Höchst fragwürdige Neuregelung: Der Landesbeirat für Kommunikationswesen hatte in einer Stellungnahme am vergangenen Freitag das Vorhaben der Landesregierung begrüßt, durch eine Änderung des Gesetzes vom 18. März 2002, Nr. 6 die Förderung der lokalen Privatsender auf eine neue Basis zu stellen. Die neue Regelung trug einem kürzlich ergangenen Urteil des Staatsrates Rechnung und sah eine ausgewogene und politisch unabhängige finanzielle Förderung der privaten Hörfunk- und Fernsehsender sowie Online-Nachrichtenportale vor.
Mit großem Befremden stellt nun der Landesbeirat fest, dass ein im letzten Augenblick von Landesrat Thomas Widmann eingereichter und vom Landtag genehmigter Abänderungsvorschlag die Sinnhaftigkeit der Neuregelung in Frage stellt. Demnach werden die Vergabekriterien der Fördergelder nicht mehr vom Gesetz geregelt, sondern der Entscheidungsbefugnis der Landesregierung übertragen. Damit wird einer willkürlichen Vergabe der Fördergelder Tür und Tor geöffnet und die Unabhängigkeit der Berichterstattung in den privaten Lokalsendern gefährdet.
Der Landesbeirat für Kommunikationswesen bedauert diese Entscheidung. Durch sie wurde anstatt einer ursprünglich guten nun eine höchst fragwürdige Neuregelung der finanziellen Förderung der lokalen Privatsender und Online-Nachrichtenportale geschaffen.
Hansjörg Kucera, Präsident des Landesbeirates für Kommunikationswesen