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Dienstag, 29 April 2014 09:06

Der Latscher Osterhase

Aus dem Gerichtssaal - Der neugewählte Latscher Bürgermeister hat gleich nach dem Amtsantritt auf seinem Schreibtisch ein Ei vorgefunden, auf das er wohl gerne verzichtet hätte. Wir meinen damit die Erblast rund um das Einkaufszentrum „Herilu“, welche ihm der Vorgänger hinterlassen hatte. Bekanntlich waren die Geschäfte auf dem frei verbaubaren Grund der Erweiterungszone „Fuchs-Säge“ errichtet worden. Der dem geförderten Wohnbau vorbehaltene Teil war vom Eigentümer nur zu einem Bruchteil dem sozialen Wohnbau zugeführt worden. Deswegen erhielt Fuchs Heinz von der Gemeinde nur eine provisorische Benützungsgenehmigung, verbunden mit der Auflage, die Sozialwohnungen spätestens innerhalb des Jahres 2011 zu errichten. Diese Frist ließ er ungenutzt verstreichen, bot aber der Gemeinde einen „Deal“ in der Form eines Raumordnungsvertrages an, mit welchem er sich gegen Bezahlung des Betrages von Euro 230.000 von der Sozialbindung freikaufen wollte. Der Gemeinderat billigte mehrheitlich diesen Vorschlag, die Landesregierung verwarf ihn aber gleich zweimal, zuletzt mit Beschluss vom 18.02.2014, womit die „heiße Kartoffel“ wieder in der Gemeindestube von Latsch gelandet ist.
Das Thema „Herilu“ wurde zwar im früheren Gemeinderat auch kontrovers diskutiert, im Wahlkampf spielte es aber kaum eine Rolle. Erst eine Anfrage der „Grünen“ vom 01.04.2014, gerichtet an den Landesrat für Raumordnung Richard Theiner, brachte wieder „Leben in die Bude“. In seiner Antwort bestätigte der Landesrat, dass der Raumordnungsvertrag Fuchs-Gemeinde Latsch vom Land „definitiv abgelehnt“ wurde. Wie geht’s jetzt weiter? Am Zug ist nun wohl der Bürgermeister in seiner Eigenschaft als oberste Gemeindeinstanz in Bausachen. Ihm obliegt es, auf Einhaltung der seinerzeit mit der Bau- und der Benützungsgenehmigung gemachten Auflagen zu bestehen. Als Sanktion steht ihm notfalls auch der Widerruf der Einzugsgenehmigung für das „Herilu“ zur Verfügung. Und dabei kann sich der Bürgermeister nicht einfach um eine Entscheidung drücken, weil er sich sonst einer Anklage wegen Unterlassung von Amtspflichten aussetzen würde. Der Osterhase brachte ihm eine „heiße Kartoffel“!

Peter Tappeiner, Rechtsanwalt

Publiziert in Ausgabe 9/2014

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