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Rom/Bozen/Vinschgau - Großraubwild: Bedeutender Schritt für Autonomie und Almwirtschaft - Der Verfassungsgerichtshof hat bestätigt: Südtirols Gesetz für ein eigenständiges Wolf- und Bärenmanagement stimmt mit den Zuständigkeiten der Autonomie überein und ist somit rechtskräftig. Genau ein Jahr, nachdem der Südtiroler Landtag das Gesetz „Vorsorge- und Entnahmemaßnahmen bei Großraubwild“ verabschiedet hat, hat das Verfassungsgericht heute (Dienstag, 16. Juli) eben dieses Gesetz für verfassungskonform erklärt. Dies hat das Presseamt des Verfassungsgerichtes in einer Aussendung mitgeteilt. Auch das von der Provinz Trentino beschlossene Großraubwild-Gesetz wurde gleichzeitig bestätigt.
Entsprechend groß ist die Freude in Südtirol. Landeshauptmann Arno Kompatscher spricht in einer ersten Reaktion von einer „bedeutenden Bestätigung unserer Vorgangsweise.“ Das Gericht erkenne Südtirols autonome Zuständigkeit und Verantwortung zum Schutz der traditionellen Almwirtschaft an.
Auch Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler, der das Gesetz vergangenes Jahr mit Senator Meinhard Durnwalder erarbeitet hatte, freut sich: „Das Gericht erkennt an, dass der Schutz unserer Berglandwirtschaft zumindest gleich wichtig ist wie der Umweltschutz. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einem eigenständigeren Großraubwild-Management.“
Dennoch gibt sich die Landesregierung auch vorsichtig: Landeshauptmann Kompatscher und Landesrat Schuler sind sich einig, dass nun die Hinterlegung des Urteils abzuwarten ist, um die nächsten konkreten Schritte zur Umsetzung des Gesetzes zu tun.

Publiziert in Ausgabe 15/2019

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