Schlanders erzählt... Märchenherbst

Maerchenherbst24

 
 
Dienstag, 01 Dezember 2015 12:00

Tür und Tor

s5 8123Schlanders - Baureif ist das Ganze noch nicht. Und doch: Hinter verschlossenen Türen sorgt das Bauvorhaben bereits jetzt für Diskussionen. Die Rede ist vom Wohnbauprojekt der Immobilien Pohl GmbH beim ehemaligen Hotel Schlossgarten in Schlanders. Traumlage, direkt im Dorfkern, in nächster Nähe zum Parkplatz Staineranger: Eine Millionengrube, die sich direkt in der Wohnbauzone B2 befindet und dessen touristische Bindung verstrichen ist. Vorprojekt liegt noch keines auf dem Tisch, dafür gibt es einen Bebauungsvorschlag, den der Schlanderser Immobilienmakler der Baukommission der Gemeinde Schlanders bereits vorgelegt - und - wieder zurückgezogen hat. „Wir müssen das Ganze optimieren, denn wir wollen natürlich ein gutes und schönes Projekt realisieren“, sagt Pohl auf Nachfrage dem Vinschgerwind. Um es kurz zu machen: Pohl wollte die baulichen Möglichkeiten ausloten. Streitpunkt sind Volumen und Höhe. Vor dem Hintergrund des Palabirnprojektes scheinen die Gemeindeväter nun vorsichtiger geworden zu sein. Zur Erinnerung: Das Palabirnhaus, das derzeit am Ortseingang von Schlanders entsteht, reizt nicht nur die Gemüter, sondern auch den politischen Spielraum aus. Raus aus dem Ensembleschutz, rein in eine maßgeschneiderte Wohnbauzone, deren Kubatur nun nachträglich nochmal großzügiger ausfallen soll. Ein entsprechendes Ansuchen der Immobilien Pohl liegt seit August auf: Erhöhung der Baudichte von 2,9 Kubikmeter pro Quadratmeter auf 3,3 Kubikmeter pro Quadratmeter. Mogelpackung, die Bedienung von Einzelinteressen: Die Gerüchteküche in Schlanders brodelt. Pikant für Bürgermeister Dieter Pinggera ist zudem, dass seine Frau eine Wohnung im Palabirnhaus von der Immobilien Pohl GmbH erworben hat. Am 10. Dezember wird die Landesraumordungskommission über die Anfrage der Immobilien Pohl GmbH befinden. Dann wird es dem Gemeinderat vorgelegt. Wie groß das Ja-Lager dann sein wird, wird sich zeigen. (ap)

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Publiziert in Ausgabe 24/2015

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