aus Rumänien und Bulgarien regelt die neue Verordnung Nr. 34 zum Covid-19-Notstand, die heute unterzeichnet wurde.
In Südtirol steht die Apfelernte an, bei der die Obstbauern in den vergangenen Jahren auf die Unterstützung von rund 8000 Erntehelfern aus Rumänien und Bulgarien gebaut haben. Da beide Länder derzeit steigende Infektionszahlen mit dem Virus Sars-CoV-2verzeichnen, hat das Gesundheitsministerium vor wenigen Tagen (24. Juli) für die Einreise aus beiden Ländern nach Italien Sicherheitsvorschriften und Quarantänevorgaben erlassen, die gestern bestätigt beziehungsweise verlängert worden sind. Um aus gesundheitlicher und epidemiologischer Sicht eine möglichst sichere Einreise der Erntehelfer nach Südtirol zu ermöglichen und gleichzeitig einen Arbeitseinsatz in Sicherheit zu gewährleisten, hat Landeshauptmann Arno Kompatscherheute (31. Juli) eine Notstandsverordnung unterzeichnet.
Diese Verordnung Nr. 34 schreibt vor, dass alle Erntehelfer, die aus Rumänien und Bulgarien nach Südtirol einreisen, vom Sanitätsbetrieb auf das neuartige Coronavirus getestet werden. Dabei gilt dieselbe Vorgehensweise wie bei anderen Risikogruppen. Vorgegangen wird nach dem Protokoll des Sanitätsbetriebs. Die Erntehelfer werden bei Einreise dem Molekulartest unterzogen und treten eine häusliche Isolation an. Fällt dieser erste Test negativ aus, so können die Erntehelfer die zweiwöchige häusliche Isolation im Betrieb aktiv, das heißt arbeitend, verbringen. Diese "aktive Isolation" kann in Kleingruppen mit bis zu maximal vier Personen erfolgen, die in einer Wohneinheit unterkommen und gemeinsam arbeiten. Mit einer Selbsterklärung, die dem Sanitätsbetrieb zur Verfügung gestellt wird, müssen die Erntehelfer ihren Gesundheitszustand darlegen. Fällt auch der zweite Test negativ aus, so wird die Isolation nach 14 Tagen aufgehoben. Erntehelfer, die mit einem negativen Testergebnis einer zertifizierten Gesundheitseinrichtung ihres Landes einreisen, das nicht älter als vier Tage ist, können sofort die aktive Isolation antreten und damit die Zeit bis zum Arbeitsantritt verkürzen.
Dieser heutigen Verordnung sind mehrere Aussprachen der Landesräte für Landwirtschaft, Arnold Schuler, und für Gesundheitswesen, Thomas Widmann, mit dem Südtiroler Bauernbund SBB und dem Südtiroler Gesundheitsbetrieb Sabes vorangegangen.
Alle Verordnungen zum Covid-19-Notstand sowie das Landesgesetz Nr. 4/20 zum Neustart und die dazu gehörende Anlage A sind auf den Landeswebseiten zum Thema Coronavirus veröffentlicht.
LPA/jw
Artikel siehe blätterbare Ausgabe: https://issuu.com/vinschgerwind/docs/vinschgerwind_ausgabe_15-20
Gesuche um Lohnausgleich im Gesamtwert von 7,6 Millionen Euro sind seit gestern genehmigt. Heimische Betriebe können nun auch auf die 20 Millionen Lohnausgleichsgelder des Landes bauen.
Seit gestern (23. Juli) genehmigt der bilaterale Solidaritätsfondswieder Anträge um Lohnausgleich. Der Staat hat die dafür notwendigen Mittel bereitgestellt, auf die der bilaterale Solidaritätsfonds Südtirols zugreifen kann. Die gestrigen Genehmigungen betrafen 1132 Gesuche im Gesamtwert von 7,6 Millionen Euro und beziehen sich auf die fünf plus vier Wochen, die auf die erste Lohnausgleichsperiode von neun Wochen folgen.
Um die finanzielle Abdeckung für die ersten neun Wochen vollständig zu ermöglichen, war das Land Südtirol eingesprungen. Das Land hatte hierfür vor über zwei Monaten mit den Sozialpartnern zusätzliche Wochen an Lohnausgleichzahlung zu den vom Staat finanzierten Zeiträumen vereinbart. Zu diesem Zweck hatte das Land 20 Millionen Euro an den bilateralen Solidaritätsfonds überwiesen. Um den Stopp der Lohnausgleichszahlungen im Juni abzuwenden, hatte das Land eingewilligt, diese 20 Millionen Euro zur Überbrückung dieser Notsituation zu verwenden. "Ohne diese Überbrückung wären die jetzt erfolgten Verlängerungen teilweise nicht möglich gewesen", sagt Landesrat Philipp Achammer. "Diese Überbrückung war im Interesse des Landes, der Sozialpartner und der Lohnausgleichempfänger."
Da nun die staatliche Mittel wieder zur Verfügung stehen, können die von der Landesregierung bereitgestellten 20 Millionen Euro wieder für jene zusätzlichen Wochen des Lohnausgleiches reserviert werden, für die sie ursprünglich gedacht waren. Dabei geht es um zusätzliche acht Wochen, für die die staatliche Lohnausgleichskasse nicht aufkommt. Das bedeutet: Diese acht Wochen greifen dann, wenn der gesamte Zeitraum, für den der Staat aufkommt, erschöpft ist. Das diesbezügliche Rundschreiben des NISF/INPS, das die Abwicklung der Anträge für die acht Wochen regelt, ist in Vorbereitung.
LPA/eb
Die Covid-Prämien für das Personal wird mit dem Nachtragshaushalt auf zehn Millionen Euro verdoppelt. Die Häfte davon ist für die Mitarbeitenden der Seniorenwohnheime und Sozialdienste bestimmt.
Viele Mitarbeitende im Gesundheitsbereich haben in den vergangenen Monaten angesichts der Covid-19-Pandemie ihre Arbeit unter erschwerten Bedingungen verrichtet. Auch in den Sozialeinrichtungen herrschte während der Corona-Krise für viele Beschäftigte ein erhöhtes Risiko und es galt, strenge Auflagen einzuhalten. Zehn Millionen Euro will die Landesregierung für diesen Zweck zur Verfügung stellen. Diese Summe ist im Entwurf zum Nachtragshaushalt festgeschrieben, der nächste Woche im Landtag behandelt wird. Sie soll je zur Hälfte an die Bediensteten im Gesundheitsbereich beziehungsweise im Sozialwesen ausbezahlt werden.
"Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Seniorenwohnheimen und in den Sozialdiensten standen in den vergangenen Wochen und Monaten vor unvorstellbaren Herausforderungen, und sie haben in diesem Rahmen wirklich Außergewöhnliches geleistet", betont Soziallandesrätin Waltraud Deeg, "diese wichtige Arbeit muss entsprechend gewürdigt und anerkannt werden. Dafür ist die Covid-Prämie gedacht." Die Landesrätin spricht sich auch dafür aus, dass "die Prämie für das Personal der Sozialstrukturen so schnell wie möglich auf den Weg gebracht und zeitnah ausbezahlt wird".
Es gehe nach der Genehmigung des Nachtragshaushaltes darum, die Details zu klären sowie die Aufteilung der Gelder im Bereich des Sozialen zu definieren. "Wir haben uns grundsätzlich darauf verständigt, etwa zwei Drittel der Mittel für das Personal der Seniorenwohnheime aufzuwenden und ein Drittel für jenes derSozialdienste", kündigt die Soziallandesrätin an. Diese Aufteilung entspreche dem Verhältnis der Mitarbeitenden, wenn man berücksichtige, dass nicht alle Sozialdienste unbedingt einer erhöhten Covid-19-Gefahr ausgesetzt waren. Bei den Sozialdiensten waren hautpsächlich die Hauspflege und die stationäre Dienste für Menschen mit Behinderung betroffen. "Wir werden wie im Gesundheitswesen zwischen Beschäftigten unterscheiden, die bei ihrer Arbeit nicht stärker gefährdet waren, und jenen, die einer erhöhten Gefahr ausgesetzt waren und schließlich jenen, die mit Covid-19-Patienten gearbeitet haben", sagt Landesrätin Deeg.
LPA/jw
Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Betriebe, Direktvermarkter und Gärtnereien können bis zum 30. September über das #NeustartSüdtirol-Portal des Landes um Corona-Hilfen ansuchen.
Die Landesregierung hat im Mai die Richtlinien für die Covid-19-Förderung für Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Betriebe, Direktvermarkter und Gärtnereien genehmigt - nun können Anträge eingereicht werden.
"Angesichts der coronabedingten Entwicklungen war es nötig, für Betriebe, die Urlaub auf dem Bauernhof anbieten, die in der Direktvermarktung tätig sind oder für Gärtnereien, unterstützende Maßnahmen zu ergreifen", erklärt Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler. Denn diese Betriebe seien stark von der Corona-Krisebetroffen.
Um Unterstützung ansuchen können demnach Betriebe, die im Jahr 2020 einen Umsatzrückgang verzeichnen, der mindestens 20 Prozent des Umsatzes 2019 ausmacht. Dabei gelten folgende Voraussetzungen: Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Betriebe (UaB) und Direktvermarkter müssen aus den betroffenen Tätigkeiten für das Jahr 2019 einen Mindestumsatz von 10.000 Euro nachweisen können, für Gärtnereien sind es mindestens 20.000 Euro. Wobei der in diesen Bereichen erzielte Umsatz mindestens 20 Prozent des Gesamtumsatzes 2019 ausmachen muss.
Bis 30. September über das #Neustart-Portal ansuchen
UaB-Betriebe und Direktvermarktungsbetriebe, die ihre Tätigkeit vor dem 1. Jänner 2019 aufgenommen haben, können um einen Beitrag von 5000 Euro ansuchen, Gärtnereien um einen Beitrag von 10.000 Euro. Betriebe, die ihre Tätigkeit nach dem 1. Jänner 2019 aufgenommen haben, können 3000 Euro erhalten, und zwar ohne den Mindestumsatz von 10.000 Euro und den Umsatzrückgang von 20 Prozent nachweisen zu müssen. Dies gilt aber nur, sofern sie bis zum 23. Februar 2020 einen Mindestumsatz von 6000 Euro im Krisenbereich nachweisen können. Sollte der erhaltene Zuschuss höher sein als der zugelassene Umsatzrückgang, so ist der überschüssige Anteil des Zuschusses zurückzuzahlen, zuzüglich der ab dem Zahlungsdatum laufenden gesetzlichen Zinsen.
Die Anträge sind bis 30. September 2020 ausschließlich mittels der digitale Identität (SPID) einzureichen. Alle weiteren Informationen finden sich auf dem #NeustartSüdtirol-Portal des Landes.
LPA/np
Das Land kauft zwei Biotope an: das Englisch Moos in Naturns und eine Fläche im Schilfgürtel am Kalterer See. Das Ziel: Die beiden Lebensräume aufwerten und schützen.
Das Land Südtirol kann zwei Biotope - Englisch Moos in Naturns und eine Fläche im Schilfgürtel des Kalterer Sees - ankaufen. Dies hat die Landesregierung heute (7. Juli) auf Vorschlag der Landesrätin für Raumordnung und Landschaftsschutz Maria Hochgruber Kuenzer genehmigt.
Beide Gebiete sind nach Einschätzung der Fachleute von außerordentlichem biologischem Wert und sollen langfristig als Biotope erhalten und dafür auch aufgewertet werden, berichtete Landesrätin Hochgruber Kuenzer in der Pressekonferenz nach Sitzung der Landesregierung: "Das Landesgesetz Raum und Landschaft ermöglicht den Ankauf von besonderen Gebieten auch, um die Landschaft als Ressource und als unser Kapital wertzuschätzen." Das Landesamt für Natur wird nun gemeinsam mit dem Vermögensamt den Ankauf abwickeln.
Tümpel für die Artenvielfalt
Das Biotop Englisch Moos gehört den Englischen Fräuleins. Sie sind bereit, die Flächen abzutreten. Auf der Fläche von rund 7600 Quadratmetern befinden sich ein Auwald und Schilfflächen. Das Amt für Natur wird nach dem Ankauf Renaturierungsarbeiten vornehmen: Mit Tümpeln und kleinen Gräben können Laichgewässer entstehen, in denen Amphibien und Insekten Nistplätze finden. Pflegemaßnahmen für das Schilf kommen dem angrenzenden Auwald, aber auch den umliegenden Flächen zugute.
Neue Lebensräume für Wasserinsekten am Kalterer See
Am Kalterer See ist das Land bereits Eigentümer einer Fläche im Schilfgürtel. Nun ist Kuenburg Graf Eberhard & CO bereit, dem Land eine weitere Fläche von rund 3,6 Hektar abzutreten. Somit sind nun auch dort Renaturierungsmaßnahmen, wie zusätzliche Lebensräume für Wasserinsekten möglich. Die Fläche liegt südlich des Campingplatzes St. Josef am See.
20 Biotope in Landesbesitz
Mit den Neuerwerbungen gehören dem Land nun 20 der in Südtirol ausgewiesenen 242 Biotope. Alle anderen sind privates Eigentum. Die Landesrätin hob hervor: "Biotope, die dem Land gehören, gehören jeder und jedem einzelnen von uns!" Mit 3057 Hektar sind 0,41 Prozent der Landesfläche als Biotop geschützt. Dabei unterscheiden sich die Biotope sehr in ihrer Größe: 93 davon sind weniger als zwei Hektar groß. Mit lediglich 376 Quadratmetern ist die "Seabl Lack" in Mölten das kleinste Biotop. Das mit 278 Hektar größte Biotop ist das in Wald eingebettete Moorgebiet "Seikofl-Nemes" in der Gemeinde Sexten.
Als Biotop werden unterschiedliche Lebensräume geschützt: Feuchtgebiete (182 Biotope), Auwald, Augebüsch und sonstige Feuchtwälder (38 Biotope), Trockenrasen (10 Biotope), Wald (7 Biotope) und Alpine Rasen (5 Biotope).
Mit anderen Schutzkategorien - den sieben Naturparken, dem Nationalpark Stilfserjoch, mit Natura-2000-Gebieten - und mit den 1178 Naturdenkmälern stehen 44,79 Prozent der Landesfläche 739.974,53 ha unter Naturschutz. "Das Land Südtirol schätzt und schützt besondere Lebensräume für Pflanzen, Insekten und Vögel. Damit sichert es auch den Lebensraum für uns Menschen," versichert Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer.
LPA/sa/jk
Partschins - Die Errichtung touristischer Attraktionen im Gebirge scheint derzeit Hochkonjunktur zu haben: Nur wenige Tage nach Berichten über die Errichtung einer Aussichtsplattform auf der Grawand im Schnalstal, samt Umbenennung des Gipfels in „Iceman Ötzi Peak“, wird im Partschinser Zieltal ein neuer Klettersteig mit 4 Seilbrücken über den tosenden Zielbach errichtet. Der AVS fordert eine umgehende Einstellung der Bauarbeiten.
Tourismusvereine und Bergbahnen sind zunehmend bestrebt, das Angebot an Klettersteigen zu erweitern, um ihre Auslastung zu verbessern und neue „Attraktionen“ zu schaffen. Als wäre die Bergwelt an sich nicht spektakulär genug! Der Bau eines Klettersteigs in einem noch unberührten Gebiet des Naturparks Texelgruppe ist mehr als fragwürdig.
Durch Zufall hat der Alpenverein von der Genehmigung bzw. vom unmittelbar bevorstehenden Bau des neuen Klettersteigs erfahren. Allem Anschein nach wurde eine sachliche Bewertung vorab bewusst umgangen!
Ohne viel Aufhebens erfolgte die Genehmigung durch die Landeskommission für Landschaftsschutz, ohne jeglichen Einwand des Amtes für Natur, welches doch für den Erhalt und den Schutz ganz besonders der Naturparke zuständige sein sollte, sich aber an einer gezielten und offensichtlichen Falschmeldung orientierte, nach der der Alpenverein mit dem Projekt einverstanden sei. Der Alpenverein wurde diesbezüglich nie kontaktiert!
Als größter Interessensvertreter der Bergsteiger in Südtirol und Experte im Bereich Bergsport, Wege und Umwelt kann und will der Alpenverein diese Art der Beschlussfindung der Politik und der zuständigen Ämter nicht mehr mittragen. Zudem sollten für derartige Projekte die alpinen Vereine und vor allem auch der vom Land selbst eingesetzte Alpinbeirat zur Begutachtung beigezogen werden. Es ist traurig mitansehen zu müssen, wie die derzeit politischen Verantwortungsträger mit unserer Natur und Umwelt umgehen!
Zudem sei die Frage erlaubt, woher der Vorschlag zur Benennung des Klettersteigs nach dem österreichischen Alpinisten Eugen Guido Lammer (1863-1945) kommt, welcher künstliche Hilfsmittel zur Besteigung der Berge – mit Ausnahme von Pickel, Steigeisen und Seil – vehement ablehnte. Ihm einen Klettersteig zu weihen… eine ärgere Beleidigung hätte man unserem Topographen der Texelgruppe kaum zuführen können.
Ewald Lassnig, kürzlich verstorbener Ehrenbürger, Chronist und „Gedächtnis“ von Partschins hatte seine Mitbürger mehrfach auf die alpinistische Bedeutung Lammers hingewiesen und dabei auch dessen Ablehnung künstlicher Hilfsmittel angemerkt.
Die Namensgebung führt leider eindrucksvoll vor Augen, dass sich die Projektbetreiber und Projektbefürworter keine Sekunde mit der Gesinnung Lammers auseinandergesetzt haben. Ein derart dummes Eigentor sieht man sehr selten.
Der Bau von Klettersteigen in Schutzgebieten steht dem Sinn und Zweck solcher Gebiete diametral entgegen. Die noch wenigen unerschlossenen Gebiete sind daher als Ruhezonen zu erhalten; künstliche Installationen, wie sie der geplante „Brückenparcours“ darstellt, sind abzulehnen.
Deshalb geht unser Appell an die zuständigen Behörden, die Bauarbeiten umgehend einzustellen.
Alpenverein Südtirol
Georg Simeoni
Präsident
Technischer Bericht (vom Techniker Stefan Ratschiller):
Der Einstieg des Klettersteiges liegt am Fuße des ersten Wasserfalls oberhalb der Nasereit-Hütte auf 1590 Meter am Eingang des Zieltales, ausgestiegen wird am „Gingglegg“ auf 1890 Meter Meereshöhe direkt am Wanderweg zur „Lodnerhütte“. Der Höhenunterschied wird somit 300 m betragen. Den eigentlichen Einstieg des Klettersteiges der die Schwierigkeit B bis maximal C aufweisen wird, erreicht man über einen Schluchtenparcous (Foto oben). Entlang dieses Parcours wird die Schlucht des Zielbaches mit zwei Einseilbrücken und zwei Zweiseilbrücken überquert. Die Abschnitte zwischen den einzelnen Brücken werden durch kurze Klettersteigpassagen überwunden. Die Länge der Brücken beträgt 40, 26, 25 und 20 Meter.
Die erste Brücke überquert den Zielbach auf einer Höhe von 1590 m, die zweite wird die Schlucht auf einer Höhe von 1630 m überqueren, die dritte liegt auf einer Höhe von 1660 m und die vierte auf einer Höhe von 1675 m. (...).
Die letzte Seilbrücke kann auch als Ausstieg benützt werden. Somit stellt der erste Teil des Klettersteiges, der sogenannte Brückenparcours, eine, auch separat zu begehender Attraktion dar. Der Bergsteiger, der nicht den Brückenparcours benutzen möchte um zum Einstieg des eigentlichen Klettersteiges zu gelangen, kann die einfache Umgehungsvariante benutzen.
Weder der Zustiegs- noch der Abstiegsweg müssen neu angelegt werden. Es handelt sich um bestehende Wanderwege oder Steige. Die Routenführung wurde mittels GPS-Daten ermittelt und geodiffrenziert in den Lageplan integriert.
Das geologische Gutachten, das von den Geologen der Firma Alpin Geologie in Meran erstellt werden wird, muss nachgereicht werden (...).
Urbanistische Daten:
Zone des Bauleitplanes der Gemeinde Partschins: Alpines Grün, Naturpark und öffentliches Gewässer.
Das positive Gutachten vom öffentlichen Gewässer ist bereits vorhanden.