Neues von der Agentur der Einnahmen
Mit dem Stabilitätsgesetz 2016 ist der Möbelbonus für „Junge Paare“ eingeführt worden.
Nachdem das Gesetz sehr allgemein formuliert ist, sind mehrere Unklarheiten über die konkrete Anwendung aufgetreten. Daher hat die Agentur der Einnahmen mit Rundschreiben Nr. 7/E vom 31. März 2016 Klarstellungen und Anwendungsbestimmungen erlassen.
1. Wer kann den Möbelbonus für „Junge Paare“ anwenden?