Montag, 16 November 2015 12:00

Rückblickend und dann wegweisend

s4 180Göflan/Schlanders/Rom - Die Göflaner Marmor GmbH hat gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Bozen Rekurs vor dem Staatsrat eingelegt. Das Verwaltungsgericht hatte nämlich geurteilt, dass die Bewilligung zum Marmortransport über die Straße, angesucht von der Marktgemeinde Schlanders und ausgestellt vom für Forststraßen zuständigen Landesrat Arnold Schuler, nicht rechtens sei. Die Göflaner Marmor GmbH erreichte mit einer Dringlichkeitsanfrage einen Beschluss des Staatsrates, dass bis Ende November zwei Marmortransporte in der Woche gemacht werden können. In Schlanders wird dieser Staatsratsbeschluss als Sieg verkauft, obwohl im Beschluss von einer Rechtmäßigkeit der Fahrbewilligung keine Rede ist. Trotzdem: Burkhard Pohl kann sich freuen, denn so kann er immerhin einen Teil des Marmors zu Tale und so zu seinen Kunden bringen.
Ob die Fahrbewilligungen rechtmäßig sind bzw. waren, wird der Staatsrat, so wird es im Beschluss angekündigt, im März 2016 entscheiden. Das Urteil wird dann rückblickend, dafür aber wohl wegweisend sein. Dann wird endlich Rechtssicherheit darüber herrschen, ob eine Fahrbewilligung möglich ist oder nicht. (eb)

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Publiziert in Ausgabe 23/2015

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