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Montag, 16 September 2024 09:52

Leserbriefe Ausgabe 19-24

Beides ist möglich, ein Park sowie eine zentrumsnahe Tiefgarage
Der SVP-Wirtschaftsausschuss der Marktgemeinde Schlanders reagiert verwundert auf die Presseaussendung der SVP Arbeitnehmer, welche in Bezug auf die Unterschutzstellung des Kapuzinerangers von einen Gewinn für die nachfolgenden Generationen spricht. Das Gegenteil sei der Fall.
Der Vorsitzende der SVP Wirtschaft Karl Pfitscher stellt klar, dass man weiterhin an der Realisierung einer Tiefgarage im Kapuzineranger, einerseits als Garagenstellplätze für Anrainer, sowie für Mitarbeiter und Kunden der nahe gelegenen Fußgängerzone dran bleiben wird. Beides ist möglich, eine schöne Parkanlage sowie eine Tiefgarage, so Pfitscher klar und deutlich. Der große Zuspruch aus den Reihen der Bevölkerung ermutigt uns weiter am Vorhaben fest zu halten. Wie bekannt hat die Gemeinde das Klosterareal um ca. 2,5 Mio € erworben, und nun soll laut Grobkonzept ein Park mit großzügiger Grünanlage entstehen. Das wird auch von den Wirtschaftstreibenden vollkommen unterstützt, wobei eine teilweise unterirdische Verbauung die Gestaltung des Parks kaum beeinträchtigt. Somit muss beides möglich sein. Zudem haben die Bürger von Schlanders an lässlich der Befragung zum Gemeindeentwicklungskonzeptes mehrheitlich festgehalten, dass es in Schlanders aufgrund des Verlustes von zwei größeren Parkplätzen, an zentrumsnahmen Parkplätzen fehlt. Das war für uns zusätzlich ein Auftrag, an einer zentrumsnahen Parkmöglichkeit für Anrainer,
Mitarbeiter und Kunden dran zu bleiben. Damit sich Schlanders als Bezirkshauptort weiterhin behauptet, bzw. auch als Wirtschaftsstandort, mit einer der schönsten Fußgängerzonen des Landes festigen kann, braucht es eben zentrumsnahe Park Möglichkeiten.
ln Erinnerung ruft Pfitscher auch, dass der bekannte Verkehrsexperte lng. Hermann Knoflacher bereits vor mehr als 20 Jahren den Bau der Tiefgarage im Kapuzineranger im Zuge der Realisierung der Fußgängerzone, unter bestimmten Auflagen begrüßt hat.
Abschließend bestätigt Pitscher im Namen des SVP Wirtschaftsausschusses von Schlanders, dass man nach wie vor für die Realisierung der Tiefgarage im Kapuzineranger eintreten wird, und weiterhin die Interessen der Anrainer und der Wirtschaftstreibenden samt Mitarbeiter unterstützen wird.
Presseaussendung der Vorsitzende des SVP Wirtschaftsausschuss Schlanders, Karl Pfitscher

 

Öffentliche Parkplätze in Südtirol
Nicht nur Wolf und Bär haben es geschafft dass ein Großteil der Südtiroler Bürger nicht mehr in deren geliebte Berge geht, sondern auch die aktuelle SVP-Politik. Es ist schon traurig und beschämend, dass wir Steuerzahlende Südtiroler Bürger dafür auch noch bezahlen müssen. Letztes Beispiel, die Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung von Ulten, dass der Parkplatz in Weissbrunn jetzt auch Gebührenpflichtig ist. Ist den SVP-Politikern wirklich nicht bewusst und bekannt, dass öffentlicher Grund in Südtirol ein Allgemeingut ist, und somit unser Besitz ist, oder bin ich da falsch informiert. Alle öffentlichen Parkplätze in Südtirol werden mit unseren Steuergeldern errichtet und instandgehalten, oder werden diese aus der SVP-Parteikasse finanziert. Alle Parkgebühren der öffentlichen Parkplätze in Südtirol werden nur
deshalb eingehoben um die Projekte und Zielsetzungen der SVP-Politik zu finanzieren. Die SVP-Politik finanziert und fördert seit Jahren mit unserem Steuergeld den Over-Tourismus, HDM, Tourist Card, Hotellerie, Urlaub auf dem Bauernhof, Skigebiete, Aufstiegsanlagen usw.
Sind wir steuerzahlende Südtiroler Bürger wirklich nur mehr dazu da, der SVP-Politik die Kassen zu füllen. Den Wohlstand in Südtirol gefährdet nicht die demografische
Entwicklung, sondern die Politik der SVP, höchste Lebensmittelpreise, teuerste Energiepreise, teuerste Wohn- und Mietpreise, höchste Inflation usw.
Darum appelliere ich an alle Wahlberechtigten Bürger Südtirols in Zukunft, Gemeindewahlen 2025, gut zu überlegen wen ihr eure Stimme gebt.
Elmar Karl Müller, Naturns

 

HAIKU – Gedicht
in Japan publiziert:

Herbstspaziergang –
im Zwielicht des Abends
nach innen gehn’.

© Helga Maria Gorfer, Schlanders

Kommentare und Anfragen an;
helga.gorfer58@gmail.com

 

Replik auf: „Südtirol. Hart, oder herzlich?“
1. Tourismus ist ein Geschäft: der Gast sucht eine Unterkunft, der Hotelier stellt sie zur Verfügung und wird dafür bezahlt. Wie herzlich es dabei zugeht, hängt von den beteiligten Personen ab - vom Gastgeber und vom Gast.
2. Wenn zehntausend Gäste mit eigenem Fahrzeug anreisen, sind die Strassen zwangsläufig voller. Im Übrigen haben die Landwirtschaft und alle, die zur Arbeit wollen, das gleiche Recht, die Strasse zu nutzen, wie die Freizeit Suchenden.
3. Es gibt auch Bevölkerungsteile, die nicht vom Tourismus profitieren, denen er einfach übergestülpt wird, zum Beispiel in Form von Verkehrslärm, Parkplatznot, überquellenden Mülleimern, Warteschlangen und in Höchstlautstärke zu jeder Tageszeit nach Hause Telefonierenden. Dass hier die Herzlichkeit gegenüber den Verursachern zu wünschen übrig lässt, ist nachvollziehbar.
Wenn man ein Land besucht, nimmt man Raum ein und hinterlässt Spuren, dessen sollte man sich bewusst sein.
Gerda Berger, Prad

 

Bis dato kein Gejammere
Der Kanton Graubünden hat beim Bundesrat in Bern um eine Abschussgenehmigung von 35 WÖLFEN beantragt. Dasselbe hat auch der Kanton Walis für 25 WÖLFE getan. Jungwölfe dürfen ab 3. September geschossen werden, egal wie viele. Der Kanton TESSIN- St.Gallen und der Kanton VAAD haben dasselbe vor. Sobald diese beiden Vorhaben öffentlich wurden, habe ich bis dato kein Gejammere, kein Geschrei von sogenannten Tierschützern (die wissen nicht mal wie man das schreibt) gehört oder irgendwo gelesen. Nur im schönen SÜDTIROL (und Italien) gibt’s diesen Verein. Diese Personen, die Bär und Wolf schützen, denen ist nicht zu helfen, denn die gehören allesamt in ein Gehege, wo sich Ihre Lieblinge aufhalten. Keine schlechte Idee? Ich glaube zu wissen, dass zig Tausende von Leuten gleicher Meinung sind. Sollte in unserem Land sowas passieren wie im Trentino, (ein 26-jähriger toter Mann), dann warten Leute heute schon darauf, um alle von dieser Sorte, egal welchen Beruf sie ausführen, zu VERKLAGEN.
Herbert Marseiler, Prad/Zürich

 

Klimagemeinde
Es fehlt in Schlanders an zentrumsnahen Parkplätzen, oder anders formuliert: Es fehlt an zentrumsnaher Lärmbelästigung und Luftverschmutzung.
Erich Daniel, Schlanders

 

Man muss mit allem rechnen – auch mit dem Guten
So geschehen, als unsere Mutter letztens eine gewisse Zeit im Krankenhaus Schlanders verbringen durfte. Sei es die äußerst fleißige und kompetente Versorgung der Patienten. Sei es die Freundlichkeit aller Bediensteten. Auch wenn sie teilweise (oder meistens) unter Zeitdruck standen, so ließen sie dies niemanden spüren. Die Überbringung schlechter Nachrichten, von Seiten des Arztes war würde- und verständnisvoll.
Genauso positiv war der „Grundtenor“ in der Ärztepraxis Latsch und sicherlich vielen weiteren Hausarzt-Einrichtungen im ganzen Land.
Die Sanität ist ein Riesenunternehmen, welches sicherlich nicht einfach zu führen ist. Mit zig Tausenden Problemen und Unzulänglichkeiten behaftet. Doch sollte darauf geachtet werden, darum gekämpft werden, falls notwenig…dass unsere kleinen Krankenhäuser in der Peripherie, weiterhin ihre Daseinsberechtigung behalten dürfen.
Im Krankenhaus Innichen nämlich, hat mein Mann ähnlich gute Erfahrungen gemacht. Und ist es nicht so, eine schlichte Milchmädchenrechnung meinerseits.. dass die großen Stadtkrankenhäuser zumindest ein wenig entlastet werden, wenn wir in unseren Tälern gut versorgt werden und dort bleiben dürfen?
Claudia Leoni - Pinggera; Latsch

 

Der Bürger als Zaungast – wie lange noch?
Alle fünf Jahre darf der Bürger in Südtirol seine Stimme im wahrsten Sinne des Wortes an der Urne „abgeben“. Nach dieser Handlung kann er bestenfalls als Zaungast das politische Geschehen beobachten, eingreifen darf er bislang nicht. Obwohl „Demokratie“ Herrschaft des Volkes bedeutet, wurde das Verhältnis völlig auf den Kopf gestellt. Das Volk, der Steuerzahler, wird in diesem System nicht als mündig erachtet. Die politischen Prozesse mitzugestalten ist ihm verwehrt. Nachdem das sich eigentlich fortschrittlich präsentierende Landesgesetz zur Direkten Demokratie und Partizipation 2018 in Kraft getreten ist, ist es den regierenden Politikern gelungen, mit spitzfindigen Einschränkungen und Auslegungen die Mitbestimmung durch das Wahlvolk zu verhindern und seine politische Einflussnahme auszuschalten.
Als Beispiel darf die von der Umweltschutzgruppe Vinschgau in Zusammenarbeit mit anderen Umweltorganisationen 2022 vorgelegte Artenschutzinitiative erwähnt werden. In monatelanger Kleinarbeit wurde von engagierten Bürgern unter fachkundiger Beratung ein Gesetzestext zum Schutz der Artenvielfalt in Südtirol ausgearbeitet. Dieser sollte den Wählern zur Abstimmung vorgelegt werden. Damit Volksabstimmungen in Südtirol stattfinden können, ist vorgesehen, dass diese von einer Kommission zugelassen werden. Im angesprochenen Fall hat die von der Landesregierung ernannte Kommission kurzerhand die Volksinitiative abgelehnt. Den Bürgern wäre nur ein teurer, aus Eigenmitteln zu finanzierender Rekurs übrig geblieben. Ein Blick in die Schweiz zeigt uns, dass dort dem Bemühen der Bürger zur Mitgestaltung des gesellschaftlichen Lebens eine völlig andere Wertschätzung zuteil wird. Am 22. September 2024 wird dort über die Biodiversitäts-Initiative abgestimmt. Bund und Kantone sollen verpflichtet werden, mehr geschützte Gebiete zu schaffen und mehr Geld für die Biodiversitätsförderung in die Hand zu nehmen. Der Südtiroler Bevölkerung blieb die Abstimmung über dieselbe Thematik verwehrt.
Vor den letzten Landtagswahlen haben sich mehrere Parteien dazu verpflichtet die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, um Volksabstimmungen in Zukunft zu ermöglichen. Jene unnötigen Hürden und Erschwernisse, welche die Bürgerbeteiligung und Bürgerinitiative blockieren, sollen damit endlich beseitigt werden. Dazu stehen nun zwei Landesgesetzesvorlagen zur Behandlung an. Die Parteien, welche sich vor den Landtagswahlen verpflichtet haben, müssen nun gemeinsam handeln. Alle im Südtiroler Landtag vertretenen Parteien haben die Chance Bürgernähe zu beweisen und im Sinne einer Konkordanzpolitik gemeinsam für das Ende der Blockade zu stimmen. Mit großer Aufmerksamkeit werden deshalb die diesbezüglichen Diskussionen in der Gesetzgebungskommission und das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten verfolgt. Das grundsätzliche Gegeneinander zugunsten des Gemeinwohls beiseite zu legen, würde der Südtiroler Politik Ansehen und Sympathie verleihen.

Gemeinsame Pressemitteilung von Dachverband für Natur- und Umweltschutz
und Umweltschutzgruppe Vinschgau

Reschen/Nauders/Martina - Einigung der Regierungen der Länder Südtirol, Tirol sowie des Kantons Graubünden auf Maßnahmen für regionalen Güterverkehr während geplanter Vollsperre der Reschenbundesstraße ab Oktober 2024
Wegen der Bauarbeiten an der Kanzelgalerie muss vom 8. Oktober bis zum 20. Dezember 2024 die B180 Reschenbundesstraße gesperrt werden. Um die Auswirkungen auf den regionalen Güterverkehr zu minimieren, wurden Lösungsvorschläge erarbeitet. Die Landeshauptleute Arno Kompatscher und Anton Mattle vertieften das Problem am Rande des Forum Alpbach. Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider tauschte sich mit der Graubündner Regierungsrätin Carmelia Maissen aus. Mit der Bezirkshauptmannschaft Landeck wurden die verkehrstechnischen Details der Lösungen erarbeitet.
Während der Sperre der B180 Reschenbundesstraße wird der Verkehr über die B185 Martinsbrucker- und die B184 Engadiner Straße sowie über das Schweizer Staatsgebiet umgeleitet.
Kleinlaster, die im Ziel- oder Quellverkehr zwischen dem Vinschgau und Nordtirol eingesetzt werden, können die Umleitungsroute über Martina ohne zeitliche Einschränkungen befahren. Dies betrifft die Gemeinden Graun, Mals, Taufers, Glurns, Schluderns, Prad, Stilfs, Laas, Schlanders, Martell, Latsch, Kastelbell-Tschars, Schnals, Naturns, Plaus und Partschins.
Für Sattelschlepper im lokalen Güterverkehr, die im Ziel- oder Quellverkehr zwischen dem Vinschgau und Österreich unterwegs sind, gelten Zeitfenster zur Nutzung der Ausweichroute über Martina. Diese lauten von 3.30 bis 5.30 Uhr (mit Ausnahmegenehmigung der Bezirkshauptmannschaft Landeck und der Kantonspolizei Graubünden) sowie von 19 bis 22 Uhr (mit Ausnahmegenehmigung der Bezirkshauptmannschaft Landeck).
Der lokale Güterverkehr zwischen dem Vinschgau und Österreich, der durch die Schweiz verläuft, ist dank der Verhandlungen der Landesregierung von Zollformalitäten befreit. Bei Kontrollen müssen Nachweise für einen Transit durch die Schweiz vorgelegt werden.
„Es ist erfreulich, dass es gelungen ist, für Unternehmen im Vinschgau eine Lösung zu finden, die den Fortbestand des Warenverkehrs sicherstellt“, erklärte Kompatscher. „Dank der konstruktiven Zusammenarbeit konnte erreicht werden, dass ein Zeitfenster am Morgen und am Abend für den Schwerverkehr eingerichtet wird. Somit muss der Warenverkehr im oberen Vinschgau keinen größeren Umweg in Kauf nehmen“, betonte Alfreider.
Derzeit ist die Reschenbundesstraße bis zum 27. September 2024 täglich zwischen 8 und 18 Uhr gesperrt. Vor und nach den Sperrzeiten werden Sattelschlepper über die B180 umgeleitet. Als Umleitung stehen die B185 Martinsbrucker Straße und die B184 Engadiner Straße zur Verfügung.

Montag, 16 September 2024 09:50

Zweite Phase der CHRIS-Studie

Vinschgau - Alle werden nach und nach eingeladen.
Die Studie zur Gesundheit in Südtirol CHRIS befindet sich in der zweiten Phase: Von den insgesamt rund 13.400 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus dem Vinschgau haben schon mehr als 3.800 die Nachuntersuchung oder so genannte Follow-up-Untersuchung hinter sich. CHRIS untersucht das genetische und molekulare Zusammenspiel in unserem Körper und wie dies mit unserem Lebensstil zusammenhängt.
Ziel der Studie von Eurac Research und dem Südtiroler Sanitätsbetrieb ist es, besser zu verstehen, welche Faktoren die Gesundheit der Menschen fördern und wie man verbreiteten chronischen Erkrankungen (z.B. Diabetes, Herzerkrankungen, Tremor) vorbeugen kann. Der Schwerpunkt liegt darauf, die Vorsorge gezielt und kontinuierlich zu verbessern.
Die Nachuntersuchung ist der Erstuntersuchung sehr ähnlich: Blut- und Urinproben, klinische Untersuchungen einschließlich Blutdruckmessung, EKG, Gewichts- und andere anthropometrische Messungen, Riechtest, Fragebögen und ein Gespräch über Lebensstil und Krankengeschichte. Die Termine – bis zu acht am Tag – finden vormittags von Montag bis Freitag statt und dauern rund zweieinhalb bis drei Stunden. Die Ergebnisse der Körpermessungen, der Blut- und Harnanalyse, sowie das EKG werden den Teilnehmenden kostenlos zur Verfügung gestellt.
„Die Nachuntersuchungen, die in Präsenz stattfinden, liefern sehr wertvolle Daten: Dass wir derart vollständige Folgeuntersuchungen durchführen können, macht die CHRIS-Studie als Ressource für die biomedizinische Forschung noch einzigartiger“, erklärt Peter Pramstaller, der Leiter der CHRIS-Studie und des Instituts für Biomedizin von Eurac Research. „Ich bin den Vinschgerinnen und Vinschgern sehr dankbar, die die CHRIS-Studie seit Beginn im Jahr 2011 so engagiert unterstützen und jetzt auch zum zweiten Mal wieder dabei sind.“
Die Einladungen zur Folgeuntersuchung gehen automatisch an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der ersten Studienphase. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, deren Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer bzw. E-Mail) sich geändert haben, können sich im Studienzentrum melden. Hierzu kann man persönlich im Studienzentrum im Krankenhaus Schlanders vorbeikommen, eine E-Mail schreiben (chris@eurac.edu) oder anrufen
(Montag bis Freitag 7.30-12.30/13.30-16 Uhr, Tel. 0471/ 055502).

Die dritte Gesetzgebungskommission des Landtages hat heute, die von der Landesregierung vorgeschlagenen Änderungen zum Haushalt genehmigt. „Darin enthalten sind weitere 30 Millionen Euro für die im BÜKV und für das Lehrpersonal der Schulen staatlicher Art vorgesehene Akontozahlung. Ein weiterer Schritt, um noch heuer einen ersten Teilvertrag mit einer Akontozahlung umsetzen zu können“, zeigt sich SVP-Fraktionssprecher Harald Stauder erfreut.

Nach den jüngsten Gesprächen mit den Gewerkschaften haben Landeshauptmann Arno Kompatscher und Personallandesrätin Magdalena Amhof erste Schritte gesetzt und dem Landtag einen Vorschlag zu Haushaltsänderungen vorgelegt, der auch Mittel für einen ersten Teilvertrag für den bereichsübergreifenden Bereich und auch für das Lehrpersonal der Schulen staatlicher Art vorsieht.

Die 3. Gesetzgebungskommission des Landtages hat diese Änderungen zum Haushaltsvorschlag 2024-2026 am heutigen Montag (16. September) gutgeheißen. „Somit kann der Landtag bei seiner nächsten Sitzung Anfang Oktober weitere 30 Millionen Euro für eine erste Auszahlung der Inflationsanpassung zur Verfügung stellen“, erklärt Stauder. Im Haushalt 2024 waren bisher 150 Millionen Euro vorgesehen. Davon wurden jedoch 80 Millionen Euro bereits für laufende Vertragsverhandlungen in verschiedenen Bereichen verpflichtet. Mit diesen zusätzlichen 30 Millionen Euro stehen nun also 100 Millionen Euro für eine weitere Anzahlung auf den Inflationsausgleich zur Verfügung. Die Auszahlung des restlichen Betrages wird im Frühjahr 2025 erfolgen.

„Um den Verlust der Kaufkraft der letzten Jahre auszugleichen und den Landesangestellten angemessene Löhne bieten zu können, ist es wichtig, dass bereits im heurigen Haushalt Teile der dafür notwendigen Geldmittel eingeplant werden. Zusätzliche Geldmittel werden dann natürlich in der anstehenden Haushaltsplanung für das Jahr 2025 vorgesehen“, so Stauder.

Weitere Haushaltsänderungen, die heute in der dritten Gesetzgebungskommission genehmigt wurden, betreffen jeweils weitere 15 Millionen Euro für die Wildbachverbauung und den Steinschlag- und Lawinenschutz.

sa

 

Die Biolandwirtschaft muss in der europäischen Agrarpolitik ihren Platz haben und stärker unterstützt werden, damit sie die Chance hat, vom Markt getragen zu werden. Das hat der Südtiroler EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann in seiner Rede beim europäischen Biokongress gefordert, den die IFOAM, die Dachorganisation der europäischen Vereinigungen der Biolandwirtschaft, derzeit in Budapest ausrichtet. Dorfmann hat dabei auch Südtirol als positives Beispiel angeführt.

Beim „European Organic Congress 2024“ kommen dieser Tage Vertreterinnen und Vertreter der Biolandwirtschaft aus ganz Europa zusammen, um sich über neueste Entwicklungen auszutauschen. Diese betreffen auch die Agrarpolitik – jene in den einzelnen Staaten genauso wie die europäische. „Die gemeinsame europäische Agrarpolitik fördert eine nachhaltig produzierende Landwirtschaft und das heißt natürlich auch, dass sie der Biolandwirtschaft zugutekommen muss, damit diese sich positiv entwickeln kann“, so Dorfmann. 

Dies sei umso wichtiger, nachdem die Biolandwirtschaft eine schwere Zeit hinter sich habe. „Ich bin überzeugt, dass sich der Markt für Bioprodukte nach der schwierigen Situation der letzten Jahre mittelfristig erholen und stabilisieren wird“, so der EU-Parlamentarier. Das Beispiel Südtirol zeige, so ist Dorfmann überzeugt, wie gut sich Bioprodukte nicht nur in Nischen, sondern auch in den großen landwirtschaftlichen Sektoren entwickeln könnten: „Ein wichtiger Teil unserer Produktion von Äpfeln, Wein sowie Milch und Milchprodukten kommt mittlerweile aus dem biologischen Anbau und kann sich auf dem Markt behaupten“, erklärte der EU-Abgeordnete in seiner Rede in Budapest.

Darin unterstrich Dorfmann auch, wie wichtig die Biolandwirtschaft für die Zukunft des gesamten Agrarsektors sei. „Sie ist einer der Impulsgeber in der Entwicklung der Landwirtschaft in Europa“, so der EU-Parlamentarier. Die Biolandwirtschaft zu fördern und in ihrer Entwicklung zu unterstützen, sei demnach auch eine Investition in die Zukunft der Landwirtschaft. „Die EU-Agrarförderung ist kein Selbstzweck, sondern darauf ausgerichtet, unsere Lebensgrundlagen zu sichern“, erklärte Dorfmann – und zwar langfristig: „Deshalb zielt die EU mit der gemeinsamen Agrarpolitik auch darauf ab, junge Menschen in die Landwirtschaft zu bringen oder sie in diesem Sektor zu halten und dabei kommt der Biolandwirtschaft eine bedeutende Rolle zu.“ 

Maßnahmen umfassen Vereinfachungen von Regelungen der Wohnbauförderung, neue Instrumente zum Schaffen von Wohnraum für Einheimische und Änderungen bei GIS, touristische Nutzung und Energiebonus

BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat sich heute (10. September) auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum leistbaren Wohnen geeinigt. Die Maßnahmen betreffen verschiedenste Bereiche und wurden bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Landesregierung von Landeshauptmann Arno Kompatscher und Landesrat Peter Brunner vorgestellt. 

"Wir leben in einem Land, in dem die Nachfrage nach Wohnraum, auch jene von außen, sehr groß ist. Es geht mit dem Paket darum, die Nutzung des Wohnraumes für Einheimische stärker zu schützen und angebotsseitig Maßnahmen zu setzen", führte Landeshauptmann Kompatscher aus. Andererseits sei es der Landesregierung wichtig, die Südtiroler Familien noch besser darin zu unterstützen, eigenen Wohnraum entweder durch Erweiterung bestehender Gebäude oder durch den Bau oder Kauf von Wohnungen, zu erhalten. Zu diesem Zweck wird im Ressort von Wohnlandesrätin Ulli Mair an Vereinfachungen und Anpassungen der bestehenden Förderungen gearbeitet. Damit sollen die Ämter Verfahren schneller abwickeln können, vor allem sollen aber auch die Bürgerinnen und Bürger von der Bürokratie entlastet werden.

Wohnen mit Preisbindung, Energiebonus und Wintergärten 

Im Bereich der Raumordnung wird in den nächsten Wochen die Durchführungsbestimmung zum Wohnen mit Preisbindung umgesetzt. Dies werde vor allem in Gemeinden, in denen aufgrund der aktuellen Immobiliensituation die Preise sehr hoch sind, den Nutzen bringen, Wohnungen zu einem erschwinglichen Preis zu errichten, hob Landesrat Peter Brunner hervor. 

Gleichzeitig werden die Regelungen für die Anwendung des Energiebonus im Landwirtschaftsgebiet und für die Errichtung von Wintergärten in Wohnzonen erlassen für Gebäude, die vor dem 4. September 2007 bestanden haben. "Die hier neu entstandene Kubatur wird als Wohnraum für Ansässige zur Verfügung stehen und ist damit ein konkreter Beitrag zum leistbaren Wohnen", betonte der Landesrat. Außerdem werde damit die Möglichkeit für die bessere Nutzung bestehender Immobilien erweitert, führte der Landeshauptmann aus.

Damit einher geht die Ausweitung der Konventionierungspflicht, ganz im Sinne des Schutzes der Einheimischen bzw. des Vorbehaltes von Wohnraum für die lokale Bevölkerung. Konventionierung bedeutet, dass nur jende Wohnraum nutzen, die bestimmte Anforderungen (wie Ansässigkeit oder Arbeit in Südtirol) erfüllen. Auch die Dauer der Sozialbindung, die sicherstellt, dass die geförderte Person/Familie die Wohnung selbst nutzt, wird verlängert. Diese Bindungen sollen sicherstellen, dass Wohnraum nicht zweckentfremdet oder zu Spekulationszwecken genutzt und stattdessen für den Wohnbedarf der einheimischen Bevölkerung verwendet wird.

Klare Regeln für Privatzimmervermietung

Auch im Bereich der Privatzimmervermietung wird es, auf Vorschlag von Landesrat Luis Walcher, eine Reihe von Neuregelungen geben: "Hier geht es darum, die traditionelle, geschützte und ordentlich geregelte Form der Privatzimmervermietung klar vom Wildwuchs, der durch Plattformen wie Airbnb geschaffen wurde und der vielfach zu Missbrauch geführt hat, zu trennen und dieses Phänomen entsprechend auch einzudämmen. Dies gelingt durch eine klare und strenge Regelung der Voraussetzungen für diese Tätigkeit", erklärte Landeshauptmann Kompatscher. Damit wird auch die allfällige Ermächtigung beziehungsweise die Zuteilung von Betten eingeschränkt und fokussiert werden. 

Änderungen gibt es auch im Hinblick auf die Gemeindeimmobiliensteuer: "Es wird künftig nicht mehr so sein, dass die GIS für die Vermietung von Wohnungen an Einheimische sogar höher ist als jene für die touristische Nutzung, das wird mit diesem Maßnahmenpaket in Absprache mit dem Gemeindenverband abgeschafft", sagte Landeshauptmann Kompatscher.

Das umfangreiche Maßnahmenpaket soll großteils in den nächsten Wochen, in jedem Fall innerhalb dieses Jahres umgesetzt werden. Einzelne Maßnahmen bedürfen einer längeren Vorlaufzeit, sodass die Umsetzung in den Beginn des nächsten Jahres hineinreicht. Die Einhaltung all dieser Regelungen zum stärkeren Vorbehalt des Wohnraumes für Einheimische soll durch konsequente und genaue Kontrollen und entsprechende Strafen gewährleistet werden. Dafür soll künftig auch auf externe Dienstleister zurückgegriffen werden können.

ck

Landesregierung genehmigt Kriterien für die Gewährung von Beiträgen für die Produktion und die wirtschaftliche Verwertung von Musikwerken - Ansuchen bis 31. Oktober stellen

BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat heute (10. September) Richtlinien für die "Gewährung von Beiträgen für die Produktion und die wirtschaftliche Verwertung von Musikwerken" für den Dreijahreszeitraum 2024-26 genehmigt. Dem Beschluss vorausgegangen war die Einbindung von Vertretern der lokalen Musikbranche. 

Mit dem heutigen Beschluss, eingebracht von Landesrat Marco Galateo, wird ein neuer Musikfonds eingerichtet, der die wirtschaftlichen Auswirkungen kultureller und kreativer Aktivitäten unterstützt. Gefördert wird die Bewahrung des musikalisch-kulturellen Erbes. Südtirol soll zudem als attraktiver Standort für Musikproduktionen und der damit zusammenhängenden Berufe gestärkt werden. "Wir wollen mit diesem Beitrag unsere lokalen Künstlerinnen und Künstler, ebenso wie die in der Musikbranche tätigen Unternehmen fördern. Damit investieren wir in Kreativität, in Talente, in die Professionalisierung und in unser Land als ganzes", ist Landesrat Galateo überzeugt.

Anspruchsberechtigt sind freiberuflich tätige Berufsmusikerinnen und -musiker sowie Musikgruppen und Unternehmen der Musikwirtschaft (mit Eintragung ins Unternehmensregister der Handelskammer). Der Förderbeitrag liegt zwischen 10.000 und 100.000 Euro, ein Expertengremium überprüft und begutachtet den kulturellen, inhaltlichen und wirtschaftlichen Wert der eingereichten Musikprojekte. Entsprechende Anträge können bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres beim Landesamt für Handwerk und Gewerbegebiete eingereicht werden. 

red/ck

Landesregierung gewährt Sta AG Investitionsbeitrag für den Kauf von Zügen und Ersatzteilen von rund 34 Millionen Euro - Ankauf von zehn Zuggarnituren geplant.

BOZEN (LPA). Die Landesregierung unterstützt den Ankauf von Zügen für den Ausbau des Bahnverkehrs in Südtirol. Auf Vorschlag von Mobilitäts- und Infrastrukturenlandesrat Daniel Alfreider hat die Landesregierung heute (10. September) beschlossen, der Inhouse-Gesellschaft Südtiroler Transportstrukturen AG (Sta) rund 34 Millionen Euro für den Kauf von zehn Zuggarnituren und strategischen Ersatzteilen bereitzustellen.

„Investitionen in die Schiene sind die wichtigsten Investitionen, die wir laut Südtirolplan für die Mobilität von Morgen und somit für eine nachhaltige Mobilität machen. Die Bahn ist das Rückgrat des öffentlichen Verkehrs und muss besonders zuverlässig funktionieren“, betont Alfreider.

Mit den bereitgestellten Geldern wird die Sta zehn FLIRT-Garnituren der italienischen Bahngesellschaft Trenitalia erwerben. Zudem wird eine Servicelokomotive für die Vinschger Bahn angeschafft, um bei Störungen schnell reagieren zu können und die Zuverlässigkeit des Bahnnetzes zu erhöhen. Auch der Ankauf von Ersatzteilen für die neuen Elektrozüge wird die Zuverlässigkeit des Schienennetzes stärken.

san

Montag, 09 September 2024 14:45

Achammer, es isch Zeit

Jetzt zu Schulbeginn wiederholt sich leider das Szenario aus dem Frühjahr: Mängel beim Transportdienst für SchülerInnen mit Behinderung und erzürnte Eltern wegen der erneut auftretenden Probleme, die das Leben der betroffenenen SchülerInnen und deren Familien wiederum auf eine harte Probe stellen. Das Team K fordert nun ein rasches Eingreifen des Landesrates und Konsequenzen für den Anbieter.  Die Schonfrist muss vorüber sein bei einem so essentiellen Dienst, für den Millionen an Steuergeldern ausgegeben werden. Aber vor allem für einen Dienst, der in den letzten Jahren reibungslos geklappt hatte.   

Ein siebenjähriges Kind mit Behinderung, das doppelt so lange wie bisher mit dem Transportdienst unterwegs ist und auch noch mit Verspätung zum Unterricht gebracht wird. Fehlende Kindersitze, überforderte Fahrer, keine Informationen oder Erreichbarkeit bei der Reklamationsstelle, und um 19.00 Uhr am Vorabend werden Eltern informiert, dass das Kind mit Behinderung am nächsten Tag nicht abgeholt und zur Schule gebracht werden könne. Die Eltern sollten sich bitte selbst organisieren. In Brixen hat eine Klassenlehrerin die Schülerin mit Rollstuhl heute sogar persönlich nach Hause gebracht, weil der Transportdienst nicht funktioniert hat. 

“Seit Schulbeginn erreichen mich solche und ähnliche Klagen und Situationsberichte verzweifelter Eltern. Der neu vergebene Transportdienst für SchülerInnen mit Behinderung scheint die Anfangsschwierigkeiten, für die man im Mai noch um Verständnis gebeten hatte, nicht überwunden zu haben. Landesrat Achammer hatte versprochen, zu Schulbeginn ein genaues Auge auf die Situation haben zu wollen und wenn es nicht klappt, sofort zu intervenieren. Es ist diese Zeit zum Handeln nun gekommen, und es müssen Konsequenzen gezogen werden. Alles außer die Wiederherstellung eines funktionierenden Dienstes ist nicht akzeptabel”, so Alex Ploner vom Team K zur aktuellen Situation beim Schülertransport für Menschen mit Behinderung. 

An Sicherung der Fußgängerbrücke wird gearbeitet – Wallfahrtskirche Dreibrunnen auch dank Ablenkdamm von Mure verschont

STILFS (LPA). In der Nacht auf den heutigen Montag (9. September) ist vom Eiswandfernerbach in Trafoi in der Gemeinde Stilfs eine Mure abgegangen. Der Grund dafür waren die starken Niederschläge, im Ortlergebiet sind in den vergangenen 24 Stunden über 70 mm Niederschlag gefallen. Beim Murgang wurde das Bachbett oberhalb der Fußgängerbrücke in der Nähe der "Heiligen Drei Brunnen"-Kirche vollständig mit Geschiebematerial aufgefüllt. "Wir haben einen großen Bagger vor Ort und versuchen, das Bachbett unter der Brücke frei zu schöpfen, damit diese nicht total übermurt oder weggeschwemmt wird", informiert Peter Egger, Direktor des Amtes für Wildbach- und Lawinenverbauung West in der Agentur für Bevölkerungsschutz. Derzeit sei jedoch der Abtransport von Material nicht möglich, weil auch die Zufahrtsstraße an einer Stelle unterbrochen ist.

Die Wallfahrtskirche selbst ist nicht zu Schaden gekommen – anders als Ende August 2023, als die kleine Kirche vermurt wurde und großer Sachschaden entstand. Im Anschluss daran hatte das Landesamt für Wildbach- und Lawinenverbauung West einen Ablenkdamm geplant und umgesetzt, der bei dem gestrigen Murgang Wirkung gezeigt hat. "Dieses Ereignis zeigt, dass die bereits in Vergangenheit getroffenen Maßnahmen hilfreich waren, um größeren Sachschaden zu vermeiden", ist der Direktor der Agentur für Bevölkerungsschutz, Klaus Unterweger, überzeugt.

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