Schlanders erzählt... Märchenherbst

Maerchenherbst24

 
 
Dienstag, 29 November 2011 00:00

Abbau „in gebotener Eile“

Mals/Bozen

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Aus für Windräder“ hat der „Vinschgerwind“ Anfang Oktober getitelt. Im Artikel wird der Energie- und Umweltlandesrat Michl Laimer zitiert. Er könne die Ermächtigung für die Windräder nicht verlängern, hat Laimer gesagt. Seit zwei Wochen, seit 17. November, eine Woche vor der Malser Gemeinderatssitzung, liegt in Mals nun das Schreiben vor, in dem Landesrat Laimer dem Malser BM Ulrich Veith einer Verlängerung eine Absage erteilt. Der Freiheitliche Sigmar Stocker hat mit einer Anfrage Laimers Schreiben ans Tageslicht geholt. Laimer bedauert darin, „mitteilen zu müssen, keine in meinem Ermessen befindliche Grundlage für eine positive Antwort zu orten.“ Ein positives Gutachten des Amtes für Landschaftsschutz sei „ausdrücklich am 27.10.2005 erloschen“. „Die nicht erfolgte Bauleitplanänderung wurde mit dem provisorischen Charakter der Anlage begründet und deshalb auch von den zuständigen Landesämtern so akzeptiert. Nach 8 Jahren dürfte diese Argumentation definitv gegenstandslos sein“, schreibt Laimer. Einen zeitlichen Kompromiss mit den Windradgegnern, den BM Ulrich Veith anstrebt, wird es wohl nicht geben. Laimer scheint auch in dieser Hinsicht mehr zu wissen, denn er schreibt an Veith: „Nachdem sich letzthin vermehrt auch in Teilen der Malser und Grauner Bevölkerung Unmut über die Anlage breit macht und selbst mein Zuwarten mit dieser vorliegenden Antwort keine Kompromisslösung vor Ort ermöglicht hat, rate ich nun, in gebotener Eile die entstandene Situation zu bereinigen und den Abbau zu verfügen.“ Die Sachlage ist demnach klar. Oder doch nicht?
Ein kleines Schlupfloch lässt Laimer noch offen, welches sich bei näherer Betrachtung allerdings als Glatteis bzw. als reine Zeitschinderei und, je nach Blickwinkel, als pure Frotzelei, herausstellt: „Falls die Betreiber hingegen der Überzeugung sind, auf der Grundlage der jüngst verabschiedeten Richtlinien für Windkraftanlagen, ein Gesuch für regulären Betrieb einreichen zu können, wird dies von den zuständigen Ämtern mit der üblichen Verlässlichkeit geprüft werden.“ (eb)

Publiziert in Ausgabe 24/2011

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