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Mit der Errichtung des Rückhaltebeckens im Mittellauf des Tartscherbachs wird im Auftrag des Landesamtes für Wildbachverbauung West der Hochwasserschutz der darunterliegenden Ortschaft Tartsch erhöht.

Der Tartscherbach mündet unterhalb der Landesstraße Glurns-Schluderns auf einer Meereshöhe von etwa 900 Metern als Abzugsgraben über die Valatschwiesen in den Muntaschinigbach. Trotz zeitweise geringer Abflussmengen war aufgrund des Zustandes des Bachbettes mit Ausuferungen des Tartscherbaches zu rechnen, wie bei der Erstellung des Gefahrenzonenplans für die Gemeinde Mals ermittelt worden war. Stellenweise war gar kein Bachbett vorhanden oder die Abflussquerschnitte waren unzureichend, wie etwa bei mehreren Rohrdurchlässen an Querungen durch landwirtschaftliche Wege. Bei der Erstellung eines Maßnahmenkatalogs zur Verringerung der Gefahr für Wohngebiete und Infrastrukturen wurde für den Tartscherbach die Errichtung eines Geschieberückhaltebeckens vorgeschlagen sowie die Verlegung von Stahlbetonrohren im Bereich der Gemeindestraße und der Querungen durch landwirtschaftliche Wege und die Errichtung von Steinkünetten. Das erste Baulos mit der Umsetzung verschiedener Maßnahmen entlang des Tartscherbaches wurde im Frühjahr vergangenen Jahres beendet, fasst Bauleiter Julius Stafflervom Landesamt für Wildbach- und Lawinenverbauung West der Agentur für Bevölkerungsschutz zusammen.

"Die Grundlagen der Gefahrenzonenplanung", unterstreicht Bevölkerungsschutzlandesrat Arnold Schuler, "geben uns Auftrag und Richtung. Ziel der Gefahrenzonenplanung ist es, die Lebensräume und die Menschen und ihr Hab und Gut zu sichern. Wir sind zudem bestrebt, die Bevölkerung umfassend über die Schutzmaßnahmen zu informieren."

Die derzeitigen Arbeiten sind das zweite Baulos für die Verbesserung des Hochwasserschutzes von Tartsch, das mit Geldern des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EFRE über das Programm „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ 2014-2020 Achse 4 - Sicherer Lebensraum finanziert wird. Mit den Arbeiten wurde im Oktober des vergangenen Jahres begonnen, und noch vor Wintereinbruch konnten die Stahlbetonarbeiten für die Sperrefertiggestellt werden, berichtet der Direktor des Amtes für Wildbach- und Lawinenverbauung West Peter Egger. Der Bautrupp mit Vorarbeiter Florian Hoferwird die Arbeiten in diesem Frühjahr fortsetzen, sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen. Die Tiefbauarbeiten werden voraussichtlich bis Juni dieses Jahres abgeschlossen sein.

Bisher wurden 168.000 Euro investiert, die Gesamtkosten belaufen sich auf 320.000 Euro. Ziel der Arbeiten ist, dass die blauen und gelben Zonen in Tartsch zurückgenommen werden können.

mac

Wer positiv auf das Coronavirus getestet worden und in Isolation ist, erhält nach Ablauf der vorgesehenen Frist und bei negativem Testergebnis automatisch den Bescheid der Isolationsbeendigung vom epidemiologischen Dienst. Sollet dieser verzögert eintreffen, kann die Schule auch mit dem Nachweis des negativen Testergebnisses wieder besucht werden.

Es reicht, wenn nach der verpflichtenden Isolationszeit die Bestätigung des negativen Testergebnisses beim Wiedereintritt in die Schule vorgelegt wird; alternativ gilt auch die Bestätigung des Kinder- oder Hausarztes des Schülers bzw. der Schülerin. Auch bei Beendigung der Quarantäne muss das negative Testergebnis vorgelegt werden.

Für eine bessere Planung ersuchen die Schulstellen die Eltern, den Wiedereintritt vor Schulbeginn bei ihnen zu melden.

Der Sanitätsbetrieb erinnert daran, dass die Tests in sehr vielen Apotheken, bei den allermeisten Haus- und Kinderärzten und in den Testzentren der Gemeinden (siehe http://sabes.it/test) durchgeführt werden können. Die Tests zur Beendigung der Isolationszeit sind kostenlos, wenn sie am 7. bzw. 10. Tag bei den Apotheken bzw. Haus- oder Kinderärzten durchgeführt werden.

Um die Tests in Anspruch zu nehmen, muss ein Erkennungsdokument vorgelegt werden.

Presse-Informationen:
Abteilung Kommunikation, Südtiroler Sanitätsbetrieb

(SF)

Die hohe Anzahl von Neu-Infektionen und die Isolierung der vielen positiv getesteten Personen bringt sehr viele enge Kontakte in Quarantäne mit sich. Dadurch verzögern sich die diesbezüglichen Mitteilungen.

Der Südtiroler Sanitätsbetrieb erinnert daran, dass für die Beendigung der Quarantäne kein Schreiben mehr abgewartet werden muss (entgegen anderslautender bereits verschickten Informationen auf den Quarantänedokumenten). 

Es reicht, dass nach 5 bzw. 10 Tagen, wie von den gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen, ein negativer Antigen- oder PCR-Test an den festgelegten Tagen durchgeführt wird.

Weiterhin gültig bleibt die Bestimmung, dass die Quarantäne ohne Test automatisch nach 14 Tagen endet.

Es wird festgehalten, dass es sich hier um die Beendigung der Quarantäne handelt, die die „engen Kontakte“ von infizierten Personen betrifft und nicht um die Isolation, die für positiv getestete Personen verfügt wird. 

Der Sanitätsbetrieb appelliert weiterhin an die Verantwortung der Einzelnen, um die Infektionskette zu unterbrechen.

Presse-Informationen: 
Abteilung Kommunikation, Südtiroler Sanitätsbetrieb

(SF)

Donnerstag, 20 Januar 2022 07:39

Schluss mit der Plastikflut!

Der Landtag genehmigt den Vorschlag der Grünen Fraktion für ein Forschungsprojekt, das den Ursachen des vielen Plastiks in unseren Flüssen auf den Grund gehen soll.

Ozeane, Meere, Seen und Flüsse sind mit Millionen Tonnen von Plastik übersät. Auch in unseren Flüssen gibt es erhebliche Mengen an Makroplastik, das vor allem nach Überschwemmungen anfällt. „Plastik ist eine der großen Perversionen unserer Zeit, welche die Qualität unserer Gewässer und das Überleben von Tieren und ganzen Ökosystemen ernsthaft gefährdet", so die einhellige Meinung der Grünen Fraktion während der Debatte im Landtag. Das Problem wurde von einem großen Teil des Landtags als solches anerkannt. 

Einstimmig nahm der Landtag den von Hanspeter Staffler erstunterzeichneten Beschlussantrag der Grünen Fraktion an, der vorsieht „ein Forschungsprojekt in Auftrag zu geben, welches der Ursache für die beträchtlichen Mengen an Plastikmüll in der Etsch und in den Seitenbächen auf den Grund geht". 

Der Beschlussantrag von Riccardo Dello Sbarba, alle öffentlichen Aufträge für die Lieferung von Lebensmitteln und Getränken aller Art künftig plastikfrei zu gestalten, wurde hingegen abgelehnt. Grund der Ablehnung: Wird schon oder bald gemacht…Grün ist die Farbe der Hoffnung und wir werden die Sache weiterhin wachsam verfolgen. 

Bozen, 19.01.2022

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa

 

Basta plastica! 
Il Consiglio provinciale approva la proposta del Gruppo Verde di un progetto di ricerca che spieghi la grande presenza di plastica nei nostri fiumi

Oceani, mari, laghi e corsi d’acqua sono invasi da milioni di tonnellate di plastica. Anche i nostri fiumi presentano quantità consistenti di macroplastiche che emergono soprattutto dopo le piene. “La plastica è una delle grandi aberrazioni del nostro tempo e mette in serio pericolo la qualità delle nostre acque e la sopravvivenza di animali e interi ecosistemi” ha commentato unanime il Gruppo Verde nel corso della trattazione. Il problema è stato riconosciuto da buona parte del Consiglio provinciale. 

Il Consiglio provinciale ha approvato all’unanimità la proposta del Gruppo Verde, primo firmatario Hanspeter Staffler, per la realizzazione di “un progetto di ricerca che indaghi la causa delle notevoli quantità di rifiuti di plastica presenti nell’Adige e nei suoi affluenti”. 

La proposta portata da Riccardo Dello Sbarba per indire tutti gli appalti pubblici che riguardano forniture di alimenti e bevande di ogni tipo in modo che queste siano “plastic free” è stata invece bocciata. La motivazione è stata che si fa già o lo si farà presto. Speriamo. Noi saremo vigili. 

Bolzano, 19/01/2022

Cons. prov.
Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa

Landeshauptmann Kompatscher reagiert auf die Zusendung eines Drohbriefs, der eine Schusspatrone enthielt. 

Im Landhaus 1 in Bozen lag am (heutigen) Mittwoch, 19. Januar 2022, ein Brief samt Schusspatrone im Postfach. Landeshauptmann Arno Kompatscher bezeichnet die Drohgebärde als völlig inakzeptabel. "Das Handeln der Regierung wird dadurch nicht beeinflusst. Die Landesregierung wird ihre Entscheidungen weiterhin am öffentlichen Interesse und am Schutz der Gesundheit orientieren", betont Kompatscher. Es wurde Anzeige erstattet, die Behörden ermitteln.

Die Solidarität des Landeshauptmannes gilt all jenen, die Einschüchterungsversuchen ausgesetzt sind und dennoch für das Allgemeinwohl einstehen und täglich ihr Bestes geben.

red/san

Derzeit befinden sich über 22.000 Südtirolerinnen und Südtiroler in Isolation. Der Südtiroler Sanitätsbetrieb hat weitere Erleichterungen zur Beendigung der Isolationszeit beschlossen.

Bekannterweise wird für Covid-19-infizierte Personen, welche bereits die Auffrischimpfung oder den Impfzyklus innerhalb der letzten 4 Monaten abgeschlossen haben, eine Isolationszeit von 7 Tagen verfügt, vorausgesetzt, dass sie mindestens 3 Tage keine Symptome aufweisen. Liegt die Impfung länger als 4 Monate zurück oder sind die Personen nicht geimpft, beträgt die Isolationszeit 10 Tage. 

In beiden Fällen muss am Ende ein negativer Test vorhanden sein. Fällt der Test positiv aus, so wurde bisher standardmäßig eine weitere Isolationszeit von 7 Tagen festgesetzt, also ein Zweittest am 14. bzw. 17. Tag der Isolationszeit verfügt.

Nunmehr greift eine wesentliche Erleichterung, auch aufgrund der schnelleren Inkubationszeit der mittlerweile überwiegenden Omikron-Variante: 
Fällt der erste Test zur Beendigung der Isolationszeit positiv aus, so müssen nicht weitere 7 Tage abgewartet werden, um einen weiteren Test zur Beendigung der Isolation durchzuführen. Dieser kann bereits am nächsten Tag oder den Tagen danach durchgeführt werden. Wenn dieser negativ ausfällt, wird die Isolationszeit beendet. Bisher musste immer eine weitere 7-tägige Isolationszeit eingehalten werden.

Die Testergebnisse müssen dem Sanitätsbetrieb von den Apotheken oder Haus- und Kinderärzten oder Testzentren übermittelt werden. Der Epidemiologische Dienst stellt in Folge eines negativen Tests die offizielle Mitteilung der Isolationsbeendigung aus und lässt diese dem Bürger/der Bürgerin zukommen.

Es wird daran erinnert, dass die Tests zur Aufhebung der Isolation auch in sehr vielen Apotheken, bei den allermeisten Haus- und Kinderärzten und in den Testzentren der Gemeinden (siehe http://sabes.it/test ) durchgeführt werden können. Es muss nicht der vom Südtiroler Sanitätsbetrieb im Schreiben zur Isolationsverfügung angegebene Termin wahrgenommen werden. Dieser sollte aber unbedingt über die Vormerkplattform des Betriebes http://sabes/vormerken>  abgesagt werden, damit die verplanten Ressourcen anderweitig genutzt werden können.

Die Tests zur Beendigung der Isolationszeit sind kostenlos, wenn sie an den vom Epidemiologischen Dienst vorgegebenen Daten, und zwar am 7./14. bzw. 10./17. Tag, durchgeführt werden. An allen anderen Daten sind sie kostenpflichtig.

Für sämtliche Tests sowie Impfungen muss ein Erkennungsdokument vorgewiesen werden.

Presse-Informationen:
Abteilung Kommunikation, Südtiroler Sanitätsbetrieb

(SF)

Nach den Weihnachtsfeiertagen zieht die Nachfrage nach dem Impfschutz gegen Covid-19 erneut stark an. In der vergangenen Woche wurden knapp 35.000 Impfdosen verabreicht.

Nach der Veröffentlichung des ersten Impf-Bulletins nach den Feiertagen am vergangenen Mittwoch ist der Zustrom Impfwilliger zu den Impfzentren des Südtiroler Sanitätsbetriebes und den Apotheken erneut stark angestiegen. So wurden in den vergangenen neun Tagen in Südtirol insgesamt 34.122 Impfungen durchgeführt. Davon waren 20.297 Boosterimpfungen, 9.390 Zweitimpfungen und 4.435 Erstdosen.

Trotz der angewachsenen Nachfrage konnten die Impfungen ohne größere Schwierigkeiten abgewickelt werden. Sollte angesichts der Impfpflicht für über 50-jährige die Nachfrage weiter ansteigen, ist der Südtiroler Sanitätsbetrieb auch dafür gerüstet. Die Impfkapazitäten wurden in den vergangenen Tagen entsprechend angepasst und geplant.

Gesundheitslandesrat Thomas Widmann: „Für einen guten Impfschutz zu sorgen ist derzeit die einzige Möglichkeit, um uns vor schweren Krankheitsverläufen zu schützen. Dies ist, zusammen mit allen anderen Schutzmaßnahmen wie Abstand, Maske, Handhygiene und eine erhöhte Achtsamkeit wichtig, um diese Omikron-Welle zu bewältigen. Nur so können wir das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben einigermaßen aufrechterhalten.“

Florian Zerzer, Generaldirektor: „Die Omikron-Welle hat uns bereits erreicht und der Südtiroler Sanitätsbetrieb hat seine Impfkapazitäten erneut angepasst und aufgestockt. Alle, die sich für eine Impfung entscheiden – egal ob Booster-, Zweit- oder Erstimpfung, werden auch einen Termin erhalten.“

Nachdem der Zeitraum bis zur Auffrisch-Impfung bereits im Dezember um einen Monat auf vier Monate verkürzt worden war, wurden am Dienstag dieser Woche nun auch die Booster-Termine für die Zwölf- bis Fünfzehnjährigen freigeschaltet. Bis gestern, Donnerstg, 13. Jänner, haben sich dafür bereits 1.434 Angehörige dieser Altersgruppe für die Boosterimpfung angemeldet.


Vormerkung
https://sanibook.sabes.it/ oder telefonisch (Mo-Fr) von 8:00 bis 16:00 Uhr über die Einheitliche Landesvormerkstelle Tel. 0471 100999.

Es wird empfohlen, die Online-Vormerkung zu nutzen, wo Vormerkungen bis zum Vortag getätigt werden können. Wenn ein Termin am Vormittag für den Nachmittag vorgemerkt werden möchte, muss dies telefonisch erfolgen.

Alle Impftermine: www.coronaschutzimpfung.it/de/
impftermine/alle-impftermine

Der aktuelle Impfreport - die wichtigsten Daten in Kürze
(Stand: 13.01.2022)

Impfungen insgesamt (im Vergleich zu letzter Woche)
Verabreichte Impfdosen: 969.192 (+34.122)
Erstdosis: 407.480 (+4.435)
Zweitdosis: 369.035 (+9.390)
Drittdosis: 187.677 (+20.297)
vollständig geimpfte Personen: 398.950 (+7.281)

Impfungen nach Gruppen

Personen über 80 Jahre
Diese Personengruppe umfasst: 33.732 Personen
Erstdosis: 29.945
Zweitdosis: 29.134
Drittdosis: 24.169 (+496)

Personen über 70 Jahre
Diese Personengruppe umfasst: 46.417 Personen
Erstdosis: 41.858
Zweitdosis: 39.818
Drittdosis: 30.126 (+1.447)

Personen über 60 Jahre
Diese Personengruppe umfasst: 58.927 Personen
Erstdosis: 52.146
Zweitdosis: 48.592
Drittdosis: 34.301 (+2.351)

Personen über 50 Jahre
Diese Personengruppe umfasst: 84.804 Personen
Erstdosis: 73.168
Zweitdosis: 67.916
Drittdosis: 40.130 (+3.999)

Personen über 40 Jahre
Diese Personengruppe umfasst: 74.448 Personen
Erstdosis: 63.246
Zweitdosis: 57.488
Drittdosis: 27.494 (+3.713)

Personen über 30 Jahre
Diese Personengruppe umfasst: 63.481 Personen
Erstdosis: 53.346
Zweitdosis: 47.553
Drittdosis: 15.669 (+3.392)

Personen über 20 Jahre
Diese Personengruppe umfasst: 61.285 Personen
Erstdosis: 52.091
Zweitdosis: 46.388
Drittdosis: 13.165 (+3.654)

Personen von 16-19 Jahren
Diese Personengruppe umfasst: 23.242 Personen
Erstdosis: 20.354
Zweitdosis: 17.415
Drittdosis: 2.486 (+1.151)

Personen von 5-15 Jahren
Diese Personengruppe umfasst: 39.081 Personen
Erstdosis: 21.326
Zweitdosis: 14.731
Drittdosis: 137 (+94)

Personen, die vor einer Infektion geschützt sind, weil sie bereits geimpft bzw. in den letzten 3 Monaten positiv getestet wurden:
Altersgruppe

80+: 88,8%;
70+: 90,8%;
60+: 89,8%;
50+: 88,1%;
40+: 86,8%;
unter 40: 63,9%.

Impfungen nach Impfstoff
Pfizer BioNTech
Erstdosis: 288.002
Zweitdosis: 273.518
Drittdosis: 73.070

Moderna
Erstdosis: 41.843
Zweitdosis: 48.929
Drittdosis: 114.606

Vaxzevria (ex AstraZeneca)
Erstdosis: 60.454
Zweitdosis: 45.611

Johnson & Johnson
Erstdosis: 13.106

Informationen zur Impfkampagne und Vormerkung: www.coronaschutzimpfung.it

Informationen für die Medien: Abteilung Kommunikation, Südtiroler Sanitätsbetrieb

(PAS)

Der Ausbau des sozio-sanitären Angebotes wird 2022 fortgesetzt, um Familien frühzeitig zu stärken. "Familiäre Belastungssituationen können damit präventiv angegangen werden", sagt Landesrätin Deeg. 

Über die Frühen Hilfen sollen künftig Südtiroler Familien in belastenden Situationen ein vernetztes Unterstützungsangebot erhalten. Nachdem das sozio-sanitäre Angebot im Pustertal und in Bozen bereits erprobt und etabliert wurde, folgt in diesem Jahr die Ausweitung auf die Bezirke Salten-Schlern und Vinschgau, in den Bezirken Burggrafenamt und Wipptal wird im Laufe des Jahres mit den organisatorischen Vorbereitungsarbeiten begonnen. In Bozen haben heute (14. Jänner) Familien- und Soziallandesrätin Waltraud Deeg gemeinsam mit Wegbereiterinnen und Praktikern das Angebot vorgestellt und über Erfahrungen berichtet. "Nicht die Menschen sollten sich an den einzelnen Systemen orientieren, sondern die Systeme an den Familien und deren Bedürfnissen. Dies ist beim Angebot Frühe Hilfen der Fall: Mit einer guten Begleitung beim Beginn ins Familienleben beseitigen wir viele Belastungssituationen frühzeitig", umschrieb Landesrätin Deeg den präventiven Ansatz des Angebotes. Die Resilienz habe sich in der Pandemiezeit als Baustelle erwiesen, darum brauche es vermehrt Angebote wie dieses, die daran arbeiten und die Gesellschaft als Ganzes stärken.

Frühe Hilfen sind ein kostenloses Paket an Maßnahmen, Diensten, unterstützenden Systemen, die Kindern und ihren Eltern auf freiwilliger Basis angeboten werden und langfristig die Entwicklung des Kindes fördern sollen. Das Ziel ist es, die Lebensbedingungen der Familien ab der Schwangerschaft bis zum dritten Lebensjahr des Kindes zu verbessern und Familien unterstützend zur Seite zu stehen. "Eine zentrale Aufgabe kommt dabei dem Frühe-Hilfen-Team zu, das Beratung, Begleitung und Unterstützung vor Ort für die Familien und für die territorialen Dienste bietet", führte Petra Frei, Direktorin des Amtes für Kinder- und Jugendschutz und Soziale Inklusion, aus. Die Stärke liege in der Vernetzung der Dienste und im niederschwelligen, sprich unmittelbaren Zugang. Die Frühen Hilfen unterstützen den Richtungswechsel im Gesundheitsbereich weg von einer krankenhausorientierten Sichtweise, hin ins Territorium, unterstrich Verena Fink von der Pflegedirektion des Südtiroler Sanitätsbetriebes: "Die frühzeitige und unbürokratische Begleitung der Familien ist eine der großen Stärken dieses sozio-sanitären Angebotes."

Das Konzept wurde seit 2014 vom Amt für Kinder- und Jugendschutz und Soziale Inklusion und der Pflegedirektion des Südtiroler Sanitätsbetriebes, begleitet vom Forum Prävention und unterstützt von weiteren themennahen Partnern aus der Landesverwaltung entwickelt und ab 2016 umgesetzt. "Eltern werden und Eltern sein hat sich im Laufe der Jahre verändert, weil sich die Lebensbedingungen für Familien verändert haben. Daher braucht es heute neue Formen der Unterstützung", führte Christa Ladurner, Koordinatorin der Fachstelle Familie im Forum Prävention aus. Es sei im Rahmen des Projektes eine neue Art der Zusammenarbeit entstanden, die nun landesweit ausgebaut werde. Nach einer erfolgreichen Erprobung in zwei Sozialsprengeln (im städtischen Bereich in Bozen/Don Bosco und im peripheren Bereich in Bruneck und Umgebung) wurde 2021 die landesweite schrittweise Umsetzung dieses familienunterstützenden Angebotes entschlossen.

Hans Mitterhofer und Gundula Gröber berichteten von ihren Erfahrungen in den Frühe-Hilfen-Teams von Bruneck und von Bozen. "Der Dienst hat sich vor allem bewährt, da der Kontakt von vielen Familien gesucht wird, aber es auch Weiterempfehlungen gibt", berichtete Mitterhofer, Leiter des Sozialsprengels Bruneck und Umgebung und Koordinator des Frühe-Hilfen-Teams Pustertal. Rund 30 bis 40 Familien seien jährlich begleitet worden bzw. werden begleitet, um Situationen wie die Geburt eines weiteren oder eines Kindes mit Beeinträchtigungen, das Auftauchen finanzieller Probleme oder auch eine unerwartete Pflegesituation in der Familie besser bewältigen zu können. Gundula Gröber, territoriale Pflegedienstleiterin im Gesundheitsbezirk Bozen und Mitglied der Frühe-Hilfen-Arbeitsgruppe Bozen, bezeichnete die bessere und vernetzte Zusammenarbeit der freiwilligen und der professionellen Dienste zur Unterstützung der Familien als einen großen Pluspunkt der Frühen Hilfen. "Wir bieten den Familien eine Orientierungshilfe, um sie mittels der bestehenden Dienste gut unterstützen und begleiten zu können", betonte Gröber. Die bisher gemachten Erfahrungen seien sowohl für die Familien, aber auch für die beteiligten Dienste sehr positiv gewesen, weshalb es gelte, dieses Angebot weiterzuführen und auszubauen. Dies begrüßte auch Landesrätin Waltraud Deeg, die abschließend einen Aufruf an die Südtiroler Familien richtete: "Nutzen Sie diese Angebote, die Türen dazu sind jederzeit offen!"

Informationen zum Thema gibt es auf den Landeswebseiten unter www.provinz.bz.it/fruehehilfen

ck

Derzeit (14.01.2022) befinden sich rund 20.000 Südtirolerinnen und Südtiroler aufgrund einer Corona-Infektion in Isolation. Um diese rechtzeitig nach Ablauf der Isolationszeit zu beenden, können Tests auch bei sehr vielen Apotheken und Hausärzten durchgeführt werden.

Aufgrund der hohen Infektionszahlen und der damit zusammenhängenden großen Nachfrage nach Tests zur Beendigung der Isolation ist es für den Südtiroler Sanitätsbetrieb derzeit nicht mehr möglich, zeitgerechte Termine in den eigenen Teststationen(„Drive-in“) anzubieten.

Deshalb wird daran erinnert, dass die Tests zur Aufhebung der Isolation auch in sehr vielen Apotheken, bei den allermeisten Haus- und Kinderärzten und in den Testzentren der Gemeinden (siehe http://sabes.it/test ) durchgeführt werden können. Hierzu muss der Bürger/die Bürgerin das Schreiben des epidemiologischen Dienstes mit der Isolationsverordnung vorlegen, um festzustellen, ob die Isolationszeit beendet werden kann. Die negativen Testergebnisse müssen dem Sanitätsbetrieb von den Apotheken oder Haus- und Kinderärzten oder Testzentren übermittelt werden. Der Dienst für die epidemiologische Überwachung stellt daraufhin die offizielle Mitteilung der Isolationsbeendigung aus und lässt diese dem Bürger/der Bürgerin zukommen.

Die Isolation kann nicht vor Ablauf der Isolationszeit beendet werden, welche wiederum vom Gesundheitszustand und Impfstatus des Betroffenen abhängt:

  • https://www.sabes.it/img/square.gif");">Wer bereits seine Auffrischimpfung (Booster) erhalten oder seinen Impfzyklus vor nicht mehr als 120 Tagen abgeschlossen hat, kann nach sieben Tagen aus der Isolation entlassen werden. Voraussetzung dafür ist allerdings Symptomfreiheit seit drei Tagen, ein negativer PCR- oder Antigentest sowie die offizielle Mitteilung der Isolationsbeendigung des Südtiroler Sanitätsbetriebes.
     
  • https://www.sabes.it/img/square.gif");">Liegt der Abschluss des Impfzyklus weiter als 120 Tage zurück oder ist die infizierte Person ungeimpft, endet die Isolationszeit frühestens nach zehn Tagen. Auch in diesem Fall muss die betroffene Person seit drei Tagen symptomfrei sein, über einen negativen PCR-Test oder einen negativen Antigentest und die vom Südtiroler Sanitätsbetrieb ausgestellte Bestätigung verfügen. 

Die Tests zur Beendigung der Isolationszeit sind kostenlos, wenn sie am 7. bzw. 10. Tag bei den Apotheken bzw. Haus- oder Kinderärzten durchgeführt werden. Werden die Tests bei privaten Testzentren oder den Zentren der Gemeinden durchgeführt, sind diese kostenpflichtig. 

Der Südtiroler Sanitätsbetrieb erinnert in diesem Zusammenhang an die Eigenverantwortung des Einzelnen, damit die Infektionskette unterbrochen werden kann und dankt allen für das verantwortungsbewusste Verhalten.

Presse-Informationen:
Abteilung Kommunikation, Südtiroler Sanitätsbetrieb

(SF)

Montag, 17 Januar 2022 07:32

Corona-Verordnung Nr. 3 unterzeichnet

Landeshauptmann Arno Kompatscher hat heute (13. Jänner) die Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 3/2022 erlassen.

Mit dieser dritten Anti-Corona-Verordnung des heurigen Jahres werden Vorschriften des Gesetzesdekrets vom 7. Jänner 2022, Nr. 1, übernommen und einige Präzisierungen hinzugefügt.

Die 3G-Bescheinigung (geimpft, genesen oder getestet) muss ab 20. Jänner auch für den Zugang zu Dienstleistungen an der Person sowie für Gespräche in Präsenz mit Inhaftierten und Internierten in Strafvollzugsanstalten für Erwachsene und Minderjährige vorgewiesen werden.  

Ab 1. Februar gilt die 3G-Regelung auch für den Zugang zu öffentlichen Ämtern, Post-, Bank- und Finanzdiensten sowie zu Handelstätigkeiten (ausgenommen sind Grund- und wesentliche Bedürfnisse der Person, die noch festgelegt werden).

Weiters wird mit der Verordnung Nr. 3 die staatliche Regelung übernommen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen und privaten Bereich, die das 50. Lebensjahr vollendet haben oder in diesem Zeitraum vollenden werden, die 2G-Bescheinigung vorweisen müssen, um ihren Arbeitsplatz aufzusuchen. Die Regelung gilt vom 15. Februar bis zum 15. Juni 2022 und betrifft auch Personen, die auf der Grundlage externer Verträge in den genannten Sektoren arbeiten, eine Ausbildung absolvieren oder ehrenamtlich tätig sind.

Neuerungen im Bildungsbereich

Für alle Bildungsveranstaltungen und Kurse, die in Präsenz abgehalten werden, gilt - wie bisher bereits für die Bildungshäuser - ab sofort die 2G-Regelung(geimpft oder genesen).

Für die Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren, die während der Unterrichtszeit an Vorführungen in Theatern oder Kinos teilnehmen, gilt in Bezug auf die grüne Bescheinigung auch die 2G-Regelung.

Personen, die individuell bei Jugendeinrichtungen oder im Rahmen der mobilen Jugendarbeit betreut werden, müssen in Not- und Dringlichkeitseinsätzen nicht die grüne Bescheinigung vorweisen.

Schülertransport

Es wird präzisiert, dass die Pflicht der Schülerinnen und Schüler, vom 10. Jänner bis 10. Februar 2022 die 3G-Bescheinigung (genesen, geimpft oder getestet) für öffentliche Verkehrsmittel vorzuweisen, um sich von ihrem Wohnort zur Schule zu begeben und umgekehrt, für über 12-Jährige gilt.

Die Verordnung Nr. 3/2022 ist wie alle bisherigen Verordnungen, Dokumente und Informationen zum Coronavirus im Corona-Portal des Landes Südtirol veröffentlicht.

mpi


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