Dienstag, 18 September 2012 00:00

Hugo geht auf Reisen

Vinschgau - AUS DEM GERICHTSSAAL

Nach einer längeren Sommerpause eröffnen wir diese Rubrik mit einem spritzigen Longdrink. Wir denken dabei an ein Mixgetränk aus Prosecco, Soda und Zitronenmelisse, garniert mit frischer Minze und einer halben Zitronenscheibe. Sie werden sich fragen, was dieser Drink im Gerichtssaal verloren hat. Nun, dessen Entstehungsgeschichte war dem deutschen Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ vor ein paar Wochen eine ganze Seite wert. Demnach braute der aus Schlanders stammende Roland Gruber vor etwa sieben Jahren in der Cocktailbar „Sanzeno“ in Naturns als erster dieses prickelnde Sommergetränk. Den Gästen mundete der Drink so sehr, dass sie ihn zusammen mit dem Barkeeper Gruber offiziell aus der Taufe hoben und ihm den Namen „Hugo“ verpassten. Unter dieser Bezeichnung wanderte die von Gruber kreierte Mischung von Südtirol über Innsbruck nach München, wo sie in den schicken Bars regen Zuspruch fand. Der „Spiegel“ weiß, dass der Drink mittlerweile die Bars von Berlin und Hamburg erobert hat und nunmehr sogar in Sylt angekommen ist.
Also eine tolle Erfolgsgeschichte für ein hier im Vinschgau geborenes Getränk. Nur dem Geburtshelfer Gruber hat dies zumindest bisher noch keine Anerkennung, geschweige denn einen Verdienst gebracht. Es stellt sich daher die Frage, was er hätte unternehmen können bzw. wie er es jetzt anstellen müsste, um von seiner Kreation auch selber profitieren zu können, zumal es inzwischen schon fertige Mixgetränke mit diesem Namen gibt und in Wien sogar ein Eis mit Hugo-Geschmack. Nun, er müsste seine Schöpfung und deren Namen markenrechtlich schützen. Dazu müsste er die Marke beim Patentamt registrieren. Voraussetzung dafür ist der Nachweis, dass es sich dabei um ein absolut neues und originelles Produkt handelt, das sich durch seine Besonderheit von anderen unterscheidet. Nachdem Hugo im Zuge seiner Wanderschaft mittlerweile weit herumgekommen ist, würde eine Anerkennung durch das italienische Patentamt nicht mehr genügen. Es müsste vielmehr ein internationaler Markenschutz erwirkt werden. Roland Gruber hat also einen steinigen und mühseligen Weg vor sich, auf dem er noch viele erfrischende Hugos benötigen wird!

Tappeiner Peter, Rechtsanwalt

Publiziert in Ausgabe 19/2012

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