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Montag, 25 November 2019 15:11

Kolpinglied

Kolping im Vinschgau - Ein Kolpinglied ist wie eine Nationalhymne: Egal ob du sie magst oder nicht – Text und Melodie sind leicht und eingängig, und wenn sie gesungen wird, stellt sich unweigerlich das Gefühl der Zusammengehörigkeit ein.
Bei Kolping- auf Orts- und internationaler Ebene – erfüllen das Kolpinglied „S`war einst ein braver Junggesell“ und das Kolping Grablied „Ein Gotteshaus steht zu Köln am Rhein“ diesen Zweck. s18sp1 KolpingliedDoch weil beide Lieder eher den früheren Gesellenverein als das heutige Kolpingwerk umschreiben, wurde zum Kolpingtag 2000 in Köln das Kolpingslied „Wir sind Kolping“ von Pro Joe komponiert und von den mehr als 20.000.- Teilnehmern- darunter auch etwa 50 Südtiroler- in der Kölnarena begeistert aufgenommen. Inzwischen wird es langsam in unserem Kolpingverband immer mehr zu einer „Nationalhymne“, die gerne und immer wieder begeistert gesungen wird. Ich denke, wir brauchen neben einen traditionellen auch ein zeitgemäßes Liedgut. Beides hat seine Berechtigung im Verband.
Ich bin fest davon überzeugt, dass alle drei Lieder ihre Wichtigkeit haben. Eines wird sich dann wohl im Laufe der Zeit als die sogenannte“ Nationalhymne“ Kolpings durchsetzen.
Otto von Dellemann

Montag, 25 November 2019 15:10

Krippenausstellung

In Tabland werden am 7. Dezember von 10-19 Uhr und am Sonntag, den 8. Dezember von 9.30 bis 18 Uhr prächtige Krippen ausgestellt. Anschließend findet eine Krippenverlosung statt.

Mit dem italienischen Staatsgesetz vom 22. Dezember 2017 ist die Modalität der Patientenverfügung neu geregelt worden. Diese schafft die Möglichkeit in gesunden Tagen zu entscheiden, was mit mir geschehen soll, wenn ich mich im lebensbedrohlichen Zustand im Sterbeprozess befinde und nicht mehr selbst sagen kann, welche Behandlung ich möchte.

von Magdalena Dietl Sapelza

Die 83-jährige Frau S. erleidet 2007 einen Schlaganfall, wird reanimiert und im Krankenhaus an der Herz-Lungenmaschine angeschlossen. Ärzte retten ihr Leben. Die Angehörigen von Frau S. sind zwei Nichten und drei Neffen. Diese stehen kurz darauf vor der Frage, soll der Tante eine PEC-Sonde zur künstlichen Ernährung gesetzt werden oder nicht. Weil ein Neffe, der sich eigentlich nie um die alte Tante gekümmert hat, auf den Eingriff besteht, fällt die Entscheidung für die künstliche Ernährung. Die alte Dame kommt ins Altenheim, wird dort sorgsam gepflegt, kann aber nicht mehr sprechen, kaum mehr reagieren. Sie muss alles über sich ergehen lassen und schaut ihre Betreuerinnen nur noch mit fragenden Augen an. Ganze neun Jahre lebt Frau S. in bedauernwertem Zustand, ist zwar gut genährt aber mehr tot als lebendig. Nach neun Jahren kann sie endlich sterben.
Frau S. hat in gesunden Tagen nie darüber gesprochen, wie sie es in besagtem Zustand haben möchte. Sie hat auch keine Patientenverfügung verfasst, die ihr das lange Leiden erspart hätte.

Patientenverfügung – Was ist das?

Die Patientenverfügung bietet die Möglichkeit, die Wünsche im Hinblick auf lebensbedrohliche Situationen und auf das eigene Sterben schriftlich zu bestimmen. Man kann also verlangen, dass nichts mehr gemacht wird, wenn keine Besserung zu erwarten ist und sich gegen eine Verlängerung des Sterbeprozesses wehren. Mit der Patientenverfügung hat man das Recht, Einfluss auf die medizinischen Behandlungen zu nehmen, auch wenn man nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu äußern. Für Angehörige, Ärztinnen, Ärzte, Pflegende stellt es eine große Erleichterung dar, wenn sie wissen, wie weit die Lebenserhaltungsmöglichkeiten nach dem Willen der/des Betroffenen ausgeschöpft werden sollen. Denn Ärztinnen und Ärzte sind grundsätzlich verpflichtet, Leben zu erhalten.
Die Patientenverfügung ist eine Art biologisches Testament, das es im Ernstfall anzunehmen gilt. Deshalb sollte man sich ernsthaft mit der Thematik beschäftigen - auch in Gesprächen mit den Angehörigen.
Ein wichtiger Ansprechpartner ist der Hausarzt, weil er die Patientin/den Patienten am besten kennt. Hausärzte sind zwar nicht verpflichtet beim Verfassen der Patientenverfügung zu helfen, sie werden ihren Patientinnen und Patienten aber in den meisten Fällen informierend und beratend zur Seite stehen. Der Hausarzt muss in jedem Fall die Zurechnungsfähigkeit der Verfasserin/des Verfassers einer Patientenverfügung bescheinigen.

In gesunden Tagen entscheiden

Das Verfassen einer Patientenverfügung ist freiwillig und bewirkt, dass sich Menschen mit dem eigenen Sterbeprozess, mit der Endlichkeit allen Lebens, mit Palliativ-Behandlungen auseinander setzen. Es stellen sich die Fragen: Will ich in einer lebensbedrohlichen Situation, bei unheilbarer Krankheit, im Wachkoma, im hohen Alter eine Magensonde zur künstlichen Ernährung gesetzt bekommen? Will ich von einer Herzlungenmaschine beatmet werden? Will ich im Endstadium einer unheilbaren Krankheit noch operiert werden oder lasse ich dem natürlichen Sterben seinen Lauf. Will ich als Alzheimer-Patientin/Patient, bei der/dem nur noch eine künstliche Ernährung möglich ist, dass mir eine Sonde gesetzt wird? Will ich, dass mir am Lebensende Flüssigkeit und Nahrung zugeführt werden? Möchte ich bei Hirnschäden oder bei Wachkoma, dass alles getan wird, um mein Leben zu verlängern? Will ich meine Organe für eine Transplantation spenden oder nicht? Denn auch das kann ich mit einem klaren Ja oder Nein in der Patientenverfügung bestimmen. Der in der Patientenverfügung erklärte Wille muss respektiert werden. Der Entscheidungsdruck entfällt. Hilfreich ist, wenn im Vorfeld in der Familie über das Thema Krankheit und Sterben gesprochen wird. Die Erste Hilfe ist jedoch in lebensbedrohenden Situationen immer gesichert, so bei Unfall, Herzinfarkt, Schlaganfall und dergleichen. Die Patientenverfügung kommt erst dann zum Tragen, wenn sich die Patientin/der Patient nicht mehr erholt und sich nicht mehr verständigen kann. Ansonsten zählt ausschließlich, das, was sie/er bei klarem Verstand äußert. Das Gesetz sieht vor, dass auch eine Vertrauensperson ernannt werden kann, die die Patientin/den Patienten bei Ärztinnen, Ärzten und Krankenhauspersonal vertritt. Dabei stellt sich die Frage: Wem ist es zuzutrauen ihren Willen zu verdeutlichen, auch gegen Widerstand?

Wie verfasse ich die Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung kann frei formuliert werden oder mit Hilfe eines Formulars. Das Resort für Gesundheit, Sport, Soziales und Arbeit in der Autonomen Provinz Bozen hat zusammen mit der Landesethikkommission eine Broschüre zum Thema Patientenverfügung veröffentlicht und auch ein Formular erarbeitet. Denn es hat sich als Vorteil erwiesen, wenn die Verfügung einheitlich gestaltet ist und medizinisch korrekte Festlegungen enthält. Grundsätzlich können Patientenverfügungen unterschiedliche Formen haben:
a) öffentliche Urkunde oder beglaubigte Urkunde, beim Notar hinterlegt;
b) Privaturkunde, welche die Erklärenden beim Standesamt ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben.

Die Patientenverfügung mit Datum und handschriftlicher Unterschrift muss in jedem Fall beglaubigt sein. Es ist ratsam, Kopien bei Familienangehörigen oder bei der Vertrauensperson zu deponieren, um sicher zu gehen, dass die Verfügung gegebenenfalls auch auffindbar ist. Derzeit fehlt noch die Einrichtung eines telematischen Dienstes für Krankengeschichten. Es ist geplant, im Zusammenhang mit einer elektronischen Gesundheitsakte technische Vorkehrungen zu treffen, um die Daten der beim staatlichen Gesundheitsdienst Gemeldeten zu verwalten.

 

INFOS:
Die Broschüre und Formulare zur Patientenverfügung liegen in Arztpraxen, Sprengelsitzen, Stützpunkten der Sanitätseinheiten, Altenheimen und dergleichen auf. Sie können bei der Landesethikkommission angefordert oder im Internet herunter geladen werden.
http://www.provinz.bz.it/gesundheit-leben/gesundheit/publikationen.asp

 

Angehörige können nicht entscheiden

Vinschgerwind: Ein 88-jähriger Patient ohne Patientenverfügung hat einen Schlaganfall erlitten, wird reanimiert, an lebenserhaltenden Geräten angeschlossen, liegt im Koma. Was müssen Ärzte alles tun, um dieses Leben zu erhalten?
s7 8408Hartmann Aichner: Hier stellt sich zunächst die Frage ob es sich um ein reversibles oder ein irreversibles Koma handelt. Handelt es sich um ein irreversibles Koma und der Betreffende hat keine Patientenverfügung verfasst, sind zunächst Familienangehörige, Bezugspersonen, Hausarzt usw. zu befragen, um den mutmaßlichen Willen des Betroffenen zu eruieren. Das heißt, man versucht die Lebenseinstellung, die Werthaltungen und Vorstellungen des Erkrankten zu erfahren. Wichtig dabei ist, dass die Angehörigen zwar in eine Entscheidungsfindung einbezogen werden, aber sie können letztendlich nicht entscheiden was definitiv zu geschehen hat. Ob lebensverlängernde Maßnahmen fortgeführt werden oder nicht, bleibt letztlich auch nicht in der Verantwortung der Ärzte, sondern des Gerichtes. Eine solche Entscheidung muss mit den Familienangehörigen (falls vorhanden) bzw. mit einem gerichtlich bestellten Vormund besprochen werden und sollte einvernehmlich erfolgen.

Vinschgerwind: Was geschieht wenn, der mutmaßliche Wille der Patientin/des Patienten nicht ermittelt werden kann?
Aichner: Sollte dieser nicht eruierbar sein, weil keine Bezugspersonen vorhanden oder Diskrepanzen in den Aussagen von Bezugspersonen bestehen, dann muss nach dem „objektiven Wohl“ des Patienten entschieden werden, das heißt: es erfolgt eine sorgfältige Nutzen-Risiko Abwägung im Interesse des Patienten. Dabei sind therapeutischer Übereifer und medizinische Maßnahmen, die dem Patienten keinen Nutzen mehr bringen, aus ethischen Gründen zu unterlassen. Jede Entscheidung auf Verzicht von lebensverlängernden Maßnahmen sollte von einer klinisch–ethischen Beratung begleitet sein, muss natürlich peinlichst genau dokumentiert werden und muss, nach einem Urteil des Kassationsgerichtes von 2007 auf Ersuchen eines vertretenden Vormundes von einem Richter/ einer Richterin abgesegnet sein.

Vinschgerwind:  Wann wird beispielsweise eine PEG-Sonde zur künstlichen Ernährung gelegt?
Aichner: PEG-Sonden werden bei Verengungen im Bereich der Speiseröhre zum Beispiel, durch Tumore, bei bestimmten neurologischen und psychiatrischen Erkrankungen mit Schluckstörungen bzw. anhaltender Nahrungsverweigerung und bei Komapatienten gelegt, um eine noch einigermaßen adäquate Ernährung zu gewährleisten. Nach dem neuen Gesetz zur Patientenverfügung können Menschen diese Art der Ernährung ganz klar ablehnen.

Vinschgerwind: Sind Ärzte bei fehlender Patientenverfügung verpflichtet, alle Register der modernen Medizin zu ziehen, unabhängig davon, ob es Sinn macht oder nicht, auch wenn ihnen bewusst ist, dass nicht nur das Leben, sondern auch das Leiden verlängert wird?
Aichner: Grundsätzlich sind Ärzte zwar nicht verpflichtet, in aussichtslosen Situationen und bei fehlender Patientenverfügung, bzw. Nicht-Eruierbarkeit des mutmaßlichen Patientenwillens alle „medizinischen Register“ zu ziehen, falls diese keinen Nutzen für den Patienten mehr bringen. Aber solche Entscheidungen sind zum einen sehr subjektiv (was ist Nutzen?) und zum anderen rechtlich leicht anfechtbar, sodass in der Praxis lebens- und leidensverlängernde Maßnahmen oft über Jahre bis Jahrzehnte durchgeführt werden, genau so lange, bis ein Gericht eine Entscheidung getroffen hat. Es ist also hilfreich, wenn man in gesunden Tagen mit der Patientenverfügung bestimmt, was gegebenfalls zu geschehen hat.
Interview: Magdalena Dietl Sapelza

Aus dem Gerichtssaal - Dieser leicht abgewandelte Text eines Schlagers aus den 90-iger Jahren des vorigen Jahrhunderts könnte das Verhältnis beschreiben, das in den vergangenen 15 Jahren zwischen den Protagonisten des Marmorabbaus im Tale, der Lasa Marmo und dem Betreiber des Göflaner Wantlbruchs, geherrscht hat. Die beiden mochten sich ungefähr so wie der Teufel das Weihwasser. Zum Teil war der Grund für die Unverträglichkeit in einem Verdrängungsbestreben zu suchen, wollte doch die Lasa Marmo einen Konkurrenten vom Marmormarkt fernhalten, den sie bis 2006 praktisch dominiert hatte, auch weil beide Brüche sich in einer, in Laaser Hand befunden hatten. Einen weiteren Zankapfel bildeten die unterschiedlichen Auflagen des Landes bzw. des Nationalparks für den Abtransport des „Weißen Goldes“. Während es den Laasern zur Pflicht gemacht wurde, diesen über die Schrägbahn zu bewerkstelligen, erlaubte man den Göflanern dazu als Transportmittel den Lkw. Also ein Wettbewerbsnachteil für die Laaser, die wohl oder übel gezwungen waren, in eine früher als Meisterwerk der Technik angesehene, inzwischen aber obsolet gewordene Transportstruktur zu investieren. Verständlich daher die ständigen „Querschüsse“ über die Gerichte mit dem Ziel, den Jahr um Jahr provisorisch verlängerten Abtransportgenehmigungen über die Forststraße endgültig den Garaus zu machen. Geradezu grotesk und schon zur Posse degenierte der Streit im Sommer 2013, als der damalige Landeshauptmann Durnwalder ein absolutes Lkw-Fahrverbot auf der Forststraße verhängte und die Forstbeamten mit der Umsetzung seiner Anordnung beauftragte. Die Göflaner entwickelten im Übrigen, auch weil sie auf die Schützenhilfe der Gemeinde Schlanders zählen konnten, sehr viel schöpferische Phantasie beim Aushecken immer neuer Ideen, um in den Genuss eines gesicherten Transportweges zu gelangen: zuerst den Versuch einer Enteignung des Abschnittes der Straße, der den Grund des Tafratzhofes tangierte, anschließend die missglückte Umwandlung der Forst – in eine Gemeindestraße. Und nachher reihte sich ein Provisorium ans andere, mit dem Ergebnis, dass inzwischen nichts sicherer mehr ist als ein Provisorium! Aus unserer Sicht scheint für alle Beteiligten der Zeitpunkt gekommen, Streitäxte und Kriegsbeile endlich zu begraben und eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Der „Zauberstab“ dafür liegt allerdings beim Land. Kompatscher & Co. müssen für alle Beteiligten „Waffengleichheit“ in der Weise schaffen, dass beiden der Abtransport mittels Lkw gestattet wird. Die Schrägbahn könnte als technisches Museumsstück erhalten bleiben und für touristische Zwecke sowie als Teilstück eines „Marmorpfades“ genutzt werden. Eine solche Lösung wäre gut für Göflan und Laas, und die wünscht sich auch

Peter Tappeiner, Rechtsanwalt
peter.tappeiner@dnet.it

Dienstag, 26 November 2019 16:01

Team K

Schluderns - Mit Paul Köllensperger und Peter Faistnauer hat der Team K-Koordinator für den Vinschgau, der ehemalige Schludernser BM Erwin Wegmann zwei Landtagsabgeordnete nach Schluderns geladen. Es wurde am 14. November eine Vorstellungsgespräch mit angeregter Diskussion.

von Erwin Bernhart

Respekt zollten die zwei Vertreter des Team K der SVP. Aber mittlerweile seien viele Strukturen verkrustet. Das Team K, kurz vor den Landtagswahlen gegründet, habe mit 6 Abgeordneten als größte Oppositionspratei frischen Wind in den Landtag gebracht. Nun werden die Gemeinderatswahlen angepeilt. Paul Köllensperger sprach von Netzwerkgedanken, von Kooperationen. „Politik ist das, wie wir leben wollen“, sagte Köllensperger. Bürgerlisten seien wichtig, als Politik von unten. Peter Faistnauer, der ehemealige BM von Freienfeld, hat als gestürzter BM eine glänzende Wiederwahl erlebt. „Die Leute wollen kompetente Leute in der Politik“, sagte Faistnauer und auf seine selbstgestellte Frage, wie man Streitereien in der Gemeinde beenden könne, gab Faistnauer die Zielrichtung des Team K vor: „Auf einer Gemeinschaftsliste können die Leute die besten Köpfe wählen.“ Er könne sagen, dass man keinen Nachteil befürchten müsse, wenn man nicht bei der SVP sei. Dem pflichtete auch Erwin Wegmann bei: „Geld bekommen die Gemeinden laut geltendem Gesetz, auch wenn jemand Bürgerlisten-BM ist.“
„Gemeinschaftslisten sind unser Ziel“, sekundierte Köllensperger. Da gebe es keinen Fraktionszwang, variable Opposition sei möglich, der Gemeindeausschuss müsse sich permanent Mehrheiten suchen. Allerdings wolle man sich nicht bei den Bürgerlisten aufdrängen. Und zur Landtagsarbeit sagte Köllensperger: „Landtag ist mühsam.“ Aber das Team K widme sich vier Hauptthemen: dem Gesundheitswesen, der Wirtschaft und der Umwelt, der Bildung und dem Sozialen und der Digitalisierung. Warum sich die Opposition im Landtag nicht zusammentue, eröffnete ein Zuhörer die Diskussion. Die gesamte Opposition seien 16 Abgeordnete und die Mehrheit habe 19, gab Köllensperger die Unterlegenheit und die Knochenarbeit zu verstehen. Beim Thema Flugplatz Bozen hoffe man auf den Staatsrat in Rom. Der Rekurs beim Verwaltungsgericht in Bozen sei dort nicht in „einer objektiven Situation“. Beim Thema Sicherheit habe man in Südtirol kaum Handhabe. Zum Thema Kaunertal nimmt das Team K die Position ein, dass eine Liftverbindung nicht gebaut werden sollte. Und zur Weißkugelhütte: Die alte Weißkugelhütte sei zu sanieren. Auf die Frage, welche konkreten organisatorischen Angebote das Team K möglichen Bürgerlisten anbietet, sagte Faisnauer, dass man Synergien unter den Bürgerlisten schaffen wolle. Wegmann sei der Ansprechparter im Vinschgau.

Vinschgau/Landeck/Unterengadin - Kürzlich traf der INTERREG-Rat-Terra Raetica in Spondinig zusammen, um über grenzüberschreitende Projektanträge im Dreiländereck Italien-Schweiz-Österreich zu beraten und abzustimmen. Knapp eine halbe Million Euro an Fördermittel aus dem INTERREG-Topf ITA-AUT 2014-2020 wurden dabei für sechs Projekte genehmigt. Mit dem Projekt „Klimawandel Terra Raetica“ soll eine Koordinationsstelle als Ansprechpartner für alle beteiligten Gemeinden eingerichtet werden, welche das Thema Klimawandelanpassung sichtbar macht. Projektepartner sind die Gemeinde Prutz und Schluderns.
Ein weiteres Projekt „Fahrgastinformation Terra Raetica“ beschäftigt sich mit einem einheitlichen Standard und Erscheinungsbild für die Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs im Dreiländereck. Dabei arbeiten die Bezirksgemeinschaft Vinschgau, der Verkehrsverbund Tirol und das Amt für Energie und Verkehr in Graubünden zusammen. „Nachhaltigkeit als Chance“ wird mit einem weiteren Projekt thematisiert. Ein gezieltes Beratungsangebot auf regionaler Ebene bietet dabei die Möglichkeit, Gemeinden auf den Weg zu nachhaltigen Strategien zu bringen und sie damit zukunftsfit zu machen. Projektpartner sind das Regionalmanagement Landeck und das Vinschger Energie Konsortium (VEK). Das bereits bewährte „Fahrplanheft Terra Raetica“ wird mit einer Grenzpendlerinformation erweitert, welche die neuen Verbindungen an den Tagesrandzeiten enthält. Projektpartner sind RegioL Landeck und die Gemeinde Taufers i.M. Mit einem grenzüberschreitenden Austausch des bereits vorhandenen Know-Hows bei „Natur-Erlebniswegen“ wird die Revitalisierung des desolaten Natur- und Tierlehrpfades beim Winklerbergsee in der Gemeinde Längenfeld umgesetzt. Ötztal Tourismus und die GWR in Spondinig sind die Projektpartner. Beim „Erfahrungsaustausch Landwirtschaft“ wird im kommenden Jahr das Thema Bewässerung in den Mittelpunkt gestellt. Die Landwirtschaftskammer Imst und die GWR sind dabei Projektpartner. (lu)

Montag, 25 November 2019 15:04

Aus der Sicht der Naturheilkunde

Was hat die Natur vorgesehen? Etwa Krankheit und Leid? Nein! Also was hat uns von der Natur entfernt? Unser Schutzmechanismus, das Unterbewusstsein nimmt alles Verdrängte und Erfahrene auf. Durch schmerzhafte Erinnerungen bilden sich wiederum unbewusste Glaubensgrundsätze, nach denen wir im Alltag handeln und dies kann sich höchst bedrückend auswirken. Bernadette Schwienbacher, Pranatherapeutin und Innerfitness®-Trainerin hält zwei Vorträge auch im Vinschgau: Am 10.12.2019 in Pfarrsaal von Naturns und am 11.12.2019 in der Tschenglsburg, jeweils ab 20.00 Uhr. Eintritt frei.

Montag, 25 November 2019 15:03

Innovativste Jungbauern ausgezeichnet

Burggrafenamt/Vinschgau - Die beiden Aldeiner Andreas Kalser und Josef Obkircher gewinnen den Innovationspreis „IM.PULS“ der Südtiroler Bauernjugend. Sandra Telser vom Tröghof in Laas sichert sich den zweiten Platz. Platz drei geht an Lukas Unterhofer vom Valentinhof in Meran.
Die Südtiroler Bauernjugend ist begeistert: Findige Jungbäuerinnen und Jungbauern aus allen Landesteilen haben beim Innovationspreis IM.PULS mitgemacht. Nach einem harten Auswahlverfahren zeichnete die Bauernjugend auf der Agrialp die drei Gewinner aus: Andreas und Josef, die Jungs von „Kirnig Südtiroler Edelpilze“ können sich innovativste Jungbauern Südtirols nennen.
Feinschmecker ganzjährig mit frischen und biologischen Edelpilzen versorgen, das haben sich Andreas Kalser und Josef Obkircher am Hof im Thal in Aldein zur Aufgabe gemacht. Unter dem Namen „Kirnig Südtiroler Edelpilze“ züchten die beiden Jungbauern in einem umgebauten Stadel biologische Kräuterseitlinge und Shiitake-Pilze, die ganzjährig geerntet werden. Die frischen Edelpilze werden über Bio- und Feinkostläden vermarktet. Die beiden Jungbauern dürfen sich über Einkaufsgutscheine der Landwirtschaftlichen Hauptgenossenschaft (LHG) im Wert von 3.000 Euro freuen.
Nicht weniger als 3.000 Südtirolerinnen und Südtiroler haben für ihr Lieblingsprojekt abgestimmt.

Hartes Auswahlverfahren der Kandidaten
Die Punkte der Jury sowie das Ergebnis des Online-Votings ergaben im Zusammenspiel die Platzierung der drei Finalisten. Keine leichte Aufgabe für die hochkarätige Jury, bestehend aus Astrid Weiss, Leiterin der Abteilung Innovation & Energie im Südtiroler Bauernbund, Klaus Gasser Direktor der Landwirtschaftlichen Hauptgenossenschaft, Christian Gruber, Unternehmensberater und Landwirt, Markus Riedl, Stellvertretender Institutsleiter bei Fraunhofer Italia, Christian Fischer, Professor an der Freien Universität Bozen und Franz Schöpf, Direktor des Amtes für Innovation und Technologie.

Platz zwei sicherte sich Sandra Telser vom Tröghof in Laas
Über den zweiten Platz und damit Einkaufsgutscheine bei der LHG von 1.500 Euro jubelte Sandra Telser vom Tröghof in Laas. Die junge Tüftlerin entwickelte eine Maschine, welche den Rodungsvorgang von Obstbäumen vereint. Der Baum wird von der Maschine als Ganzes ausgerissen, die Erde abgeschüttelt und anschließend der Wurzelstock vollautomatisch abgeschnitten. Diese Innovation spart nicht nur Zeit und Mühe bei der Arbeit, sondern ist auch umweltfreundlicher und bringt eine größere Holzausbeute. Bald wird es nochmal spannend für Sandra, denn die Maschine kommt in die Produktion.

Montag, 25 November 2019 15:02

Industrie im Vinschgau erleben

Naturns bis Glurns/Open Day - Die Industriebetriebe im Vinschgau beschäftigen nicht nur viele Menschen, sondern sind auch spezialisierte Produktionsstätten und Dienstleister für den Weltmarkt, aber auch für unser Land und unser Tal. Damit Mittelschulabgänger im Vinschgau die Betriebe und die Vielfalt der Berufe kennen lernen, organisierte der Unternehmerverband im Bezirk Vinschgau zwei Tage der offenen Tür am 8. und 15. November in 10 Betrieben zwischen Naturns und Glurns. In Naturns konnte die Firma Schweizer (Geschäfte- und Ladeneinrichtungen) und die Firma Ivoclar (Produktpalette für Zahnärzte und Zahntechniker) besucht werden. In Latsch beteiligte sich die Firma Pedross (Sockelleisten), in Schlanders die Firma Josef Mair (Tiefbauunternehmen) und das IT-Unternehmen Systems, in Laas die Firma Hoppe, in Prad das Tiefbauunternehmen Hofer, die InterFama GmbH und Polyfaser (Hersteller von Schwimmbädern und Dampfbädern), sowie in Glurns das auf Rohrsanierung spezialisierte Unternehmen Moriggl. Viele Schüler und Schülerinnen, ihre Eltern, aber auch Lehrpersonen, haben sich für die Betriebserkundungen angemeldet. Betriebsinhaber, viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nahmen sich die Zeit, um den interessierten Schülern und Erwachsenen den Betrieb zu zeigen, die vielen Berufe vorzustellen und die Arbeitsabläufe zu erklären. Die Besucher wurden in kleinen Gruppen von 10 bis 12 Personen durch die Produktionshallen bzw. die Arbeitsstätten geführt. Klar gemacht wurde, dass Zusammenarbeit innerhalb des Betriebes und die Kooperation mit Kunden und Kooperationspartnern, aber auch eine ständige Fortbildung für den Erfolg des Unternehmens wichtig sind. Sichtbar wurde das breite Spektrum der Berufe. Neben Tischlern, Schlossern, Elektrikern und Maurern, sind auch Grafiker, Programmierer, Stapelfahrer, Konstrukteure, Ingenieure, Buchhalter und viele andere Berufe zu finden. Da die Betriebe großräumig tätig sind und mehrere Niederlassungen haben, sind Sprachkenntnisse sehr wichtig. Aber auch technische und kaufmännische Kenntnisse sind gefragt, genauso wie handwerkliche Fähigkeiten. (hzg)

Dienstag, 26 November 2019 15:00

Impressionen Gianni Bodini

Marienberg. In Zeiten, in denen immer mehr Populismus, Faschismus und für mich Rheumatismus zunehmen, ist es vielleicht gut sich gelegentlich zu entspannen, „zrugg zu lehnen“ und nachzudenken.
Foto und Text: Gianni Bodini - www.fotobybodini.it


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