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Die Landesregierung hat heute (28. Mai) dem Jahresprogramm 2024 der landeseigenen Sta zugestimmt. Sie stellt 18 Millionen Euro für die laufenden Tätigkeiten bereit. 

Ein großer Teil des Geldes im Jahresprogramm 2024 der landeseigenen Sta – Südtiroler Transportstrukturen AG, nämlich rund 5,7 Millionen Euro, ist für die Führung der Infrastruktur der Vinschger Bahn zweckgebunden. Die übrigen rund 12,3 Millionen Euro werden für verschiedene, laufende Sta-Tätigkeiten verwendet, vor allem für die ordentliche Instandhaltung von Bahnhöfen, Remisen und verschiedener Immobilien. Die Landesregierung hat heute (28. Mai) auf Vorschlag von Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider das Sta-Jahresprogramm genehmigt.

Vielfältige Aufgaben im Bereich nachhaltige Mobilität

Auch die Initiativen im Bereich der nachhaltigen Mobilität (Green Mobility) und der Verkehrssicherheit in dem von der Sta geführten Safety Park werden mit den nunmehr freigegebenen Mitteln finanziert, außerdem die südtirolmobil-Infopoints, das südtirolmobil-Service Desk sowie die laufende Pflege und Bereitstellung der Fahrpläne. Rund 5000 Kontakte pro Monat verzeichnen die Mitarbeitenden beim Service- und Informationszentrum der sta. Dabei geht es um Auskünfte zum Fahrplan genauso wie um verlorene Gegenstände oder Beschwerden über die Dienste.

Seit vielen Jahren sei die Sta verlässlicher Partner der Landesregierung, wenn es um die öffentliche Mobilität geht, sagt Mobilitätslandesrat Alfreider: "Die STA kümmert sich um einen nachhaltigen, qualitativen und hochwertigen Ausbau von Mobilitätsprojekten. Der Zug stellt dabei das Rückgrat der Mobilität von Morgen dar: In diesem Bereich ist die Sta wichtiger Partner".

red/san

Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin erhalten künftig Förderungen für den Ankauf von diagnostischen Geräten. Die Landesregierung hat den Vorschlag von Landesrat Messner heute (28. Mai) genehmigt.

In ihrer heutigen Sitzung hat die Landesregierung den Beschluss gutgeheißen, wonach Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin eine Förderung für den Ankauf von Medizinprodukten für die Diagnostik der ersten Ebene beantragen können. Dabei geht es um Geräte für die Durchführung von Elektrokardiogrammen, tragbare Ultraschallgeräte, Blutbild-Lesegeräte, Holter-Blutdruckgeräte, Doppler ABI, Spirometer, Dermatoskope oder Audiometer. Anspruchsberechtigt sind Ärztinnen und Ärzte, die in einer vernetzten Gruppenmedizin organisiert sind.

„Mit der richtigen Ausstattung kann die Ärztin oder der Arzt für Allgemeinmedizin viele Gesundheitsfragen im Vorfeld klären und besser einschätzen, welche Art der diagnostischen Vertiefung durch die entsprechende Fachabteilung im Krankenhaus notwendig ist oder auch nicht notwendig ist“, erläuterte Gesundheitslandesrat Hubert Messner im Rahmen der Pressekonferenz nach der Landesregierung. „Durch die Förderung für den Ankauf solcher Geräte wird die hausärztliche Tätigkeit attraktiver, und wir schaffen Anreize für die Zusammenschlüsse in vernetzten Gruppenmedizinen, die für die Gewährleistung der Betreuungskontinuität wichtig sind“, so Messner.

Festgelegt wurden die förderbaren Höchstbeträge, die im Falle von gemeinsamer Nutzung durch mehrere Ärztinnen oder Ärzte in einem Gemeinschaftsambulatorium um 50 Prozent erhöht werden. Die Förderung kann für jedes der Geräte jeweils einmal innerhalb von fünf Jahren beantragt werden und darf 50 Prozent des Kaufpreises nicht überschreiten. Weitere spezifische Geräte können gefördert werden, wenn die Antragsstellenden einen Facharzttitel oder eine zusätzliche Masterausbildung besitzen und das Gerät in Zusammenhang mit der Diagnosetätigkeit im entsprechenden Fachgebiet steht. Mit Ausnahme der Blutbild-Lesegeräte ist auch eine Fortbildung zur Anwendung des jeweiligen Medizinproduktes Voraussetzung für den Erhalt der Förderung.

Gesuche können ab 1. bis zum 30. November 2024 beim Amt für Verwaltungsausgaben des Sprengels im zuständigen Gesundheitsbezirk des Südtiroler Sanitätsbetriebs eingereicht werden, in den Folgejahren werden die Gesuche im Dezember entgegengenommen. Für 2024 stehen insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung; weitere 400.000 Euro sind jeweils für 2025 und 2026 vorgesehen.

red

Die Einheitlichen Garantiekomitees von Land, Sanitätsbetrieb, Gemeinden Bozen und Meran sowie der Freien Universität haben gemeinsame Leitlinien für das Wohlbefinden am Arbeitsplatz erarbeitet.

Im Mai vergangenen Jahres wurde anlässlich der Tagung "Arbeit im Wandel: Erfolgreich mit den Herausforderungen der Zeit Schritt halten" ein Prozess zur Erarbeitung einer gemeinsamen Charta für das Wohlbefinden am Arbeitsplatzeingeleitet (LPA hat berichtet). Die damals anwesenden 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterschiedlicher Ebenen der öffentlichen Verwaltungen) hatten bei der Tagung in der Universität Bozen den entsprechenden Input gegeben, um einen gemeinsamen Leitfaden zu erarbeiten. 

Die Arbeitswelt befindet sich in stetigem Wandel, dieser betrifft auch die öffentliche Verwaltung als Arbeitgeber. Ende 2022 waren insgesamt 50.594 Frauen und Männer im öffentlichen Dienst beschäftigt. Dies geht aus einer Untersuchung des Landesstatistikinstituts Astat hervor. Davon arbeiten 43.367 in den lokalen Verwaltungen (Land, Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Sanitätsbetrieb), 5988 in staatlichen Verwaltungen (Ministerien, Polizei, Militär), 1239 bei Staatsbahn und Post.

Das Angebot einer gesunden, angenehmen und einladenden Arbeitsumgebung, die Festlegung expliziter und klarer Arbeitsziele, die dann auch kohärent umgesetzt werden, die Anerkennung und die Förderung der Fähigkeiten und Beiträge der Mitarbeitenden: Dies sind einige der fünfzehn Grundprinzipien, die eine Organisation beachten sollte, um das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu fördern und zu erhalten. 

Die Charta ist nun erstellt und wurde in allen drei Landessprachen veröffentlicht. Sie ist auf den jeweiligen Homepages der Garantiekomitees bzw. des Beirates für Chancengleichheit der Freien Universität Bozen online abrufbar. Im Landeswebportal ist die Charta im Bereich Personal zu finden.

Die Einheitlichen Garantiekomitees (EGK) für die Chancengleichheit, die Förderung des Wohlbefindens der Beschäftigten und gegen die Diskriminierung in den öffentlichen Verwaltungen, wurden durch das Gesetz Nr. 183 vom 4. November 2010 eingerichtet. Die Einheitlichen Garantiekomitees (EGKs) von Land Südtirol, Südtiroler Sanitätsbetrieb, Gemeinden Bozen und Meran und der Freien Universität Bozen haben sich vernetzt und unter anderem die gemeinsame Charta erarbeitet. Aufgabe der Komitees ist es, ein Arbeitsumfeld zu gewährleisten, das durch die Einhaltung der Grundsätze der Chancengleichheit und des organisatorischen Wohlergehens gekennzeichnet ist, sowie jegliche Form von Diskriminierung und moralischer oder psychologischer Gewalt zu bekämpfen. 

ck

LH Arno Kompatscher mahnt die Post an, die Vertragsbedinungen genauestenes einzuhalten. Die Autonomie sei dringendst zu reparieren und der Vorschlag vom LH für „leistbares Wohnen“ ist, alles zu konventionieren. Noch mehr sprechen wir im Interview mit dem LH an.

Vinschgerwind: Viele Leser und Leserinnen von Zeitschriften im Vinschgau sind erzürnt. Die Post funktioniert bei weitem nicht immer. Unsere Leser bekommen den „Vinschgerwind“ teilweise mit einer Verspätung von einem Monat. Was tun Sie, damit die Zustellung im Vinschgau besser funktioniert?
Arno Kompatscher: Der Landeshauptmann ist nicht die Post. Der universale Postdienst ist in Italien der Poste Italiane Spa übertragen. Wir haben einen Vertrag gemacht, damit die Post täglich von Montag bis Samstag ausgetragen wird, nicht wie in Italien üblich Montag, Mittwoch und Freitag. Die Zustellung soll laut Vertrag innerhalb 13 Uhr erfolgen, die Postämter müssen alle offen bleiben. Für diese Zusatzleistung zahlen wir etwas.
Vinschgerwind: Mehr als 11 Millionen Euro zahlt das Land der Post für diese Dienstleistungen pro Jahr....
Arno Kompatscher: Nein.
Vinschgerwind: ... insgesamt 33 Millionen Euro für die nächsten drei Jahre...
Arno Kompatscher: Nein, das ist eine Falschmeldung. Achtung: Wir zahlen den Postdienst laut Mailänder Abkommen zur Gänze, bekommen aber vom Staat jenes Geld zurück, das der Staat ohnehin zahlen muss. Wir zahlen also die Differenz.
Vinschgerwind: Wie viel zahlt dann das Land an die Post?
Arno Kompatscher: Die Differenz beträgt um die 7,5 Millionen Euro, also nicht 11 Millionen. Ich habe der Post gesagt, wenn die Vorgaben nicht genauestens eingehalten werden, dann kündige ich diesen Vertrag und fordere Schadenersatz. Wir werden aber mit einer Kündigung das Problem nicht lösen.
Vinschgerwind: Wir haben aus der Abteilung Präsidium in Erfahrung gebracht, dass das Katholische Sonntagsblatt, La USC di Ladins, der Südtiroler Landwirt, das Südtiroler Wochenmagazin und auch der Vinschgerwind nicht unter die Vereinbarung Post-Land fallen. Sind wir in einer Zweiklassengesellschaft?
Arno Kompatscher: In diesem Vertrag Land-Post ist kein einziges Medium genannt. Alle werden gleich behandelt. Es gibt Vertragsunterschiede mit der Post bezüglich der Verteilungsfrist, je nachdem, ob es sich um eine Tageszeitung oder eine Wochenzeitung handelt.
Vinschgerwind: Themenwechsel. Viele Wählerinnen und Wähler auch im Vinschgau sind enttäuscht über die Wahl Ihrer Koalitionspartner. Fratelli d’Italia und Freiheitliche sind rechts außen. Was sagen Sie den Wähler:innen nach 100 Tagen Regierungstätigkeit?
Arno Kompatscher: Die Entscheidung war einmal dem Wahlergebnis geschuldet. Von den 5 gewählten Italienern sind 3 dem Rechtslager zuzuordnen, einer der Mitte und einer dem linken Lager. In Rom regiert eine Rechtsregierung und wir haben seit Jahrzehnten ein Problem mit der Autonomie. Es hat sich ein Fenster ergeben, diese Problematik mit der Autonomie zu lösen. Also war es der Realpolitik geschuldet, dass wir am Ende in meiner Partei mit großer Mehrheit, aber mit Bauchschmerzen, entschieden haben, diese Koalition einzugehen. Gleichzeitig wollen wir unsere Werte sichergestellt wissen. Und wir verhalten wir uns auch danach. Dementsprechend zeigen wir bei der Verteidigung einer offenen und pluralistischen Gesellschaft, bei Fragen der Gleichberechtigung usw. klare Kante.
Vinschgerwind: Sie müssen rasch liefern: Die Autonomie soll in Teilen wiederhergestellt werden. Was heißt das konkret?
Arno Kompatscher: Wir haben schon einmal geliefert. Und zwar mit der Finanzregelung. Als ich angetreten bin, hatte uns Rom vieles bereits gestohlen, was mit Magnago und Durnwalder ausgemacht war, die Autonomie war arg beschädigt und man hat uns jährlich Hunderte Millionen vorenthalten, die uns zugestanden sind. Mit Einbindung Österreichs und somit mit internationaler Absicherung ist es gelungen, die Finanzen zu retten und zu sichern. Das erkennt sogar die Opposition an. Die Verhandlungen zur Wiederherstellung der Autonomie konnten wir erst nach der Pandemie aufnehmen und ausgerechnet da kam in Rom eine Rechtsregierung an die Macht. Unsere Enthaltung zur Regierung haben wir mit einem Passus im Regierungsprogramm vergolden lassen und zwar für die Wiederherstellung der Autonomie auf dem Standard, der zur Streitbeilegung geführt hat. Diese römische Regierung hat somit erstmals in einer Regierungserklärung die Schutzfunktion Österreichs ausdrücklich festgehalten. Ein Riesenfortschritt. Jetzt müssen wir liefern. Mit dem österreichischen Bundeskanzler Karl Nehammer und mit Ministerpräsidentin Giorgia Meloni habe ich eine Vorgehensweise vereinbart. Als Koordinator der Regionen mit Sonderstatut ist es mir gelungen, die Regionen mit Sonderstatut auf einen gemeinsamen Text zu verständigen. Im Herbst 2023 haben wir Meloni den Vorschlag unterbreitet.
Vinschgerwind: Worum geht es dann konkret?
Arno Kompatscher: Das Problem liegt nicht im Bereich Minderheitenschutz. Diese im Autonomiestatut vorgesehen Schutzmechanismen sind weder von der Regierung noch vom Verfassungsgerichtshof angegriffen worden. Die Autonomie ist aber auch Instrument für wirtschaftliche und soziale Entwicklung und dazu haben wir unsere Gesetzgebungsbefugnisse. Seit der Verfassungsreform sind unsere Gesetzgebungsspielräume extrem eingeschränkt worden und wir müssen quasi die staatlichen Gesetze abschreiben. Bei den Bagatelleingriffen etwa müssen wir die Verfahrensregeln Italiens anwenden. Das kann es nicht sein. Ähnliches in der Raumordnung, im Vergabewesen, bei der Personalordnung... Deshalb müssen wir unsere Autonomie dringend reparieren.

Vinschgerwind: Ein anderes Thema: Leistbares Wohnen ist in aller Munde. Was sind Ihre Vorstellungen und Lösungsvorschläge?
Arno Kompatscher: Es gibt wenig Grund, wenig Bauland und viel Nachfrage. Daraus ergeben sich hohe Preise bei den Wohnungen. Die große Nachfrage gibt es deshalb, weil mehr Einzelpersonen auf dem Wohnungsmarkt sind und die Nachfrage von außerhalb Südtirols groß ist. Das ist die Situation. Die Frage nach den Rezepten für leistbares Wohnen erfordert mehrere Antworten: Erstens alles, was nutzbar ist, ist für Wohnzwecke zu nutzen. Und da sind die bürokratischen Hürden abzubauen. Zweitens: Der Bestand in den Wohnbauzonen muss mit Durchführungsplänen erweitert werden können. Diese Durchführungspläne sollen die Gemeinden erstellen und das Land zahlt diese. Das ist bereits ausgemacht. Drittens: Das, was an Wohnungen neu gebaut wird, muss den Ansässigen vorbehalten bleiben. Also die Konventionierungspflicht muss ausgedehnt werden.
Vinschgerwind: Ihr radikaler Vorschlag war, alles zu konventionieren.
Arno Kompatscher: Ja, das ist so radikal nicht. Was heißt konventionieren? Man kann mit der Wohnung alles tun, außer sie leer stehen zu lassen und jemandem zu Urlaubszwecken geben. Für die Touristen haben wir ja Hotels und Pensionen.

Vinschgerwind: Ein anderes Thema: 2040 klimaneutrales Südtirol – das haben Sie im Klimaplan festschreiben lassen. Wenn Sie als Klima-Landeshauptmann in die Geschichte eingehen wollen, werden ab sofort viele Gesetze geändert werden müssen, vor allem um CO2-neutrale Energie bereitstellen zu können. Schaffen Sie und die SVP und Ihre Koalition das?
Arno Kompatscher: Allein schaffen wir das nicht, wenn es nicht eine gesamtgesellschaftliche Bereitschaft gibt. Wir ziehen ja durch das Land, um ein Bewusstsein dafür zu schaffen. Nur wenn das Gefühl der Überzeugung entsteht, kann da etwas weitergehen. Sonst sind alle Gesetze nichts wert.
Vinschgerwind: Bleiben wir bei den Gesetzen. Wir behaupten, dass für die Transformation primär die Bereitstellung erneuerbarer Energie ausschlaggebend sein wird. In Südtirol ist die Gesetzeslage so, dass man, mit Ausnahme von Photovoltaik auf den Dächern, nichts tun kann.
Arno Kompatscher: Man muss wissen, dass das Ausbaupotenzial bei der Wasserkraft bei rund 15 % liegt. Diesen Spielraum wollen wir nutzen.
Vinschgerwind: Aber da steht die Gesetzeslage dagegen...
Arno Kompatscher: Na Moment mal. Wir haben in Südtirol eines der großzügigsten Wassernutzungsgesetze Europas. Im ganzen Alpenraum gelten 10 Quadratkilometer Einzugsgebiet für ein Wasserkraftwerk, in Südtirol haben wir 7. Wenn wir den Wassernutzungsplan, der mit Dekret des Präsidenten der Republik verabschiedet ist, nochmals öffnen, dann würde der Schuss wohl eher nach hinten losgehen. Deshalb brauchen wir bei Neuausschreibungen die klare Vorschrift zur Effizienzsteigerung bei gleichbleibender Wassermenge.
Vinschgerwind: Windkraft ist derzeit keine möglich in Südtirol.
Arno Kompatscher: Windkraft ist derzeit nicht möglich. Da hat auch die damalige Diskussion im Vinschgau dazu beigetragen. Wir sehen die größten Potenziale ohnehin bei Photovoltaik. Windkraft macht nur an wenigen Stellen Sinn. Wir machen uns in den Ämtern tatsächlich Gedanken über eine Regelung, punktuell Anlagen zuzulassen. Windkraft wird nicht der Gamechanger sein. Aber ja, wir werden Gesetzesänderungen prüfen müssen. Wir müssen auch Lösungen für Agri-Photovoltaik finden. Ein Modell kann auch sein, in den Gemeinden gemeinschaftliche Photovoltaikflächen auszuweisen.

Vinschgerwind: Zurück in den Vinschgau – Im Pustertal werden Straßen und Umfahrungen gebaut – für den Vinschgau sind keine Gelder da. Man denke an die Umfahrung Rabland-Töll.
Arno Kompatscher: Das stimmt nicht. Die Kastelbeller Umfahrung muss ich nennen, die Elektrifizierung der Vinschger Bahn, die Straße am Reschensee. In Rabland, sagt mir der zuständige Landesrat, sei er mit einer technischen Lösung an einem guten Punkt angelangt. Der Kreisverkehr und die Radunterführung auf der Töll werden kommen. Wir haben uns wohl zu lange mit maximalen Wunschprojekten aufgehalten. Das war ein Fehler.

Vinschgerwind: Das Gefühl eines Overtourism – also eines Zuviel an Tourismus – breitet sich vor allem an den Hot-Spots in Südtirol aus. Dort kann ein Bettenstopp sinnvoll sein. Aber im Vinschgau?
Arno Kompatscher: Der Bettenstopp ist eine Gesamtbilanz. Diese ermöglicht, dass in gewissen Orten etwas gemacht werden kann. Deswegen haben wir ein Landesbettenkontingent und das werden wir sicher nicht nach Wolkenstein oder Corvara vergeben. Dieses Kontingent wird an Gebiete vergeben, die vernünftige Projekte aufweisen und eine kritische Masse noch benötigen. Der Bettenstopp hat ein Ausufern von AirBnB verhindert. Die Gemeinden haben nun effiziente Lenkungs- und Kontrollinstrumente in der Hand.
Vinschgerwind: Wie begegnen Sie dem Vorwurf, dass die Touristen fast gratis die öffentlichen Verkehrsmittel verwenden können, während die Einheimischen zahlen müssen?
Arno Kompatscher: (Schnauft durch) Das Gegenteil ist richtig. Wir haben eine Regelung, in der die Gäste mitzahlen, auch wenn sie nicht die öffentlichen Verkehrsmittel verwenden. Derzeit werden 55 Cent pro Nächtigung gezahlt und die sollen in den nächsten Jahren sukzessive auf 60 dann auf 65 Cent usw. steigen. Damit bezahlen die Gäste durchschnittlich mehr pro effektiv gefahrenem Kilometer als die Einheimischen.

Interview: Erwin Bernhart
Fotos: Angelika Ploner

Dienstag, 28 Mai 2024 09:58

Verwaltungsgerichtliches Lehrstück

Trafoi - Das Verwaltungsgericht Bozen hat in der Causa Lawinenschutz in Trafoi mit großem Bedacht unmissverständlich entschieden: Der Rekurs und die damit verbundenen Anfechtungsgründe gegen viele Akten von Seiten der Rekurssteller Hotel Madatsch KG der Angerer Manuela & Co., Bernhart Mazagg und Udo Ortler wird in Bausch und Bogen abgewiesen.
Die Rekurssteller hatten sich gegen die bereits von allen Seiten genehmigte und bereits finanziell vorgemerkte Lawinenverbauung der „Steintallawine“ zu wehren versucht. Wie aus der Gerichtsakten hervorgeht vor allem gegen die zeitweilige Besetzung und gegen die Auferlegung von Dienstbarkeit von eigenen Grundstücken. Dann haben die Rekurssteller die Zweckmäßigkeit und gar die „Objaktivität“ der Lawinenverbauung an sich in Frage zu stellen versucht.
Das Verwaltungsgericht hat sich jedem einzelnen Einwand akribisch gewidmet und festgestellt, dass von Seiten der Landesämter keine Fehler gemacht worden seien. Dass die Gemeinnützigkeit der Lawinenverbauung aus den Akten ersichtlich sei, dass die zeitweilige Besetzung des Grundes und auch die Auferlegung von Dienstbarkeiten gesetzlich gedeckt und die Verfahren transparent und gesetzeskonform duchgeführt worden seien.
Die betroffenen Landesämter bis hin zur Landesregierung standen dabei in ihrer Vorgangsweise unter dem Prüfstand des Verwaltungsgerichtes. Die Vorgangsweise, die Akten, die Begründungen haben keine offensichtlichen Mängel aufzuweisen.
Das Verwaltungsgericht wies auch jene Anfechtungen zurück, die sich auf die Technik der Lawinenverbauung bezogen haben. So haben die Rekurssteller mittels eines Gutachtens von Prof. Höller glaubhaft machen wollen, dass die Lawine in Richtung Wohnhaus Madatsch ausbrechen würde. „Ein solches Szenario ist nicht anzunehmen und im Vergleich zur heutigen Ausgangssituation am Schuttkegel auf jeden Fall als weniger gefahrenrelevant zu klassifizieren. Eine Erhöhung der Gefahrensituation für das Wohnhaus Madatsch durch Errichtung der Schutzbauwerke ist damit nicht nachvollziehbar“, zitiert das Verwaltungsgericht ein Schreiben des zuständigen Landesrates.
Einmal scheint dem Verwaltungsgericht ob der Anklagepunkte die Hutschnur gerissen zu sein. Denn der Urteilsverfasser sah sich genötigt. folgendes festzuhalten: „Schließlich wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Technikern der Agentur und jenen des Amtes für Geologie und Baustoffprüfung um ausgewiesene Experten handelt, die alle auf eine langjährige Erfahrung im Bereich der Lawinenverbauung auf dem Landesgebiet von Südtirol zurückgreifen können.“ Übersetzt heißt das: Unsere Techniker sind doch keine Deppen. (eb)

Dienstag, 28 Mai 2024 09:57

Das Ende des Rechtsstreites

Glurns - In Glurns wird die Friedensfahne geschwungen. Ein gerichtlicher Vergleich wird angestrebt und zwar zwischen jenen Bürgern und Interessentschaften, die 2016 die Eigenverwaltung bürgerlicher Nutzungsrechte aus dem Stadtrat per Rekurs heraushaben wollten. Der Rekurs landete vor dem Kommisar in Trient, der den Rekurs abgewiesen hatte und der dann vor dem Oberlandesgericht in Berufung landete. Das Oberlandesgericht verweis den Fall wieder zurück an den Kommissär.
Die Gemeindeverwaltung war immer vom „rechtlichen Nonsens dieses Begehrens“ überzeugt und nun ist im Einvernehmen mit den Rekursstellern ein Vergleichsvorschlag ausgearbeitet worden. Auch das am Kassationsgericht behängende Verfahren um die „Obere Au“ soll aufgelassen werden.
Die Liegenschaften verbleiben allesamt der Stadtgemeinde Glurns als Verwalterin der Bürgerlichen Nutzungsrechte einverleibt und diese erkennt an, dass die Nutzungen den entsprechenden Interessentschaften zusteht. Damit dürfte mit den Unterschriften aller und für di e‘Gemeinde Glurns von BM Erich Wallnöfer ein unseliger Streit beendet sein. (eb)

Dienstag, 28 Mai 2024 09:57

Tokenismus und Diversity Management

Vom Wind gefunden - Als Tokenismus (engl. „tokenism“) wird die Praxis bezeichnet, lediglich eine oberflächliche oder symbolische Anstrengung (pro forma) zu unternehmen, um Mitglieder einer Minderheit in Organisationen zu repräsentieren. Die Theorie des „Tokenism” wurde Ende der 1970er Jahre von der US-amerikanischen Soziologin Rosabeth Moss Kanter entwickelt. Kanter untersuchte die Einstellungspraxis bei einem multinationalen Konzern und stellte dabei eines fest: Frauen, die in diesem Unternehmen arbeiteten, hatten eine Alibifunktion. Es handelt sich dabei um eine Symbolposition. Diese sollen potentielle Kritik an diskriminierenden und ausgrenzenden Verhältnissen innerhalb des Unternehmens abwenden. Dabei kann es sich um eine bewusste Personalpolitik oder eine unbewusste Praxis im Umgang mit Mitgliedern einer Minderheitengruppe oder anderweitig Benachteiligten in kleiner Zahl handeln. Man spricht von Quoten-Schwarze oder die Vorzeige-Frau. Das Gegenteil wäre Diversity Management, ein Management der Vielfalt. Gemeint ist eine Personalpolitik im Sinne einer konstruktiven Nutzung der in einem Unternehmen oder einer anderen Organisation vorfindbaren personellen und sozialen Vielfalt. Diversity Management toleriert nicht nur die individuelle Verschiedenheit der Mitarbeiter, sondern hebt diese im Sinne einer positiven Wertschätzung besonders hervor und versucht, sie für den Unternehmenserfolg nutzbar zu machen. Damit wird nicht nur das Image verbessert, es werden dadurch auch Risiken gesenkt, indem durch die personelle Vielfalt mehrere Sichtweisen einfließen. (hzg)

Dienstag, 28 Mai 2024 16:12

Zukunft Marmor?

Laas - Bürgermeisterin Verena Tröger schwörte die Laaserinnen und Laaser, die zur Bürgerversammlung gekommen waren, ein: „Ich bitte um eine faire und faktenbezogene Diskussion.“ Die hat es am 24. Mai 2024 im Josefshaus gegeben. Fakten lieferten: Landesgeologe Volkmar Mair, der ehemalige Vize-BM Othmar Thaler und Universitätsprofessor Gottfried Tappeiner. Gemeinde und Eigenverwaltung haben damit einen Qualitätssprung in die Marmordiskussion gebracht.

von Angelika Ploner

Der weiße Marmor im Weißwasserbruch wird knapp. Man stößt an die Grenzen. Das sagt die Lasa Marmo. Und das bestätigte Landesgeologe Volkmar Mair. Der Grund: komplizierte Marmorbänder, geologische Faltungen und Verschiebungen, Störungszonen. „Die Probleme, die die Lasa Marmo hat, sind da. Wir brauchen Alternativen“, bestätigte auch der Laaser Universitätsprofessor Gottfried Tappeiner im zum Bersten gefüllten Josefshaus. Die Hoffnungsgebiete sind - abgesehen vom Weißwasserbruch - die Jennwand und die Nesselwand. Auf die Hoffnung allein kann man sich freilich nicht verlassen. Deshalb braucht es Erkundungen bzw. Prospektionen in allen drei Brüchen, um zu wissen, wie der Marmor dort ist.
Die Abbaurechte für die Nesselwand liegen bei der Eigenverwaltung, jene der Jennwand, beim Lechner. Aber - und das ist das nächste Problem: Die grundbürgerliche Realität stimmt mit den historischen Rechten nicht überein. Othmar Thaler, eine Koryphäe auf dem Gebiet Marmor, hat historische und grundbürgerliche Fakten verglichen: „Wir haben ein bürokratisches Durcheinander.“ Weil man die Grubenfeldmaße mit Einführung des Grundbuches nicht 1:1 übernehmen konnte, hat man kreative Lösungen gefunden. Eingetragen sind auf den Lechner (3/4 Lechner, 1/4 Reinhold Tappeiner) auch Rechte auf dem Weißwasserbruch, dem Tarneller Briglbruch und den Nesselwandbruch - Rechte, die nie von Josef Lechner von den Erben des Ludwig Veith gekauft wurden. Die Grundparzellen 37/38, 37/39 und 37/40 mit den jeweilig historisch erworbenen Rechten richtigzustellen, wird ein nächster wichtiger Schritt sein.
Ängste sind da. „Die Jennwand liegt im Nationalpark Stilfserjoch. Die zukünftige Abtransportstruktur muss die Seilbahn sein“, lautete eine der Wortmeldungen. Mair: „Wenn man weiß, wo brauchbares Material vorhanden ist, dann kann man anfangen zu diskutieren. Wir müssen sicher sechs, sieben, acht Varianten auf den Tisch legen mit der Abschätzung der Umweltbelastung und Kosten.“ Einig ist man sich: Marmorabbau und -verarbeitung sind für Laas essentiell. Auch für die nächsten Generationen. Die Laaser Bürgerinnen werden in der Zukunftsfrage Marmor mitgenommen: Rund alle sechs Monate wird in Bürgerversammlungen über die Zwischenergebnisse informiert. Im November hofft man zu wissen, wo guter, brauchbarer Marmor zu finden ist.

Dienstag, 28 Mai 2024 09:55

Agri-Photovoltaik für Forschung

Bozen/Vinschgau - In der Sitzung am 21. Mai hat die Landesregierung auf Vorschlag des Landesrats für Energie Peter Brunner eine Ergänzung der Verordnung genehmigt: Diese besteht darin, dass die Verwirklichung von Pilotprojekten für Agri-Photovoltaikanlagen auf landeseigenen Flächen im Landwirtschaftsgebiet zu wissenschaftlichen Zwecken künftig gestattet ist.
„Damit ermöglichen wir die Verwirklichung von Agri-Photovoltaik-Versuchsanlagen auf landeseigenen Flächen für die Forschung“, erklärt Landesrat Peter Brunner. „Wir gehen damit einen wichtigen Schritt zur Erzeugung von erneuerbarer Energie durch Agri-Photovoltaikanlagen, die derzeit gesetzlich noch nicht erlaubt sind.“ Das staatliche Dekret, das geeignete Flächen für Agri-Photovoltaik festlegt, sei in Ausarbeitung, berichtet Brunner. „Nach dessen Erlass können generelle Lösungen für das gesamte Landesgebiet gesucht werden. Bis dahin sind durch diese Änderung Pilotprojekte auf landeseigenen Flächen zu Forschungszwecken erlaubt“, erklärt der Landesrat.
Bei der Agri-Photovoltaik werden landwirtschaftliche Produktion und Stromerzeugung auf der gleichen Fläche miteinander kombiniert.
Der Rat der Gemeinden hat sein Einvernehmen zur Änderung der Verordnung erteilt.
Ein kleiner, zaghafter Schritt in Richtung Umsetzung der Energiewende. Die Frage ist, wo im Vinschgau landeseigene Flächen für Forschungszwecke abgezweigt werden könnten. Auf den Versuchsflächen in Eyrs eher nicht, denn dort wird bodennahes Gemüse angebaut. (r/eb)

Dienstag, 28 Mai 2024 09:54

Cooler Maler und Lackierer

5 Lehrlinge und 3 Gesellen der Maler- und Lackierergilde wurden im Rahmen der diesjährigen Auszeichnung durch die STO-Stiftung in der Aula des Berufsbildungszentrums Schlanders geehrt und sie konnten wertvolle Geschenke entgegennehmen. IM Bild v. l.: Miriam Tonezzer, Tanja Zoderer, Christoph Auer, Michael Nischler, Noah Pillon, Aaron Lechner, Klara Mair am Tinkhof, Moritz Kröss


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