Kommentar von Magdalena Dietl Sapelza - Das neue Landesgesetz Raum und Landschaft tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft. Der Flächenverbrauch soll eingedämmt werden. BM und Gemeinderäte erhalten mehr Verantwortung. Es stellen sich nun die Fragen: Wie gehen sie damit um? Und wie schnell schaffen sie es z.B. bei der Festlegung der Siedlungsgrenze die verschiedenen Interessen unter einen Hut zu bringen? Denn möglicherweise möchten viele ihr Grundstück innerhalb der Siedlungsgrenze wissen, um es gewinnbringend nutzen zu können? Langwierige und hitzige Diskussionen sind vorprogrammiert, man denke an Großgemeinden mit mehreren Fraktionen. Und da sind noch die Ausnahmen im Gesetz, die möglicherweise wiederum die Tür für Spekulationen offen lassen.