Aus dem Gerichtssaal - Schade, dass die 25 Schafe, welche Ende Oktober auf dem aufgelassenen Zerminighof am Eingang zum Schlandrauntal zu Tode kamen, erst nach den Landtagswahlen gerissen wurden. Denn sonst wäre diese Untat sofort und zielgerichtet wieder dem blutrünstigen Wolf in die Schuhe geschoben worden. Außerdem hätte sie sich mit Sicherheit positiv auf den Popularitätswert des Landesrates Schuler ausgewirkt und in einem zusätzlichen Schub an Vorzugsstimmen niedergeschlagen. Doch auch für den Meister Isegrim gilt die Unschuldsvermutung! Und tatsächlich erbrachten die vom Forstamt in Auftrag gegebenen DNA-Proben das Ergebnis: die Schafe waren von streunenden Hunden gerissen worden oder in Panik zu Tode gestürzt! Der erste Verdacht richtete sich gegen Jagdhunde, doch die Jäger wiesen alle Anschuldigungen entrüstet zurück. So blieben als Täter nur mehr ausgerissene Haushunde übrig. Und damit fangen die rechtlichen Probleme an. Denn wenn der Wolf nachweislich als „Übeltäter“ ausscheidet, dann können sich die Schafbauern den Verlust der Tiere auch nicht als Wildschaden vergüten lassen. Eine Identifizierung des Hundes dürfte mit Hilfe der DNA-Proben nicht möglich sein, womit die Haftung des Tierhalters ausscheidet. Man könnte in dieser rechtlich eher vertrackten Situation eine andere Form der Haftung andenken. Zu den Aufgaben der Gemeinden gehören nämlich auch jene, streunende Hunde einzufangen. Dafür ist im Stellenplan zumindest der größeren italienischen Kommunen bzw. der Sanitätseinheiten ein eigener Dienstposten vorgesehen, nämlich der des „accalappiacani“ oder „acchiappacani“, also des Hundefängers oder Wasenmeisters. Daraus ließe sich bei etwas „schöpferischer“ Auslegung eine Verantwortung der Gemeinde dahingehend konstruieren, dass sie es unterlassen hat, ihr Territorium von herumstreifenden Kötern frei zu halten. Eine Dienstanweisung des Bürgermeisters an seine Polizisten, anstatt technisch hochgerüstet und wegelagernd Verkehrssündern aufzulauern sollten sie lieber ab und zu auch mal herumstreunende Hunde einfangen. Dies würde von der Bevölkerung, zumindest von den Schafzüchtern, sicher positiv aufgenommen!
Peter Tappeiner Rechtsanwalt
P.S. Übrigens: wussten Sie, dass laut amtlichen Angaben heuer von den ca. 70.000 (!) in Südtirol auf die Hochweiden aufgetriebenen Schafen und Ziegen ganze 50 (fünfzig!) vom Wolf gerissen und dass den betroffenen Bauern dafür eine Entschädigung von durchschnittlich 200 Euro pro Stück ausbezahlt wurde? Mein Eindruck: “poco lupo e molto arrosto!“
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