Schlanders erzählt... Märchenherbst

Maerchenherbst24

 
 
Mittwoch, 21 März 2012 00:00

Bauvergehen

Mals

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Demnächst soll es ein Pressecomunique geben, sagt Georg Wunderer und mahnt zu Geduld. Eine Arte gemeinsame Position, zwischen der „Miteigentumsgesellschaft Windkraft Marein“ und der Firma Leitwind, soll in dieser Pressemitteilung der Öffentlichkeit mitgeteilt werden. Im Hintergrund laufen intensive Verhandlungen, wie man sich in der Causa Windräder auf der Malser Haide verhalten soll. Die Vorwürfe eigener Versäumnisse, das „mea culpa“ im letzten Vinschgerwind, sitzen tief.
Denn der Malser BM Ulrich Veith hat einen Weg eingeleitet, der über das Schicksal der beiden Windräder entscheidend sein wird. Veith hat als BM der Miteigentumsgemeinschaft, der Fraktion Burgeis, der E-AG und der Firma Leitwind zu Beginn des Märzes einen Schrieb zugestellt und zwar die „Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung eines Bauvergehens“, wie es in umständlichem Amtsdeutsch heißt. Veith befindet sich in einer absurden Situation: Als Präsident der E-AG, die Besitzerin der Grundparzelle ist, auf dem das zweite Windrad steht, hat er sich quasi selbst zu einer Stellungnahme ermahnen müssen. Auch ist Veith als BM in der Miteigentumsgemeinschaft Windkraft Marein. Deshalb habe er auch die Sitzung der Miteigentumsgemeinschaft letzte Woche nach dem allgemeinen Informationsteil aus Befangenheit verlassen. Danach kam es zur Behandlung des „Bauvergehens“.
Der Leiter des Projektmanagements bei Leitwind, Thomas Erlacher, sagt, dass das Genehmigungsprocedere die Firma Leitwind nicht betrifft. Erlacher widerspricht der Vermutung, dass derzeit ein neuer Generator in das große Windrad eingebaut werde. Technische Verbesserungsarbeiten werden - interessanterweise kurz vor einem möglichen Abbruch - allerdings vorgenommen. Man sei schon länger dabei, mit der Windkraft Marein über die Aufteilung der möglichen Abbruchkosten von rund 600.000 Euro zu verhandeln. Das Ergebnis wird wohl mit dem angekündigten Pressecomunique kommen. (eb)

Publiziert in Ausgabe 6/2012

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