Schlanders erzählt... Märchenherbst

Maerchenherbst24

 
 
Donnerstag, 02 Mai 2013 09:06

Die bösen Buben

Aus dem Gerichtssaal - „Ach, was muss man oft von bösen / Buben hören oder lesen. / Wie zum Beispiel hier von diesen, /welche Max und Michl hießen“.
Diese leicht abgewandelten Reime aus der berühmten Bildergeschichte von Wilhelm Busch fielen mir ein, als unlängst bekannt wurde, dass die Staatsanwaltschaft gegen Rainer und Laimer nun auch wegen Manipulationen bei der Vergabe der Konzession für das Kraftwerk Laas – Martell ermittelt. Doch was in diesem Zusammenhang am meisten überrascht, ist die rechtlich „saloppe“ Art, mit der unser Landeshauptmann mit diesem weiteren Fälschungsfall umgeht. Möchte er doch die SEL in der Weise aus dem Schussfeld nehmen, dass er für die im Umfeld der Konzessionsvergabe begangenen Verfehlungen allein die „bösen Buben“ Rainer und Laimer verantwortlich macht. Deren „Untaten“ könnten keine Auswirkungen auf die SEL haben, welche mit den wie auch immer „gereinigten“ Unterlagen weiterhin am Vergabeverfahren teilnehmen könnte. Luis Durnwalder scheint dabei noch dem altrömischen Rechtsgrundsatz zu folgen, wonach „societas delinquere non potest“, d.h. strafrechtlich verantwortlich für Gesellschaften und Unternehmen sind allein die Personen, welche die strafbaren Handlungen begangen haben. Überspitzt und ebenfalls salopp formuliert würde dies bedeuten, dass Rainer und Laimer für ihre Sünden büßen, der SEL es aber erlaubt sein sollte, die Früchte ihrer Sünden zu ernten!
Solche Überlegungen sind nicht nur rechtlich ein Unding, sie sind spätestens seit einem Gesetz aus dem Jahre 2001 gar nicht mehr denkbar. Denn seither gilt das sog. Organisationsverschulden, d.h. juristische Personen und Gesellschaften sind für die deliktischen Handlungen mitverantwortlich, welche von deren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten begangen wurden. Diese Verantwortlichkeit kann nicht nur zu gesalzenen Geldstrafen, sondern auch zum Entzug der erschwindelten Konzession, zum Widerruf von öffentlichen Beiträgen und zum Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen führen.
Wenn man das ganze Horror-szenario zu Ende denkt, dann fällt uns wieder Wilhelm Busch ein: „Aber wehe, wehe, wehe! Wenn ich auf das Ende sehe!“


Peter Tappeiner, Rechtsanwalt

Publiziert in Ausgabe 9/2013

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