Administrator

Administrator

Die Süd-Tiroler Freiheit hat sich deutlich gegen die Regelung bei der letzten Europawahl ausgesprochen, wonach bei der Vergabe von zwei oder drei Vorzugsstimmen beide Geschlechter berücksichtigt werden mussten. Wenn dies nicht geschah, wurden die zusätzlichen Vorzugsstimmen gestrichen und nur die Erststimme gezählt. Die Frauengruppe der Süd-Tiroler Freiheit kritisiert diese Bestimmung als einschränkend und bevormundend.


Karin Meister, Frauensprecherin der Süd-Tiroler Freiheit, erklärt: „Diese Regelung greift in die freie Entscheidung der Wähler ein und zwingt sie, nach vorgegebenen Kriterien zu wählen. Das ist keine echte Gleichberechtigung, sondern eine Beschneidung der Wahlfreiheit.“

Der Landeshauptmann verteidigte die Regelung und verwies auf Artikel 3 der Verfassung, der „die Beseitigung wirtschaftlicher und sozialer Hindernisse sowie die Förderung der Chancengleichheit und bürgerlichen Rechte“ vorsieht. Laut der Landesregierung dient die Wahl-Regelung der Förderung der Chancengleichheit.


Die Frauengruppe der Süd-Tiroler Freiheit sieht dies jedoch anders. Sie betont, dass echte Gleichberechtigung durch den Abbau struktureller Hürden erreicht werden sollte, nicht durch Zwangsmaßnahmen bei der Stimmabgabe. Meister führt weiter aus: „Wie demokratisch ist eine Regelung, die den Wählerwillen einschränkt und vorschreibt, beide Geschlechter zu wählen? Unter dem Deckmantel der Gleichberechtigung werden hier freie Wahlen beschnitten. Was kommt als Nächstes? Eine Pflicht, bestimmte demografische Gruppen zu wählen?“ Die Süd-Tiroler Freiheit spricht sich entschlossen gegen die Anwendung dieser oder ähnlicher Regelungen bei künftigen Gemeinderats- oder Landtagswahlen in Süd-Tirol aus.

  
Die Süd-Tiroler Freiheit fordert stattdessen Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und politischem Engagement verbessern, um mehr Frauen den Weg in die Politik zu ebnen. Die Frauensprecherin der Süd-Tiroler Freiheit erklärt: „Wir setzen darauf, Frauen über außerpolitische Aktivitäten wie Diskussionen und Stammtische für die Politik zu gewinnen. Es muss ein kultureller Wandel stattfinden, der Frauen in der Politik stärkt und unterstützt“.


Abschließend unterstreicht die Frauengruppe, dass wahre Gleichberechtigung darin besteht, gleiche Chancen zu schaffen, ohne den Wählerwillen zu beschränken. „Wir müssen die Grundhaltung gegenüber Frauen in der Politik ändern, damit sich mehr Frauen ermutigt fühlen, politische Ämter anzustreben und auszuüben“, betont Meister.

17 Jahre lang wurde die Gebühr nicht angepasst, jetzt hat die Landesregierung die Pilzsammelgebühr von 8 auf 10 Euro angehoben. Der Landesforstdienst erinnert an die Regeln des nachhaltigen Sammelns. 

Pilzesammeln ist grundsätzlich nur an geraden Kalendertagen von 7 bis 19 Uhr und außerhalb von Schutzgebieten erlaubt – in vier Gemeinden gilt Sammelverbot(s. Grafik); außerhalb der eigenen Wohnsitzgemeinde muss eine Gebühr entrichtet werden. Diese fließt in die Gemeindekassen; damit werden die Forstwege instand gesetzt. Die letzte Erhöhung dieser Gebühr geht auf das Jahr 2007 zurück; heute (9. Juli) hat die Landesregierung die Erhöhung von 8 auf auf 10 Euro beschlossen. Wer die Gebühr bezahlt, darf ein kg Pilze pro Person (über 14) sammeln. Kostenlos dürfen Pilze in der eigenen Wohnsitzgemeinde gesammelt werden – 2 kg pro Kopf und Tag. Auf eigenem Grund darf man immer Pilze sammeln, aber nicht mehr als 3 kg pro Person und Tag. Der Landesforstdienst ist damit beauftragt, Kontrollen durchzuführen und nötigenfalls Strafen zu verhängen.

"Wir wissen, dass viele Südtirolerinnen und Südtiroler und auch Gäste gern Pilze sammeln – das soll niemandem genommen werden. Ich appelliere an alle, sich an die Regeln zu halten und sich respektvoll gegenüber dem Lebensraum Wald zu verhalten - der Wald geht uns alle an“, sagt Land- und Forstwirtschaftslandesrat Luis Walcher. Stöcke, Spaten und ähnliches gehört nicht zur Ausrüstung eines Pilzesammlers. Pilze sind ein wichtiges Element im Ökosystem. "Das, was wir von den Pilzen sehen, ist nur ein kleiner Teil dieses Lebewesens, das rein biologisch weder Pflanze noch Tier ist. Die sichtbaren Pilze sind der Fruchtkörper, wichtig für das Ökosystem ist das Pilzmyzel, das Geflecht unter der Erde. Ein Steinpilz kann unter der Erde auch 100 Quadratmeter Pilzmyzel haben“, sagt Stefan Burger vom Forstinspektorat Welsberg und Mykologe. Es gibt drei Arten von Pilzen: Parasiten, sogenannte Totholzzersetzer (gemeinsam mit anderen schließen sie den Nährstoffkreislauf, indem sie absterbende Reste im Wald mineralisieren und so zu neuen Nährstoffen für die Pflanzen machen) und Symbionten (sie gehen eine Symbiose mit anderen Pflanzen ein). "Wer Pilze sammelt, sollte zur eigenen Sicherheit nur jene Pilze mitnehmen, die er kennt. Alle anderen Pilze sollten stehen bleiben – auch wenn sie für den Menschen ungenießbar sind, können sie für Rehe, Füchse oder andere Lebewesen Nahrung sein. Zudem ist das ein Gebot des Respekts dem Lebensraum gegenüber“, meint Burger. Alle Infos und die Vorlage für die Einzahlung der Pilzgebühr findet sich auf der Homepage des Landesforstdienstes; sie kann auch via PagoPA über die Homepages der Gemeinden bezahlt werden.

uli

Montag, 08 Juli 2024 12:49

Sehenswürdigkeiten - Fotowettbewerb

1. Juli bis 31. Oktober 2024

 

 

Bildungsausschuss Martell

 

zurück

Dienstag, 09 Juli 2024 10:16

„Wir fordern eine Pilotanlage“

Vinschgau - Nachdem die Landesregierung per Beschluss wissenschaftliche begleitete Pilotanlagen für Agriphotovoltaik beschlossen und damit zugealssen hat, wird im Vinschgau eine solche Pilotanlage gefordert. Die Forderung wird unmissverständlich beim Energie-Landesarat Peter Brunner spätestens am 16. Juli bei einem Treffen in Prad deponiert. Der E-Werk-Prad Geschäftsführer Michael Wunderer ruft in Erinnerung, dass von der „Initiative Energie Vinschgau“, getragen von den Energieakteuren im Vinschgau, von den Bürgermeistern und vom SVP-Bezirk, im Vorfeld der Landtagswahlen eine detailliertes Konzept für die Energiewende ausgearbeitet worden ist, von dem sich große Teile im Koalitionsprogramm wiederfinden. In der Laimburg soll eine Pilotanlage aufgestellt werden, die ähnlich jener wissenschaftlich bereits bestens untersuchten Anlage am Bodensee ähnelt. Im Vinschgau wird überlegt, ob eine andere und innovativere Anlage getestet werden soll, die nur zu einem Teil mit fixen Photovoltaikplatten auskommt, dafür ein ausfahrbares Dachsystem für Pestizideinsparungen bereit stellt. (eb)

Dienstag, 09 Juli 2024 16:20

Das Schlanderser „IKEA-Modell“

Leistbares Wohnen - In Schlanders soll ein erstes Wohnbauprojekt entstehen. 28 Personen meldeten bis vergangenen Montag (8. Juli, Anm. der Redaktion) Interesse an. Mit einem so großen Zuspruch hat niemand gerechnet. Entstehen soll das leistbare Wohnmodell im sogenannten Marillen-Anger. Doch wenn ein Immobilienmakler Bauträger ist – wie geht das mit leistbarem Wohnen zusammen?

von Angelika Ploner

Leonhard Resch ist in der Arche im KVW für das Thema Leistbares Wohnen zuständig. Als solcher ist er auch Ansprechpartner für das geplante Wohnprojekt in Schlanders. Es sind, sagt er, bis am 8. Juli 28 Interessensbekundungen eingegangen. Wer in Schlanders wohnhaft ist oder den fixen Arbeitsplatz dort hat und an einer Wohnung mit Preisbindung interessiert ist, konnte und kann die ausgefüllte und unterschriebene Bedarfserhebung an die Arche im KVW schicken. Es war jener Schritt, der auf den Informationsabend am 10. Juni, zu dem die Gemeindeverwaltung geladen hatte, gefolgt ist.
Die Vorgeschichte. Entstehen soll das leistbare Wohnbauprojekt im sogenannten Marillen-Anger. Der freie Wohnbau dort ist bereits seit einigen Jahren fertig gebaut worden. Jener Teil, der dem geförderten Wohnbau zusteht, noch zu realisieren. Zum Tragen kam hier der klassische 40/60 Schlüssel: 40 Prozent freier Wohnbau, 60 Prozent geförderter Wohnbau. Es ist jener Schlüssel, der angewandt wird, wenn landwirtschaftliches Grün in Baugrund umgewandelt wird. Dieses Benediktersche Raumordnungsgesetz wird von BM Dieter Pinggera als genial gelobt. „Jeder Eigentümer, der landwirtschaftliches Grün hat, bekommt so die Möglichkeit 40 Prozent in freien Baugrund umzuwandeln. Und mit diesen 40 Prozent – je nach Verkaufslage – verfünffacht oder verachtfacht sich der Verkaufspreis wahrscheinlich“, sagt Pinggera. Das Gegengeschäft ist: Für diese enorme Aufwertung, die der Eigentümer erfährt, muss er die 60 Prozent des Baugrundes für den geförderten Wohnbau zur Hälfte des Marktpreises (laut Schätzgutachten) abgeben. Für diesen halbierten Preis gibt es eine weitere Förderung, die wiederum 50 Prozent ausmacht, sodass im geförderten Wohnbau der Käufer nur 25 Prozent des eigentlichen Marktpreises zahlt.
Mit dem neuen Gesetz Raum und Landschaft von 2018 ist Wohnen mit Preisbindung eingeführt worden. Wie bei jedem Gesetz braucht es auch hier Durchführungsbestimmungen, damit das Gesetz operativ funktionieren kann. Vor zwei Jahren kam ein erster Entwurf der Durchführungsbestimmungen auf den Tisch. Pinggera: „Damals hat das Land Pilotgemeinden gesucht, die zu experimentieren bereit sind und wir haben uns gemeldet“. Seitdem ist die Gemeinde Schlanders Pilotgemeinde. Pinggera: „Der Marillen-Anger wurde dann öfters als gefördertes Wohnbauprojekt lanciert, aber es waren immer nur zwei, drei Interessierte.“
Der bislang ausgebliebene Zuspruch scheint nun beim Projekt „Leistbares Wohnen im Marillen-Anger“ da zu sein. Pinggera: „Der Clou von diesem System ist der Bauträger. Die Leute sind heute alle überfordert mit dem Bauen, sind unerfahren und verhandeln ohne Know How schlecht.“ Leo Resch bestätigt das. Unterm Strich profitieren deshalb alle - sind beide unisono der Meinung. „Am Ende wird – wie bei einem Bauprojekt auf dem freien Markt – ein Katalog mit verschiedenen Größenordnungen und Basis-Qualitäten da sein. Mindeststandards sind einzuhalten. Und in der Praxis ist es dann so: Der Buchenboden ist im Preis drinnen und Nussboden kostet halt extra. Jeder kann seine Optimierungen vornehmen und verhandeln“, erklärt Pinggera.
Nun wartet man in der Schlanderser Gemeindestube auf die neuen Durchführungsbestimmungen. Denn Schlanders soll die erste Gemeinde in Südtirol sein, die diese anwendet. Am Preis und an den Formeln, wie die Preisbindung errechnet wird und funktioniert - ein zentraler Punkt - daran schieden sich in der Landesregierung bislang die Geister. Der Entwurf dieser neuen Durchführungsbestimmungen ist nun so gut wie fertig und im Rat der Gemeinden positiv abgesegnet worden. Die tragende Struktur steht. Aber: Formell ist das Ganze noch nicht beschlossen. Pinggera: „Es ist uns im Sommer versprochen worden. Wir rechnen dann im Spätherbst mit Baubeginn, spätestens im frühen Frühjahr.“
In der Zwischenzeit steckt man die Größenordnungen ab. Das potentielle Raumprogramm jener, die Interesse bekundet haben, „liegt eher bei 3-Zimmer-Wohnungen“, sagt Leo Resch. Will heißen: Es werden zwischen 14 und 15 Wohnungen werden.
Innsbruck gilt als good-practise-Beispiel für Leistbares Wohnen. Über eine gemeinnützige Immobiliengesellschaft werden die Projekte abgewickelt. Die Betonung liegt auf gemeinnützig. In Schlanders ist das Ganze anders gelagert. Bauträger soll Immobilien Pohl sein (siehe unten).
Auf der Gemeindehomepage war zu lesen: „Ziel dieses Projektes ist es, Eigentumswohnungen anbieten zu können, die mind. 20% günstiger sind als vergleichbare Neubauwohnungen am Markt. Es wird daran gearbeitet, dass ein Quadratmeter (Konventionalfläche) im Durchschnitt 3.550 € nicht überschreitet.“ Leo Resch sagt: „Das ist unsere Zielvorgabe, die müssen wir erreichen.“ Und: „Der Marillen-Anger ist die Pflicht, das Kasernenareal dann die Kür.“ Der Marillen-Anger, das bestätigen dem Vinschgerwind gleich mehrere Immobilien-Makler ist eine sehr gute Lage. Und ja, 3.550 Euro pro Quadratmeter Konventionalfläche sind rund 20% weniger als auf dem freien Markt. In Schlanders hat man jüngst Quadratmeter-Höchstpreise bis zu 4.200 Euro erzielt. Ein konkretes Beispiel: Ein Neubau-Projekt in einer Fraktion von Schlanders mit 4 Zimmern und einer Netto-Wohnfläche von 96 Quadratmetern mit Balkon, Freiplatz und Garage kostet 495.000 Euro. Mit dem gedeckelten Preis würde eine 100 Quadratmeter große Wohnung im Schnitt 355.000 Euro kosten. Hinzu kommen die MwSt., die Einrichtung, Nebenkosten u.s.w. sodass ein realistischer Preis bei gut 400.000 Euro liegt. Auf dem freien Markt liegt der Preis gut 100.000 Euro höher.
Und doch stellt sich die berechtigte Frage: Wer kann sich das leisten? Ein Insider sagt es so: „Man kann von gedeckeltem Wohnen nicht aber von leistbarem Wohnen reden.“
Ob dieses dann im Kasernenareal zur Kür wird, wird sich zeigen.

 

Stellungnahme und Kurzinterview von Pohl Immobilien zum Thema: Leistbares Wohnen


Allgemein: Als verantwortungsbewusste Immobilienentwickler ist es unser oberstes Ziel, mit konkreten Lösungen auf dem Markt zu reagieren. Leistbares Wohnen ist ein dringendes Thema, dem wir mit vielfältigen Ansätzen begegnen. Wir sind stolz darauf, in diesem Bereich bereits Investitionen getätigt zu haben. So haben wir im letzten Jahr in Bozen ein Projekt mit 37 Wohnungen erfolgreich in Zusammenarbeit mit der Legacoop abgeschlossen. Trotz des erheblichen Risikos und Aufwands sind wir froh, dass wir uns diesem Projekt angenommen haben und es mittlerweile erfolgreich umsetzen konnten. Nun freuen wir uns auf das nächste Projekt in Schlanders, das wir gemeinsam mit der Arche unter dem Makro-Schirm „leistbares Wohnen“ realisieren möchten. In den vergangenen Monaten haben wir an Fokusgruppen mit interessierten Bürgern, Politikern, Unternehmern und anderen Experten teilgenommen, um ein machbares Modell zu erarbeiten. Durch diese enge Zusammenarbeit mit lokalen Behörden und anderen Partnern können wir sicherstellen, dass unsere Projekte den Bedürfnissen der Gemeinschaft entsprechen und gleichzeitig wirtschaftlich realisierbar sind. Dabei sind die Rahmenbedingungen für derartige Projekte oft unklar. Beispielsweise sind die Durchführungsbestimmungen noch nicht genehmigt. Klar ist, ein großer Vorteil liegt im Grundanteil, der nur etwa ein Drittel des marktüblichen Werts beträgt. Zusätzlich ist es aus unserer Sicht dringend notwendig, Fehler zu vermeiden, schnell zu sein und Effizienzen zu schaffen. Durch den direkten Einsatz unseres Know-Hows als Entwickler und Bauträger umfasst unsere Strategie somit auch eine äußerst effiziente Architektur und Bauweise. So minimieren wir Kosten und ermöglichen schlankere Ausführungen, um leistbares Wohnen anzubieten.

Vinschgerwind: Leistbares Wohnmodell im Marillen-Anger in Schlanders: Der Preis soll pro Quadratmeter Konventionalfläche 3.550 Euro nicht überschreiten. Ist das realistisch?
Hans-Martin und Magdalena Pohl: Den Preis pro Quadratmeter muss man vorsichtig betrachten, da er leicht falsch interpretiert werden kann. Er hängt von verschiedenen Faktoren wie Stockwerk, Ausrichtung und Ausstattung ab. Zudem ist es wichtig zu unterscheiden, ob man Netto, Brutto, Handels- oder in diesem Fall Konventionalflächen vergleicht. Die Unterschiede sind hier maßgeblich und drücken sich dementsprechend in einer Quadratmeterbewertung aus. Unser Ziel ist es, die Wohnungen am Marillenanger günstiger als den Marktpreis anzubieten. Zudem werden in den Durchführungsbestimmungen zum Urbanistikgesetz die genauen Regeln der Preisfestsetzung definiert und somit werden diese mit absoluter Transparenz festgesetzt. Zu diesem Zeitpunkt befinden wir uns allerdings noch in der Entwicklungsphase und eine genaue Rechnung für dieses spezifische Projekt muss erst finalisiert werden.

Vinschgerwind: Wo liegt der Marktpreis pro Quadratmeter derzeit in Schlanders? Beispiel Wohnanlage „Am Anger“?
Der Marktpreis variiert je nach Wohnungstyp und anderen Faktoren wie Größe, Ausrichtung und Qualität. Zudem muss man unterscheiden, ob es sich um eine freie oder eine konventionierte Wohnung handelt. In der Wohnanlage „Am Anger“ bieten wir ein vollkommen anderes Produkt. Leistbares Wohnen wird daher einen anderen Standard haben und zu einem günstigeren Preis angeboten werden.

Vinschgerwind: Wie sieht der Fahrplan für die Realisierung des Kondominiums Marillen-Anger von Seiten von Pohl Immobilien aus?
Pohl Immobilien wird den Grund zum Enteignungspreis übernehmen und darauf in Zusammenarbeit mit Arche das Projekt für die leistbaren Wohnungen erarbeiten. Die Gemeinde wird eine Rangordnung erstellen, nach welcher die Wohnungen vergeben werden. Als privates Unternehmen übernehmen wir die Verantwortung, das Projekt voranzutreiben und übernehmen das Risiko, sollten sich nicht genügend Interessenten melden. Das Projekt wird also trotzdem realisiert und die nicht zugewiesenen Wohnungen werden dem konventionierten Markt zur Verfügung gestellt. Unser Ziel ist es, das Projekt zügig und erfolgreich umzusetzen. Wir setzen auf innovative Baumethoden und den Einsatz unseres Know-Hows, um Optimierungen durchzuführen, allerdings Kompromisse bei der Wohnqualität zu vermeiden. Ein Ikea-Modell im Wohnen, sozusagen.

Vinschgerwind: Grundsätzlich: Wie geht Leistbares Wohnen mit einem gewinnorientierten Immobilienbüro wie dem Ihren zusammen?
Pohl Immobilien ist ein familiengeführtes Unternehmen, das auf eine langfristige und nachhaltige Entwicklung setzt. Unsere Projekte sind darauf ausgelegt, sowohl ökologisch als auch ökonomisch tragfähig zu sein. Somit sehen wir es auch als unsere Aufgabe einen Beitrag für die Realisierung durch unser Know-How zu bringen. Eine eventuelle Marge kann nur durch eine effiziente Kostengestaltung erfolgen. Auch wenn es für uns finanziell knapp oder risikoreich wird, möchten wir einen Beitrag zur Schaffung von leistbarem Wohnraum leisten und unsere gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen. In diesem Fall gehen wir auf volles Risiko, da wir überzeugt sind, dass es „leistbares Wohnen“ braucht. Wir haben bereits zahlreiche Investitionen in diesem Bereich getätigt und sind dabei andere Projekte in verschiedenen Gemeinden anzuschieben. Die reinen wirtschaftlichen Kennzahlen garantieren die Machbarkeit noch nicht vollständig, aber uns ist es wichtig, Vorreiter zu sein. Wir verspüren hier eine große Verantwortung.

Dienstag, 09 Juli 2024 16:10

Knochenparzelle?

Schlanders - Der Kapuzinergarten in Schlanders steht samt Umfriedungsmauer und barockem Gartenhaus ab sofort unter Denkmalschutz. Ist damit der Traum von einer Tiefgarage unterm Kapuzineranger ausgeträumt? Oder betrifft der Denkmalschutz eine mögliche „Knochenparzelle“ nicht?

von Erwin Bernhart

Die Landesregierung hat auf Vorschlag von Landeskonservatorin Karin Dalla Torre die Grundparzellen 142/1, 143 und 144 unter direktem Denkmalschutz gestellt. Die angeführten Parzellen umfassen den gesamten Kapuzineranger in der Gemeinde Schlanders. Die Gemeinde Schlanders dürfte im Gegensatz zum Denkmalschutz im Kasernenareal damit einverstanden sein. Ein Einwand gegen den Denkmalschutz im Kapuzineranger gab es jedenfalls von Seiten der Gemeinde nicht. Die Unterschutzstellung lag schon lange in der Luft, denn ein „eingehender Lokalaugenschein“ fand bereits vor gut einem Jahr im Mai 2023 statt.
Bereits 1980 wurden das Kapuzinerkloster und die Kirche St. Johannes der Täufer mit Beschluss der Landesregierung unter direkten Denkmalschutz
gestellt. Von daher ist die Unterschutzstellung des Kapuzinerangers - wenn auch mit großer Zeitverzögerung - konsequent. „Der Klostergarten ist ein unverzichtbarer Teil des Gesamtensembles, dessen Anlage auch
in Zukunft ablesbar bleiben muss“, heißt es im Beschluss der Landesregierung. Derzeit ist der Kapuzineranger mit einer Obstanlage bestückt, die weichen wird müssen, sobald die Gemeinde die in einem partizipativen Prozess erarbeitete Oberflächengestaltung in Angriff nehmen will.
Ob der Denkmalschutz an der Oberfläche auch eine mögliche darunterliegende „Knochenparzelle“ betrifft, bleibt noch offen. Auf die Frage vom Vinschgerwind, ob der vorliegende direkte Denkmalschutz eine unterirdische Nutzung per se ausschließt, antwortet die Landeskonservatorin Karin Dalla Torre: „Mit dieser Frage beschäftigen wir uns erst dann, wenn ein konkretes und vom Eigentümer eingereichtes Projekt vorliegt.“ Unter einem Teil des Kapuzinerangers, so das Bestreben der Wirtschaftstreibenden in Schlanders mit Sprachrohr Manfred Pinzger, wird eine doppelstöckige Tiefgarage ins Auge gefasst. Mit der Aussage vom Ingenieur Ulrich Innerhofer, dass die Oberflächengestaltung in der von vielen Bürgern geforderten Form trotzdem möglich sei (sh. „Zwei Denkschulen“ im Vinschgerwind 11/2024). Derweil hat der Schlanderser Gemeinderat die Bauleitplanänderung für die mögliche Tiefgarage „Verdross 2“ in die Wege geleitet, ohne Löschung der im Bauleitplan bereits eingetragenen „Verdross 1“-Variante. (eb)

Dienstag, 09 Juli 2024 10:18

Bevölkerungsschutz in letzter Instanz

Trafoi - Die Lawinen- und Murenverbauung des „Steintales“ in Trafoi erweist sich als besonders harter Stein. Manuela Angerer vom Hotel Madatsch hat gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Bozen (sh. Vinschgerwind „Verwaltungsgerichtliches Lehrstück“) vor dem Staatsrat rekurriert. Und zwar alleine, denn die bisherigen Mitrekurrenten Bernhard Mazzag und Udo Ortler sind ausgestiegen. Dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Bozen folgend, welches die unmittelbare Umsetzung der Arbeiten forderte, hatten die Arbeiten in Richtung Schutzdamm im Steintal oberhalb Trafoi mit Holzschlägerungen begonnen. Die Arbeiten wurden kurzfristig gestoppt, weil Manulea Angerer einen diesbezüglichen Antrag an den Staatsrat gestellt hatte. Nach einem Zeitraum von knapp 14 Tagen Anfang Juni hat das Verwaltungsgericht dem Stopp der Arbeiten nicht stattgegeben - mit doppelter Begründung: Zum einen handle es sich bei diesem Vorhaben um ein PNRR-Projekt und unterliege als solches besonderen Gesetzgebungsverfahren auch aufgrund der eng bemessenen Zeitfenster und zum anderen sei grundsätzlich der Dringlichkeitsweg zum Bevölkerungssschutz gegeben.
Zugestanden hat der Staatsrat allerdings, dass ein technisches Gutachten über das Ausführungsprojekt erstellt werden solle. Dafür beauftragte der Staatsrat den Direktor der Abteilung für Hochbau, Bauwesen und Geotechnik am Politecnico di Torino. Dieser solle einen geeigneten Techniker namhaft machen, der sich sämtliche technischen Unterlagen ansehen und begutachten solle. Die Kosten dafür in Höhe von 4.000 Euro werden vorläufig der Rekursstellerin angerechnet.
Der Staatsrat gibt dem Gutachter einen straffen Zeitrahmen. Das Gutachten soll nämlich fix und fertig bis zum 4. November abgegeben werden. Der Staatsrat selbst wird über die Causa am 12. Dezember 2024 entscheiden.
Weil die Arbeiten am geplanten Lawinenschutzdamm in Trafoi witterungsbedingt tatsächlich nur in den Sommermonaten, also in einem relativ kurzen Zeitfenster, durchgeführt werden können und weil der Abschluss des Projektes innerhalb 2025 aufgrund der PNRR-Gelder vorgesehen ist, bleiben der Abteilung Zivilschutz und den ausführenden Firmen der heurige und der nächste Sommer zur Fertigstellung.
In Trafoi schätzt man, dass der Staatsrat wohl eher dem gut begründeten Urteil des Verwaltungsgerichtes Bozen folgen wird. Mit dem technischen Gutachten könne zwar der eine oder andere technische Verbessungsvorschlag kommen. Im Großen und Ganzen werde sich allerdings am Ausführungsprojekt viel nicht ändern. (eb)

Dienstag, 09 Juli 2024 10:17

Drei sind fix

Laas/Vinschgau - Drei Bewerberinnen und Bewerber haben bis am 30. Juni 2024 ihr Konzept in der Gemeinde Laas hinterlegt. Will heißen: Drei Interessenten wollen die Disco Fix kaufen oder pachten. Nur soviel: Armin Windegger ist nicht unter den drei. Windegger auf Nachfrage zum Vinschgerwind: „Mir war in der Ausschreibung zu wenig klar, was man aus dem Areal machen kann. Disko muss Priorität haben, das ist schon klar, aber es müssen auch andere Events zum Beispiel Bauernladen oder Mensa möglich sein.“ Wer die drei Bewerber und welches die Konzepte sind, wird im Gemeinderat besprochen werden. „Ich möchte keine Details vorweg nehmen. Wir werden alle drei Konzepte im Gemeinderat besprechen und bewerten“, sagt Bürgermeisterin Verena Tröger zum Vinschgerwind. Wann das sein wird, kann Tröger allerdings noch nicht sagen.
Nochmals zur Erinnerung: Bis am 30. Juni 2024 konnten interessierte Bewerberinnen und Bewerber ein Betreiberkonzept für das Areal Fix in der Gemeinde Laas hinterlegen. „Die Nutzung der gesamten Immobilie muss einen Diskobetrieb beinhalten“ - diese Grundsatzentscheidung haben die Laaser Gemeinderäte bei der Ratssitzungen im Mai 2024 gefasst. Und weiter: „Das Konzept kann entweder auf einen Ankauf der Immobilie basieren oder auf ein Pachtverhältnis ausgerichtet sein.“ Mit diesem Passus - das muss man sagen - hat die Gemeinde Laas einen roten Teppich für das Weiterbestehen der Disko Fix ausgelegt. (ap)

Dienstag, 09 Juli 2024 10:16

Masterplan für’s Stilfser Joch

 Roland BrennerDer Präsident der Stilfser Joch GmbH Roland Brenner hat der Bezirks-SVP den neuen Masterplan für das Stilfser Joch vorgestellt. Darin enthalten sind: öffentliche Sanitäranlagen, Fahrraddepot, Recyclinghof und überdachter Veranstaltungsraum, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung am direkten Passübergang, Beschilderung, außerordentliche Instandhaltung der Parkplätze, Realisierung von Aussichtspunkten und die Verlegung eines Hochspannungsmastens. Die finanzielle Abdeckung aus dem sogenannten Grenzgemeinden-Fond sei mittlerweile gesichert.


Warning: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable in /www/htdocs/w00fb819/vinschgerwind.it/templates/purity_iii/html/com_k2/templates/default/user.php on line 260

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.