Vinschgau/Südtirol - Seit 13. Februar 2014 ist der „Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ in Kraft. Dieser nationale Aktionsplan nimmt Bezug auf eine EU-Richtlinie aus dem Jahre 2009. Obwohl in Südtirol schon viele dieser Normen umgesetzt werden, gibt es doch Neuerungen. Einige Beispiele: Ab sofort muss nach der Ausbringung eines jeden Pflanzenschutzmittels mindestens 24 Stunden gewartet werden, bevor die behandelte Anlage wieder betreten werden darf. Falls auf dem Etikett eines Pflanzenschutzmittels eine längere Wiedereintrittszeit als 24 Stunden vorgeschreiben ist, muss diese eingehalten werden.
Die Gefahrenklasse „sehr giftig (T+)“ und „giftig (T)“ darf im Abstand von 30 Metern zu Parks, Spielplätzen, Schulen usw. nicht eingesetzt werden. Allerdings kann das Land diesen Abstand auf 10 Metern reduzieren, wenn abdriftmindernde Maßnahmen eingeführt werden. Drakonische Verwaltungsstrafen sieht der Aktionsplan vor: Wird der Grenzabstand zu öffentlichen Flächen nicht eingehalten, sind Geldbußen von 5.000 bis zu 20.000 Euro vorgesehen. (eb)